Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen und dafür ihre Erwerbstätigkeit pausieren oder gar ganz beenden, sollen nach Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ein sogenanntes Familienpflegegeld als Lohnersatz gezahlt bekommen.

Das Interesse, eine solche Sozialleistung einzuführen, sei "riesengroß", da es kaum möglich sein wird, bei einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft alle pflegebedürftigen Personen von Fachkräften pflegen zu lassen; einen Platz im Heim kann sich zudem nicht jeder leisten, muss man teils weit über 2000 Euro pro Monat zahlen. Man ist also darauf angewiesen, dass Angehörige einspringen und Großeltern, Eltern oder andere pflegebedürftige Personen zu Hause umsorgen. 

Bis zu 1800 Euro Lohnersatz: Reicht das für eine Pflege zu Hause?

Nicht selten müssen pflegende Angehörige dafür im Job kürzertreten oder für eine Zeit lang ganz pausieren. Einen finanziellen Ausgleich soll dann das Familienpflegegeld schaffen. Allerdings ist man sich noch nicht im Klaren darüber, wie sich dieses im Detail umsetzen ließe: "Da sind viele Varianten denkbar. Man kann über die Bezugsdauer reden, über die Höhe, über eine soziale Staffelung", so Prien. 

2023 hat es bereits einen ersten Vorschlag gegeben, der sich am Elterngeld orientiert hatte. Demnach könne das Familienpflegegeld 65 Prozent des persönlichen Nettoverdienstausfalls ausgleichen, was derzeit maximal 1800 Euro im Monat betragen würde - mindestens aber 300 Euro. Das würde den Staat nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaft im Jahr netto fünf Milliarden Euro kosten. 

Hier erläutert Prien, dass ein Familienpflegegeld eben nur unter Vorbehalt möglich ist - die wirtschaftliche Lage und die Einnahmen des Staates müssten sich verbessern, um eine solche Sozialleistung gewährleisten zu können.

Wer zu Hause pflegt, erhält derzeit weniger Geld: Was sich ändern müsste

Derzeit gibt es zwar schon ein Pflegegeld, das von der Pflegeversicherung gezahlt wird. Allerdings wird die Pflege von Angehörigen zu Hause schlechter vergütet, als eine ambulante Pflege durch Fachkräfte oder ein Platz im Heim. Dabei ist das Pflegegeld auch vom Pflegegrad abhängig. Wer beispielsweise bei Pflegegrad 2 eingestuft ist, erhält für die allein verrichtete Pflege zu Hause rund 350 Euro; wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält rund 800 Euro. Wer einen Pflegeplatz erhält, kann mit noch mehr finanzieller Unterstützung durch die Kasse rechnen.

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Heißt: Wer zu Hause pflegt, ist finanziell auch noch schlechter dran. Mit einem gesamtgesellschaftlichen Blick auf die Notwendigkeit von pflegenden Angehörigen scheint es unvermeidbar, über einen Lohnersatz und finanzielle Anreize beziehungsweise finanzielle Unterstützung nachzudenken.

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