Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Geld anzusparen - eine davon sind die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Dabei hilft dir dein Arbeitgeber beim Vermögensaufbau. Wie dieses Geld angelegt wird, bestimmst du selbst. Du kannst beispielsweise einen Aktienfonds oder einen Bausparvertrag wählen.

Wenn du mit VL sparst, gibt dir der Staat unter bestimmten Voraussetzungen noch zusätzlich Geld dazu, und das steuer- und sozialabgabenfrei. Das nennt sich die Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Höhe der Sparzulage variiert und muss jährlich in deiner Steuererklärung beantragt werden. Wenn du dazu berechtigt bist, solltest du dir diese Möglichkeit nicht entgehen lassen. Es ist eine attraktive Gelegenheit, dein Vermögen aufzubauen und von staatlicher Unterstützung zu profitieren.

Über 700 Euro Arbeiternehmer-Sparzulage sichern - so funktioniert es

Wenn dein Arbeitgeber dir Vermögenswirksame Leistungen (VL) gewährt, kannst du durch die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage in deiner Steuererklärung zusätzliches Geld vom Staat für deinen Vermögensaufbau erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Staat vorrangig Arbeitnehmer mit geringem Einkommen unterstützen möchte, weshalb es Einkommensgrenzen gibt. Diese Grenzen hängen von der Anlageform der VL ab:

  • Für Aktienfonds/Beteiligungen gilt eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Singles und 40.000 Euro für zusammenveranlagte Partner.
  • Für Bausparverträge liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Paare.

Es ist wichtig, diese Einkommensgrenzen im Blick zu behalten, um sicherzustellen, dass du für die Arbeitnehmer-Sparzulage berechtigt bist und zusätzliche staatliche Unterstützung für deinen Vermögensaufbau erhalten kannst.

Geld vom Staat: Zulage voll ausschöpfen

Wie hoch kann die Arbeitnehmer-Sparzulage ausfallen? Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage hängt von der gewählten Anlageform ab. Bei Aktienfonds kannst du maximal 20 Prozent der jährlich eingezahlten Summe vom Staat erhalten, wobei die Berechnungsgrenze bei 400 Euro liegt. Beim Bausparvertrag beträgt die Sparzulage 9 Prozent, und die Grenze liegt bei 470 Euro.

Wenn du zwei VL-Verträge hast, kannst du sogar für beide die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Für einen Aktienfonds wären das 80 Euro im Jahr, und beim Bausparvertrag wären es 43 Euro, also insgesamt 123 Euro Zulage pro Jahr. Da die VL über sechs Jahre laufen, ergibt sich eine hübsche Summe von 738 Euro, wenn du die Zulage voll ausschöpfst.

Es ist also lohnenswert, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu nutzen, da sie dir dabei hilft, dein Vermögen aufzubauen und zusätzliches Geld vom Staat für deine VL-Anlagen zu erhalten. Wenn du beide Anlageformen kombinierst und die Zulage voll ausschöpfst, kannst du über die Laufzeit eine beträchtliche Summe an Sparzulagen ansammeln.

Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Steuererklärung beantragen

Was muss man tun, um die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat zu erhalten? Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu bekommen, musst du sie jedes Jahr aufs Neue in deiner Steuererklärung beantragen. Das ist jedoch nicht kompliziert - du setzt einfach ein Kreuz bei "Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" auf dem Hauptvordruck (Mantelbogen) und trägst in Zeile 42 eine "1" für dich und gegebenenfalls deinen Partner ein. Die Nachweise dafür werden automatisch vom Finanzinstitut, bei dem du den VL-Vertrag hast, ans Finanzamt geschickt.

Du hast glücklicherweise großzügige Fristen, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen. Wenn du die Zulage für 2022 haben möchtest, kannst du das noch bis Ende 2026 tun. Und auch wenn du keine reguläre Steuererklärung abgibst, kannst du dir die Zulage trotzdem sichern, indem du den Mantelbogen ausfüllst und ihn ans Finanzamt schickst.

Obwohl du die Arbeitnehmer-Sparzulage jedes Jahr beantragen musst, wird das Geld gesammelt und erst am Ende des VL-Vertrags vom Finanzamt ausgezahlt. Es lohnt sich also, die Zulage jährlich zu beantragen, um von staatlicher Unterstützung beim Vermögensaufbau zu profitieren.

Mehr zum Thema: