- Wie lange Pausenzeiten stehen Mitarbeitenden eigentlich zu?
- Kann dir der Chef in der Mittagspause vorschreiben, was du machen darfst?
- Sind Raucher privilegiert und dürfen zwischendurch eine Zusatzpause machen?
- Wann ist ein Pausenraum notwendig?
- Sechs Fragen und Antworten rund um die Pause
"In meiner Arbeitspause kann ich doch nun wirklich machen, was ich will, oder?", so denken viele Beschäftigte. Einkaufen gehen, Arzttermin oder kurz zum Sport: Wer in der Pause was erledigen möchte, fragt sich schnell: Ist das eigentlich ok? inFranken.de zeigt, was gesetzlich erlaubt ist und wo es Grenzen gibt.
Wie lange Pausenzeiten stehen Mitarbeitenden eigentlich zu?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt genau vor, was eine Pause ist und welche Regeln dabei zu beachten sind. In § 4 ArbZG heißt es: "Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen." Und: Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt sein. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte gegliedert sein, und zwar von jeweils mindestens 15 Minuten. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause, auch wenn sie häufig vorkommen.
Wenn das in einem Betrieb nicht möglich ist, liegt ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. In einem solchen Fall sollten sich Arbeitnehmenden an den Betriebsrat wenden. Wenn das ebenso erfolglos bleibt wie eine Beschwerde beim Arbeitgeber, sollte man sich gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde wenden. Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen können längere Pausen oder bestimmte Zeitfenster regeln. Generell müssen solche Regelungen mit dem Betriebsrat abgestimmt sein, falls dieser vorhanden ist.
"Im Grunde dient die Pause dem Gesundheitsschutz", erklärt Doris-Maria Schuster, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Presseagentur DPA. Während dieser Erholungszeit darf der Arbeitgeber weder eine Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangen. "Die Pause ist zur Erholung und Regeneration da", so Daniel Stach, Arbeitsrechtler in der Bundesverwaltung der Gewerkschaft Verdi. "Man muss also auch kein Telefon mitnehmen", erklärte er der dpa.
Kann dir der Chef in der Mittagspause vorschreiben, was du machen darfst?
Da dem Arbeitgeber das Direktionsrecht zusteht, entscheidet er (zusammen mit dem Betriebsrat), wann die Mitarbeiter ihre Pausen machen. Dabei muss er jedoch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten. Aber: Während der Pause sind die Beschäftigten frei und nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Ob du shoppst, zum Friseur, ins Fitnessstudio oder zum Essen gehst, bleibt dir selbst überlassen. "Man sollte nur pünktlich zurück am Arbeitsplatz sein", so Stach von der Gewerkschaft Verdi. Viele Arbeitgeber bieten einen Pausenraum an.
Der Arbeitgeber darf dir nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. Es ist allein die Entscheidung der Arbeitnehmenden, wie sie ihre freie Zeit verbringen wollen, so übereinstimmend die Arbeitsrechtler. Verhängt der Arbeitgeber Einschränkungen, können Beschäftigte sich an den Betriebsrat wenden.
Ist also auch okay, in der Pause Alkohol zu trinken oder einen Joint zu rauchen? In jedem Fall gilt: Nach der Pause musst du arbeitsfähig sein. "Alkohol ist nicht generell verboten, es sei denn, es gibt ein striktes Verbot, etwa bei der Arbeit an Maschinen", erläuterte Arbeitsrechtlerin Schuster. Wer allerdings so stark zugreift, dass er sich oder andere gefährdet, riskiert eine Abmahnung.
Sind Raucher privilegiert und dürfen zwischendurch eine Zusatzpause machen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht. Wer ab und an eine rauchen möchte, muss das mit dem Arbeitgebende aushandeln. Arbeitgebende können verlangen, dass Raucherpausen auszustempeln oder nachzuarbeiten sind. Wer mehrfach Raucherpausen ohne Erlaubnis nimmt oder sie als Arbeitszeit abrechnet, riskiert Abmahnungen oder sogar eine fristlose Kündigung. Besonders in Betrieben mit elektronischer Zeiterfassung können Verstöße schnell auffallen.
