Obwohl die Deutschen als echte Bargeldliebhaber gelten, zahlen immer mehr mit Karte oder dem Handy, wie aus einer Verivox-Befragung hervorgeht. Demnach soll nur noch gut ein Drittel mit Bargeld zahlen. Im Ausland greifen die Deutschen noch häufiger zur Karte, um Rechnungen zu begleichen: Rund 70 Prozent zahlen nicht mehr bar.
Jedoch gehen mit der Kartenzahlung für die Händler oftmals Gebühren für das Kartenlesegerät einher. Nicht selten legen diese die entstehenden Mehrkosten dann einfach auf die Kunden um. Doch das ist illegal. Kunden sollten also genau hinsehen, wenn sie mit Karte bezahlen.
Gebühren bei Kartenzahlung: Wann die Umlegung der Kosten auf Kunden illegal wird
Laut § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuches, gilt ein Verbot dafür, zusätzliche Gebühren beim Bezahlen mit Karte in Rechnung zu stellen. Dieses Verbot gilt bereits seit dem Jahr 2018; Kundinnen und Kunden können sich beim Bezahlen mit Karte darauf berufen.
Wer also Gebühren verlangt, auch wenn es sich nur um Centbeträge handelt, begeht als Händler eine Ordnungswidrigkeit. Händler argumentieren dann oft damit, dass ihnen bei Girocard-Transaktionen rund 0,2 Prozent der kassierten Summe an den Betreiber des Kartenlesegeräts gehen. Allerdings ist Bargeld auch nicht ganz frei von Kosten.
Wer bei der Bank Münzrollen holt, muss pro Rolle zwischen 50 Cent und 75 Cent bezahlen. Für ganze Münzpakete fallen etwa um die 3,00 Euro Mindestgebühr an.
"Kartenzahlung erst ab 10 Euro möglich": Grauzone beim Bezahlvorgang
Wenn Händler einen Mindestbetrag für die Kartenzahlung vorsehen, bewegen sie sich in einer Grauzone. Ist "Kartenzahlung erst ab Betrag X" möglich, entscheidet das zwar der Händler selbst, ein entsprechendes Gesetz dafür gibt es grundsätzlich nicht.
Händler dürfen zwar entscheiden, welche Art Zahlungsmittel sie akzeptieren, aber nicht zwangsläufig den Betrag, ab wann sie beispielsweise Kartenzahlung akzeptieren. Dennoch gibt es verschiedene Gebühren, die tatsächlich erhoben werden dürfen – hier solltest du dich ebenfalls vorab informieren.