- Bedenkenlos: Das ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Woher bekommen? So bekommst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Mögliche Folgen: Das passiert ohne Bescheinigung
Wer in Deutschland ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, begegnet vielen Begriffen und Formalitäten, die auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Einer davon ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Was genau verbirgt sich hinter diesem offiziellen Dokument, und warum ist es für deinen Hauskauf so wichtig?
Das ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auch unter der Bezeichnung "Bescheinigung in Steuersachen" auftauchen. Sie ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass keine offenen steuerlichen Forderungen gegenüber einer Person oder einem Unternehmen vonseiten des Finanzamtes oder anderer Behörden bestehen. Sie dient als Nachweis über die Unbedenklichkeit in steuerlichen Angelegenheiten und über das Zahlungsverhalten gegenüber dem Finanzamt.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen beantragt werden. Es gibt sie in verschiedenen Lebens- oder Geschäftsbereichen, zum Beispiel bei Kreditanträgen, Gewerbeanmeldungen oder öffentlichen Ausschreibungen. Und eben beim Immobilienkauf.
Bei einem Hauskauf kommt der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine besondere Wichtigkeit zu. Für Kaufinteressenten einer Immobilie zeigt sie dem Grundbuchamt und anderen Beteiligten, dass sämtliche steuerlichen Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der Grunderwerbsteuer, erfüllt wurden. Damit bist du als Käufer gegenüber dem weiteren Vorgehen als "unbedenklich" eingestuft.
So bekommst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nachdem du den Kaufvertrag für ein Haus oder ein Grundstück abgeschlossen hast, veranlasst der Notar eine sogenannte Veräußerungsanzeige beim Finanzamt. Anschließend berechnet das Finanzamt die fällige Grunderwerbsteuer. Erst wenn diese Steuer vollständig beglichen ist, kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Ohne diesen Nachweis darf das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ins Grundbuch eintragen. Erst, wenn du im Grundbuch stehst, bist du rechtlich als Eigentümer anerkannt.
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Genau deswegen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ein so wichtiger Baustein im Prozess eines Immobilienkaufs. Auch Banken berücksichtigen diese Bescheinigung – etwa für die Auszahlung von Immobilienkrediten. Bevor ausgezahlt wird, verlangen viele Institute diesen Nachweis, weil erst mit der Grundbucheintragung die Grundschuld eingetragen werden kann.
Um deine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen, musst du einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. In vielen Fällen übernimmt das der Notar bereits im Rahmen der Kaufabwicklung. Sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, prüft das Finanzamt, ob noch weitere steuerliche Verpflichtungen offen sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Bescheinigung ausgestellt. Die Kosten für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung variieren je nach Bundesland und liegen meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Auch diese Gebühr wird oft über den Notar abgewickelt.
Das passiert ohne Bescheinigung
Es ist wichtig, dass du diese Bescheinigung bekommst, wenn du eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen willst. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung können entscheidende Schritte im Immobilienerwerb nicht abgeschlossen werden. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es keine Grunderwerbssteuer-Bestätigung, ohne diese wiederum keinen Grundbucheintrag und ohne den keine rechtliche Eigentümerschaft.
Ein Versäumnis diesbezüglich hat also weitreichende Konsequenzen – nicht nur für dich als Käufer, sondern auch für die finanzierende Bank. In der Regel wird die Grundschuld erst nach erfolgreicher Eintragung ins Grundbuch eingetragen, und erst dann wird das Darlehen ausbezahlt.
Auch die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt etwas Zeit. Vor allem, falls auffallen sollte, dass noch offene steuerliche Forderungen seitens des Finanzamtes bestehen. Denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann erst dann ausgestellt werden, wenn alle Forderungen beglichen sind. Überdies kann es zu Verzögerungen im Kauf oder zusätzlichen Kosten – etwa durch laufende Mieten – kommen, wenn der Bescheinigungserteilung nicht ausreichend Zeit eingeräumt wird.
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