Eine YouGov-Umfrage zeigt, dass Raucher häufig den Arbeitsplatz verlassen, um zu rauchen. Durchschnittlich dauern diese Pausen fünf Minuten. Unter 1.000 Rauchern verlassen 18 % den Arbeitsplatz drei- bis viermal täglich für eine Zigarette. 16 % gehen sogar fünfmal und 10 % sogar zehnmal oder öfter hinaus. Pro Woche summieren sich die Raucherpausen auf mehr als 2 Stunden. Jährlich ergeben sich etwa 92 Stunden oder mehr als 2 Wochen zusätzliche Freizeit durch Raucherpausen.
Wenn die Anweisung des Arbeitgebers, bei Raucherpausen auszustempeln, nicht befolgt wird, kann es zur außerordentlichen Kündigung kommen. Das hat das LAG Thüringen (Urteil vom 3.5.2022, Az.: 1 Sa 18/21) entschieden. Arbeitnehmer sollten deshalb darauf achten, die Stempeluhr ordnungsgemäß zu bedienen, da sonst Abmahnung und eine fristlose Kündigung droht.
Wann ist ein Pausenraum notwendig?
Ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich sind gemäß Anhang 4.2 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) bereitzustellen, wenn der Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat oder die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen arbeiten und dort gleichwertige Erholungsmöglichkeiten während der Pause vorhanden sind. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. An Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche stellt die ArbStättVO folgende drei Bedingungen:
- (1) Der Raum muss für die Beschäftigten leicht erreichbar sein und an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitstehen.
- (2) Entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer ist er mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten.
- (3): Der Pausenraum ist als separater Raum zu gestalten, wenn die Arbeitsbedingungen der Arbeitsstätte dies erforderlich machen (Technische Regeln für Arbeitsstätten: Pausen- und Bereitschaftsräume, ASR A4.2).
Sechs Fragen und Antworten rund um die Pause
- Was passiert, wenn du deine Pause überziehst? Bleibst du einmal länger weg, etwa wegen eines Staus, wird der Arbeitgeber vermutlich nachsichtig sein. Wiederholt sich das oder liegt ein Muster vor, drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung.
- Gibt es Besonderheiten bei Homeoffice oder mobilen Arbeitsformen? Nein, die gleichen Regeln gelten auch im Homeoffice. Wer sich nicht daran hält, riskiert den Entzug der Homeoffice-Erlaubnis, da der Verdacht auf Missbrauch besteht.
- Muss man sich zur Pause an- und abmelden? Je nach Vorgaben im Unternehmen kann ein Ausstempeln und erneutes Anmelden erforderlich sein. In jedem Fall müssen Pausen bei der Arbeitszeiterfassung dokumentiert sein, unabhängig vom verwendeten System.
- Darf man die Pause eigenständig verlängern oder ganz weglassen, um früher zu gehen? Nein, Pausen sind weder auszulassen, z. B. um die Arbeitszeit zu verkürzen, noch sind sie eigenmächtig zu verlängern. "Die Ruhepause ist Pflicht – für beide Seiten", so Verdi-Experte Daniel Stach. Sie dient der Erholung während der Arbeit und ist nicht einzusparen.
- Gibt es eine Kontrolle? Ob die Arbeitnehmer diese Pause tatsächlich einhalten, kann der Arbeitgeber stichprobenartig kontrollieren. Sollte der Arbeitgeber feststellen, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter keine Pausen nehmen und durchgehend arbeiten, ist er verpflichtet einzuschreiten.
- Darfst du in der Pause am Firmenrechner privat im Netz surfen? Ob die Nutzung von Arbeitsgeräten für private Zwecke erlaubt ist, hängt von den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Ist sie nicht ausdrücklich untersagt, ist der PC in geringem Umfang privat nutzbar – auch in der Pause.