- Berufsschutz in der Rente: Darum war er wichtig
- Adieu Berufsschutz: Das gilt seit der Rentenreform 2001
- Ganz konkret: Das bedeutet der Wegfall des Berufsschutzes für Betroffene
- Am besten selber vorsorgen
Bist du nach dem Jahr 1960 geboren? Dann betrifft dich diese Regelung in der gesetzlichen Rente. Denn für alle Menschen, die später als 1960 geboren worden sind, ist der Berufsschutz in der gesetzlichen Rente weggefallen. Das bedeutet, dass der Schutz vor Berufsunfähigkeit heute ganz anders geregelt ist als vor der Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Heute sind also viele Arbeitnehmer im Ernstfall deutlich schlechter abgesichert. Was dies im Einzelnen bedeutet, erfährst du hier.
Berufsschutz in der Rente: Darum war er wichtig
Vor der Änderung in der Gesetzgebung galt der Berufsschutz. Das bedeutete, dass Menschen, die ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnten, durch eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor einem finanziellen Absturz geschützt waren.
Der Berufsschutz war dabei ein wichtiger Faktor. Denn er stellte sicher, dass Betroffene von den Behörden nicht auf beliebige andere Tätigkeiten verwiesen werden konnten – insbesondere nicht auf zu einfache oder auf geringer qualifizierte und meist auch geringer bezahlte Arbeiten.
Warst du zum Beispiel ein Meister in einem Handwerk und konntest aufgrund einer schweren Erkrankung deinen Beruf nicht mehr ausüben, konntest du aufgrund des Berufsschutzes nicht auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Stattdessen erhieltest du dank des Berufsschutzes eine Berufsunfähigkeitsrente, um deinen Lebensstandard teilweise zu sichern. Vor allem für Fachkräfte und Personen, die in körperlich anspruchsvollen Berufen arbeiteten, war der Berufsschutz von großer Bedeutung.
Das gilt seit der Rentenreform 2001
Bereits im Jahr 2001 gab es eine umfassende Rentenreform. Mit dieser Reform wurde der Berufsschutz für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, abgeschafft. Stattdessen gibt es seitdem nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Im Unterschied zum alten Berufsschutz wird bei der Erwerbsminderungsrente nicht mehr geprüft, ob jemand seinen erlernten Beruf ausüben kann, sondern ob er grundsätzlich irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann. Dies gilt unabhängig von der erworbenen Qualifikation oder dem bisherigen Einkommen.
Konkret bedeutet das, dass du keine Erwerbsminderungsrente bekommst, wenn du mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst. Wenn du drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kannst, hast du Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Bei weniger als drei Stunden täglicher Arbeitskraft hast du einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet: Wer nach dem 31.12.1960 geboren ist, muss sich darauf einstellen, im Ernstfall bei einer Berufsunfähigkeit im erlernten und ausgeübten Beruf auch auf eine einfachere, geringer bezahlte Tätigkeit verwiesen zu werden.
Das bedeutet der Wegfall des Berufsschutzes für Betroffene
Die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung hat sich durch den Wegfall des Berufsschutzes für Betroffene verschlechtert. Denn es gibt keinen Schutz mehr für den erlernten Beruf. Es zählt also nicht mehr, ob jemand in seinem Beruf arbeiten kann, sondern nur noch, ob er grundsätzlich eine Arbeit ausführen kann.
Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind strenger geworden. Es gibt Fälle von Betroffenen, die keine oder nur eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten und das, obwohl sie in ihrem bisherigen Beruf vollständig arbeitsunfähig sind.
Aus der Änderung durch die Rentenreform 2001 ergibt sich seitdem eine größere Gefahr, den Lebensstandard im Ernstfall nicht aufrechterhalten zu können. Zudem fällt die Erwerbsminderungsrente in der Regel deutlich geringer aus als das frühere Einkommen. Diese finanzielle Lücke kann Folgen haben, insbesondere für Familien, Selbstständige und Alleinverdiener. Am besten besprichst du deine individuelle Situation mit einem unabhängigen Versicherungs- oder Finanzberater, um den passenden Schutz für deine Lebenssituation zu finden.
Am besten selber vorsorgen: So geht's
Der gesetzliche Schutz reicht für Menschen, die nach 1960 geboren worden sind, nicht mehr aus. Daher solltest du dich früh mit einer privaten Vorsorge auseinandersetzen. Dazu gehören unter anderem:
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Die BU zahlt auch dann, wenn du deinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Auch dann, wenn du andere Arbeiten verrichten könntest. Es ist zu empfehlen, die BU so früh wie möglich abzuschließen, weil dann die Beiträge günstiger sind und die Chancen höher, bei einem Versicherer aufgenommen zu werden.
- Informiere dich über alternative Möglichkeiten: Sollte aus verschiedenen Gründen eine BU von den Versicherern abgelehnt werden, gibt es weitere Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung.
Sorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente auch privat vor. Dies geht zum Beispiel über eine private Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder andere Varianten.