Jeder, der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung ist, muss Grundsteuer zahlen. Bislang wurde der sogenannte Basiswert mittels Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz berechnet. Multipliziert mit den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen und der Grundsteuermesszahl ergab sich bislang die zu entrichtende Grundsteuer.
Der Grundstückswert, der einen Teil des Basiswerts darstellt, wird nun allerdings anders ermittelt als bisher - für die Grundsteuerreform soll der Bodenrichtwert und eine "statistisch ermittelte Nettokaltmiete" herangezogen werden, wie hausundgrund.de erklärt. Seit bekannt ist, dass die Grundsteuer reformiert werden soll, herrschen Unmut, Frust und teils Existenzängste bei vielen Haus- und Grundstückseigentümern, aber auch bei Mietern. Was kommt ab Januar 2025 denn nun auf sie zu?
Bundesmodell: Faire Steuererhebung? Bayern und andere machen eigene Modelle
Eigentlich soll die Grundsteuerreform dafür sorgen, dass ähnliche Grundstücke auch ähnlich besteuert werden und es für jeden Steuerzahler fair zugeht. Allerdings gibt es unterschiedliche Modelle - je nach Bundesland. Wo der Fiskus für einige Länder ein Bundesmodell vorsieht, ziehen es Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, das Saarland, Niedersachsen und Hamburg vor, eigene Modelle anzuwenden.
Ab Januar 2025 soll das neue Grundsteuergesetz in Kraft treten. Ob Hausbesitzer allerdings direkt den neuen Satz zu bezahlen haben, ist noch komplett unklar. Zahlreiche Städte in Deutschland haben es nämlich bislang nicht geschafft, den Hebesatz neu festzulegen. Schuld sind dafür unter anderem die komplexen Berechnungen, wie aus Medienberichten von Focus und Finanztipp hervorgeht.
Das bedeutet, dass zunächst noch der alte Steuersatz fällig wäre; eine Nachzahlung könnte folgen. Die Verunsicherung bei Eigentümern wächst. Wie hoch wird die Grundsteuer ausfallen? "In manchen Regionen wurden Besitzer großer Gärten und Felder plötzlich zu Papier-Millionären. Sie sollen für unbebaubares Land die gleiche Grundsteuer zahlen wie für Baugrundstücke", heißt es beim Focus.
Über sechs Millionen Bürger haben Einspruch erhoben - droht wirklich ein Kostenschock?
In einem "plusminus"-Bericht der ARD erläutert Torsten Küllig aus Moritzburg, dass er für sein Gartengrundstück, für das er bislang jährlich 40 Euro Grundsteuer zahlte, nach Reform mit aktuellem Hebesatz bei 2500 Euro pro Jahr läge. Laut Bescheid des Finanzamtes sei sein Grundstück wohl 852.000 Euro wert; dementsprechend soll die Grundsteuer deutlich steigen, "und das, obwohl er hier gar nicht bauen darf". Der neue Hebesatz steht hier noch nicht fest - die derzeitige Situation mache ihn "unentspannt", so Küllig. Worauf muss er sich einstellen?
Wie Torsten Küllig geht es zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland. 6,16 Millionen Menschen haben nach Angaben der Öffentlichen-Rechtlichen bei den jeweiligen Finanzämtern bereits Einspruch erhoben.
Für Berlin, Hamburg und Bremen beispielsweise stehen die Hebesätze schon fest: in Berlin wird der Satz von 810 auf 470 Prozent gesenkt, in Hamburg steigt er von 540 auf 975 Prozent und in Bremen von 695 auf 755 Prozent. Doch "rund 90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im nächsten Jahr zahlen müssen", kritisiert Haus-und-Grund-Verbandspräsident Kai Warnecke in einem Bericht der Bild am Sonntag die Politik. "Das ist absurd und echtes Staatsversagen, schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform."
Grundsteuer verfassungswidrig? Mehrere Klagen laufen
Was allerdings klar wird: Wohnraum wird sich teils deutlich verteuern, auch Mieter sind betroffen. Vermieter können die Grundsteuer auf die Miete umlegen. Mehrere Klagen wurden gegen die neue Grundsteuer eingereicht. Vor allem die Urteile von vier dieser Klagen könnten entscheidend für Millionen Deutsche werden. Ob die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist, ist ein zentraler Punkt der Klagen.
Ob es Neuberechnungen geben wird, ob tatsächlich zahlreiche Eigentümer, Vermieter und Mieter mit Kostenexplosionen rechnen müssen und welche Urteile gefällt werden, ist derzeit offen. Grundsätzlich gilt jedoch die Empfehlung bei Eintreffen des Bescheids: Es sollte umgehend gehandelt werden, sollte der neue Grundsteuerwert 30 Prozent über der letzten Feststellung liegen.