Je früher man anfängt, in die Rentenversicherung einzuzahlen, desto besser. Doch auch, wer sich beruflich erstmal orientieren möchte oder einfach gern etwas Gutes tut, kann damit auf seine Rente einzahlen. "Eine breite Einsatzpalette bieten dafür das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), der Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder auch der Freiwillige Wehrdienst", empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Der besondere Vorteil: Freiwillige können während dieser Zeit Rentenansprüche aufbauen, ohne eigene Beiträge.
Der BFD, früher Zivildienst genannt, wird in Einrichtungen geleistet, die dem Gemeinwohl dienen. Er dauert mindestens sechs Monate, in der Regel aber 12 Monate, wie auch das FSJ und das FÖJ. Es ist teils möglich, den Dienst auf 18 Monate zu verlängern und in Ausnahmefällen aus 24 Monate. Die Freiwilligendienste werden mit einem Taschengeld entlohnt. Aktuell darf es höchstens 604 Euro im Monat betragen. Zusätzlich können die Freiwilligen Sachleistungen, zum Beispiel kostenlose Mahlzeiten und Seminare, erhalten. "Diese Rahmenbedingungen können von Träger zu Träger und von Bundesland zu Bundesland verschieden sein", so die DRV.
Gutes tun und Rente aufbessern: Diese Vorteile bringt der Bundesfreiwilligendienst
Freiwilligendienste sind im rechtlichen Sinne "Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt" und damit sind die Freiwilligen in allen Bereichen der Sozialversicherung versichert. Die Beiträge werden komplett vom Arbeitgeber übernommen - eine Versicherungsfreiheit wegen "Geringfügigkeit" ist beim BFD ausgeschlossen. Für die Berechnung der Rentenbeitragshöhe werden neben dem Taschengeld auch Sachleistungen miteinbezogen.
Erhalten Freiwillige zum Beispiel "nur" 340 Euro monatlich und täglich ein kostenfreies Frühstück und Mittagessen, wird ein monatlicher Sachbezugswert von 174 Euro dazugerechnet. Für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird also ein Verdienst von 514 Euro zugrunde gelegt. Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent fließen damit monatlich 95,60 Euro auf das Rentenkonto der Freiwilligen. Schon in jungen Jahren kann man dadurch erste Rentenpunkte sammeln. Die Beiträge zur späteren Rente sind zwar relativ gering, die Zeit wird aber in den Mindestversicherungszeiten, sogenannten Wartezeiten, berücksichtigt.
Zudem können nicht nur junge Menschen davon profitieren. Während das FSJ und FÖJ nur bis zum 27. Lebensjahr geleistet werden können, gibt es für den BFD keine Altersbeschränkung. Außerdem kann der BFD alle fünf Jahre wiederholt werden. Diese Form des freiwilligen Dienstes eignet sich daher für jeden, der sich beruflich neu orientieren oder Zeit zwischen Anstellungen überbrücken möchte - ohne die Einzahlungen in die Rentenkasse einbüßen zu müssen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit absolviert wurde. Je nach Bundesland gilt diese bis zum Alter von 15 oder 16 Jahren. Ausländische Bürger können ebenfalls einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten, wenn sie einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis haben.
In welchen Einrichtungen du einen Bundesfreiwilligendienst leisten kannst und weitere Infos, findest du auf der Webseite des Bundesamts für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben.