Seit Januar 2025 erhalten Eltern in Deutschland mehr Kindergeld. Statt bisher 250 Euro gibt es jetzt 255 Euro. Ab 2026 soll es 259 Euro geben. Doch zahlreiche Eltern profitieren jetzt doppelt: Sie erhalten obendrein einen Zuschuss in Höhe von mehreren Hundert Euro.
Zwei Millionen Deutsche haben Anspruch darauf, der Rest geht leer aus - und das ist gesetzlich festgelegt. Bei dem Kindergeld-Zuschuss handelt es sich um den Familienzuschlag für Beamte, Richter und Soldaten. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland und je nach Besoldungsgruppe.
In Zahlen: Beamte erhalten deutlich mehr Geld für die Familie
"Der Familienzuschlag für Bundesbeamte in Deutschland beginnt ab 317,66 Euro für die zweite Stufe und erhöht sich für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind. Für das zweite zu berücksichtigende Kind erhalten Bundesbeamte zusätzlich 146,38 Euro, und für jedes weitere Kind kommen 456,06 Euro hinzu", heißt es seitens Beamtenberater.com. Schaut man genauer hin, wird deutlich, dass der Familienzuschlag allerdings stark variiert.
Wo Beamte in Baden-Württemberg beispielsweise einen Zuschuss für das erste und zweite Kind in Höhe von rund 139 Euro bekommen, erhalten verbeamtete Eltern in Bayern einen Zuschuss zwischen 300 und 500 Euro für das erste Kind und für das zweite an die 700 Euro.
In Nordrhein-Westfalen kommt es noch auf die Wohngegend an: je nachdem, wo man lebt, kann der Zuschuss auch mal 1.500 Euro pro Kind betragen. Werden Beamte geschieden, entfällt der Anspruch des Geschiedenen auf den Familienzuschlag.
Ganz andere finanzielle Dimensionen: Auch "Nicht-Beamte" können Zuschlag beantragen
Auch für Nicht-Beamte ist es möglich, einen Kindergeld-Zuschuss zu beantragen. Allerdings sehen hier die finanziellen Dimensionen ganz anders aus. Hier dient der Zuschuss dazu, Kinder in Familien vor Armut zu bewahren. Beantragen kann hier das Geld, wer folgende Kriterien erfüllt:
- wer alleinerziehend ist und mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient
- wer mit einem Partner zusammenlebt, kann den Zuschuss ab 900 Euro brutto beantragen
- das Kind muss jünger als 25 Jahre sein
- man bekommt bereist Kindergeld
Der Zuschlag kann bis zu 292 Euro pro Monat pro Kind betragen. Kindergeld und Kinderzuschlag sind steuerfrei. Das Kindergeld kann aber in der Steuererklärung angegeben werden, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die jeweilige Familie geeigneter wären. Das empfiehlt die Lohnsteuerhilfe.
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