Der Rundfunkbeitrag wird in Deutschland immer wieder intensiv diskutiert. Aktuell liegt er bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Eine Erhöhung hatten die Länder für 2025 und 2026 abgelehnt - trotz einer gegenteiligen Empfehlung der zuständigen Expertenkommission. ARD und ZDF akzeptierten dies nicht und riefen das Bundesverfassungsgericht auf den Plan, dessen Entscheidung noch aussteht. Parallel wächst der politische Druck auf die Sender, ihre Strukturen grundlegend zu reformieren: Bis 2027 müssen sie nachweisbare Sparerfolge vorweisen.

Nun meldet sich die unabhängige Expertenkommission erneut zu Wort. Die neue Empfehlung: Ab 2027 rät sie zu einem monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro. Dies geht aus einem Bericht hervor, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Bundesländern übergeben hat. Übrigens: Manche Menschen können sich seit Oktober von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Neue Expertenempfehlung zum Rundfunkbeitrag: So viel soll die Gebühr ab 2027 kosten

Im 24. Bericht vom Februar 2024 hatte die KEF eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab 2025 vorgeschlagen. Da nicht alle 16 Länder zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe. Nun reduziert die KEF ihre frühere Empfehlung um 30 Cent und schlägt 18,64 Euro vor. Dass die Kommission ihre Empfehlung während einer laufenden Beitragsperiode nach unten korrigiert, ist ungewöhnlich.

Zwischenberichte führen normalerweise nicht zu einer veränderten Beitragshöhe. Die aktuelle Situation gilt jedoch als Ausnahmefall. Sollten die Länder der neuen Empfehlung folgen, bliebe der Beitrag in diesem Jahr noch bei 18,36 Euro und würde ab 2027 um 28 Cent steigen. Sie haben bis Ende 2026 Zeit, dies in einem Staatsvertrag festzuhalten. Nach Berechnungen der KEF wären die Sender damit für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert.

Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in diesem Jahr gerechnet. Dass Karlsruhe noch von der früheren Empfehlung von 18,94 Euro ausgeht, gilt als unwahrscheinlich. Mit der neuen Empfehlung von 18,64 Euro liegt nun eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor – sowohl für die Politik als auch für das Gericht.

Rundfunkgebühr: Mehr Einnahmen erzielt als erwartet

Die geringere Empfehlung hat vor allem einen einfachen Grund: Es sind mehr Einnahmen erzielt worden als erwartet. Nach Angaben der KEF hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen für die Sender günstiger entwickelt als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen haben große Auswirkungen. Wenn es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte gibt als angenommen, verändert das den Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um etwa 20 Cent. Ob man den Rundfunkbeitrag auch ohne Kabelanschluss zahlen muss, haben wir bereits in einem anderen Artikel für dich beleuchtet

Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich hingegen kaum etwas verändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Anstieg von 2,2 Prozent im Vergleich zur vorherigen Periode. Dass die Empfehlung jetzt neu berechnet wird, hängt auch mit der politischen Blockade zusammen. Die ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt. Wäre sie in Kraft getreten, hätten die Mehreinnahmen in eine Rücklage fließen können, die in der nächsten Periode dämpfend auf den Beitrag gewirkt hätte. Dieses Instrument steht nun nicht zur Verfügung.

Seit dem 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und langfristig effizienter gestalten wollen. Auf die nun vorgelegte Berechnung hat das nach Einschätzung der KEF jedoch praktisch keinen Einfluss. Einsparungen aus den Reformen würden sich frühestens ab 2029 bemerkbar machen.

So wird der Rundfunkbeitrag festgelegt

Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich festgelegt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft, ob alles wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Dieses Verfahren soll die staatsferne Finanzierung sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit absichern.

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länder definieren per Staatsvertrag den Auftrag der Sender. Zum Beispiel geht es um Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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