In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und hoher Inflation bekommen viele Mieter zunehmend ein Thema zu spüren, das früher eher eine Randerscheinung war: die sogenannte Indexmiete. Bei dieser Mietform richtet sich die Kaltmiete nicht nach dem örtlichen Mietspiegel oder der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern orientiert sich an der Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus, dem sogenannten Verbraucherpreisindex. Für Mieter kann das bedeuten: Was gestern noch leistbar war, wird möglicherweise bereits im nächsten Jahr teurer. 

So funktioniert die Indexmiete

Wenn du eine Indexmiete für deine Wohnung hast, hast du das in der Regel vertraglich mit deinem Vermieter vereinbart. Denn im Mietvertrag wird eine sogenannte Indexklausel aufgenommen. Laut dieser ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Dieser zeigt an, wie teuer die Lebenshaltungskosten in einem Jahr geworden sind. Er ist also an die Inflation gebunden. Je nach Stand des Verbraucherpreisindex darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen. Sinkt der Index, muss der Vermieter die Miete entsprechend senken. Steigt der Index, darf er sie erhöhen. 

Es handelt sich bei der Indexmiete also um eine dynamisch steigende Mietform. Mathematisch sieht die Anpassung typischerweise so aus: Der Vermieter nimmt den alten Indexstand, der meist bei Mietbeginn oder der letzten Anpassung galt und vergleicht ihn mit dem aktuellen Index. Die Differenz ergibt den Prozentsatz, um den die Miete steigen oder fallen kann.

Bei der Indexmiete gibt es Regelungen, wie oft eine Miete erhöht werden darf. Eine Anpassung darf nur einmal pro Jahr vorgenommen werden, selbst dann, wenn der Index mehrfach steigt. Wichtig zu wissen ist: Eine Anpassung erfolgt nicht automatisch. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich ankündigen. Die Indexmiete bezieht sich nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder den Mietspiegel. Sie hängt rein von der allgemeinen Preisentwicklung ab. 

Deshalb könntest du jährlich mehr zahlen

In den letzten Jahren, verursacht unter anderem durch Energiekrise, globale Lieferengpässe und gestiegene Rohstoffpreise, ist die Inflation merklich angestiegen. Dadurch klettert der Verbraucherpreisindex stärker nach oben als in ruhigeren Zeiten. Bei einem Indexmietvertrag bedeutet das für dich, dass die Miete entsprechend deutlich steigen kann. Gerade bei hohen Inflationsraten kann das spürbare Mehrkosten für Mieter bedeuten.

Im Unterschied zu klassischen Mietverträgen, die sich am Mietspiegel orientieren, greift bei Indexmieten oft keine Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Das heißt, eine Mieterhöhung entsprechend der Inflation ist rechtlich zulässig, auch wenn sie über das hinausgeht, was bei einer normalen Mieterhöhung nach Mietspiegel möglich wäre. Für dich als Mieter bedeutet das: Die steigende Inflation wirkt doppelt, zuerst auf Lebenshaltungskosten, dann auf Miete.

Nun kommt der Knackpunkt: Bei einer Indexmiete darf der Vermieter die Miete auch rückwirkend erhöhen. Einige Vermieter führen Mietanpassungen nicht jährlich, sondern seltener durch. Das kann unterschiedliche Gründe haben, etwa weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen. Aber bei einer Indexmiete darf der Vermieter auch rückwirkend anpassen. Dann könnten mehrere Jahre Inflation auf einmal nachgeholt werden und der Prozentsatz steigt entsprechend. Das führt mitunter zu sprunghaften Mietsteigerungen, die Mieter besonders hart treffen können.

Worauf Mieter achten sollten

Wenn du unsicher bist, ob deine Wohnung eine Indexmiete hat, solltest du zuerst in deinen Mietvertrag schauen. Nur wenn dort eine wirksame Indexklausel vorhanden ist, gilt die Indexmiete. Ist keine solche Vereinbarung vorhanden, gelten die üblichen Regelungen von Mietspiegel und ggf. Mietpreisbremse.

Hast du eine Indexmiete im Vertrag stehen und der Vermieter kündigt eine Erhöhung an, solltest du diese prüfen. Stimmen die angegebenen Indexzahlen? Wurde die Miete tatsächlich seit mindestens einem Jahr nicht angepasst? Entspricht die Höhe der Erhöhung der Inflation? Die wichtigste Frage: Ist sie für dich tragbar? Du musst der Erhöhung nicht extra zustimmen, aber bei Fehlern oder Unklarheiten kann eine Rücksprache sinnvoll sein. 

Je nach Situation kann eine andere Mietform, zum Beispiel eine Staffelmiete oder ein Mietvertrag ohne Indexklausel, langfristig besser planbar und stabiler sein. Manche Mieter überlegen in solchen Fällen sogar, den Schritt zur Eigentumswohnung zu wagen. Das kann vor allem sinnvoll sein, wenn du langfristig bleiben möchtest.