• Gesetzlicher Mindestlohn: So hoch steigt er ab Anfang 2026
  • Das bedeutet die Steigerung: Auswirkung des Mindestlohns auf Minijobs
  • Mehr Geld pro Stunde: Steigt auch die Verdienstgrenze?

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum Jahresanfang 2026 wieder steigen. Am 1. Januar wird die Entlohnung pro Stunde auf 13,90 Euro angehoben. Sogar nur ein weiteres Jahr später soll der Mindestlohn ein weiteres Mal steigen. Dann ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das bedeutet für Mindestlohnbeschäftigte mehr Geld im Geldbeutel. 

Der gesetzliche Mindestlohn

Gestartet ist der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 soll er nun schon auf 13,90 Euro angehoben werden. Eine Entwicklung, die der gestiegenen Preisentwicklung entsprechen soll und die mit einer Mindestverdienstgrenze auch davor schützen soll, dass Arbeitnehmer unangemessen niedrig bezahlt werden. Dieser Schutz ist vor allem im Niedriglohnsektor und bei Minijobs sinnvoll. 

Mindestlohn kannst du erhalten, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Darunter fallen also alle Jobs, bei denen du in die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung einbezahlst, egal, ob du Teilzeit oder Vollzeit arbeiten gehst. Auch für Minijobber gelten die Regeln des gesetzlichen Mindestlohns.

Die Entscheider, die die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festlegen, sitzen in der Mindestlohnkommission. Laut ihres gesetzlichen Auftrages "prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung [...], welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, [um] zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden." In dem Gremium sitzen Vertreter von Arbeitgeberseite, Arbeitnehmerseite und Wissenschaft. Die Mindestlohnkommission gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung ab. Umgesetzt wird diese Empfehlung dann von der Bundesregierung per Verordnung.  

Auswirkung des Mindestlohns auf Minijobs

Nun also steigt der Mindestlohn ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Auch bei einem Minijob gilt der Mindestlohn. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass der Minijob auf dem Arbeitsmarkt als Jobvariante mit anderen Beschäftigungsformen gleichbehandelt wird. Denn nur, weil du in einem geringen Stundenumfang arbeitest, bedeutet das ja nicht, dass der Minijob geringer zu entlohnen wäre.

Allerdings ist der Mindestlohn auch nur die Untergrenze dessen, was an Lohn gezahlt werden muss. Wenn du in deinem Minijob mehr verdienen kannst, ist das selbstverständlich möglich. Bist du in einer Branche tätig, die einen Tarifvertrag hat, dann kann es außerdem sein, dass in diesem Tarifvertrag ein branchenspezifischer Mindestlohn vereinbart worden ist. Dieser gilt dann unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn – auch bei Minijobs. Bist du zum Beispiel in den Branchen Gebäudereinigung, Elektrohandwerk oder Pflege geringfügig beschäftigt, dann lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag.

Bist du an keinen gesonderten Tarifvertrag gebunden, dann gilt in deinem Minijob auch der gesetzliche Mindestlohn. Die Besonderheit bei Minijobs ist: Es gibt eine Verdienstgrenze, bis zu der du ohne Steuerabgaben verdienen darfst. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch. Sie orientiert sich an den Grenzen des Mindestlohns. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze erhöht, entsprechend der Erhöhung des Mindestlohns.

  • Die Formel für diese Berechnung lautet:  Mindestlohn x 130 : 3
  • Konkret bedeutet das: 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro
  • 2027 steigt die Verdienstgrenze auf 633 Euro

Hast du konkrete Fragen zum Mindestlohn? Dann kannst du dich beim Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit und Soziales melden.