- Eine Erhöhung der Freibeträge bietet neue Chance für Rentner
- Ziel ist die finanzielle Unabhängigkeit sowie Anreiz der Erwerbstätigkeit
- Im Normalfall sollte die Erhöhung automatisch erfolgen
- Es existieren Ausnahmefälle, wenn der bisherige Betrag knapp über der Grenze lag
Ab dem 1. Juli 2025 treten in Deutschland Änderungen in der Witwen- und Witwerrente in Kraft. Diese bieten Hinterbliebenen die Chance, mehr eigenes Einkommen zu erzielen, ohne dass sie Kürzungen ihrer Rente befürchten müssten. Die Freibeträge der Hinterbliebenenrente steigen.
Erhöhung der Freibeträge
Durch die Erhöhung der Rente zum 1. Juli 2025 steigen auch die Freibeträge der Hinterbliebenenrente. Diese legen fest, bis zu welcher Höhe das eigene Einkommen keinen Einfluss auf die Witwen-/Witwerrente nimmt. So lauten die neuen monatlichen Freibeträge für:
- Witwe/Witwer ohne Kinder: 1.076,86 Euro
- Mit einem Kind: 1.305,28 Euro
- Mit zwei Kindern: 1.533,71 Euro
- Mit drei Kindern: 1.762,13 Euro
- Mit vier Kindern: 1.990,56 Euro
Hinterbliebenen ermöglicht diese Änderung, ein höheres Einkommen zu erzielen, welches keinen Einfluss auf die Rente hat. Die oben genannten Beträge legen zudem fest, wie viel monatlich eingenommen werden kann, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dadurch erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind der Freibetrag um das Fünffache.
Anrechnung von Einkommen
Die Berechnung der Witwen- oder Witwerrente erfolgt über das Einkommen des Vorjahrs. Es werden 40 Prozent des über den Freibetrag ausgehenden Einkommens angerechnet. Angerechnet werden demnach Erwerbseinkommen, Kapitalerträge, Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung sowie eigene Rentenbezüge.
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Wer bereits eine Hinterbliebenenrente bezieht, muss nichts von selbst veranlassen, da die Deutsche Rentenversicherung den Freibetrag ab dem 1. Juli 2025 automatisch einrechnet. Lagen die Einkünfte der Hinterbliebenen knapp über der Grenze, lohnt es sich, die nächste Rentenmitteilung zu prüfen, da bisherige Kürzungen entfallen könnten.
Ziel ist es, Hinterbliebene in ihrer finanziellen Unabhängigkeit zu stärken und Anreize für eine zusätzliche Erwerbstätigkeit zu schaffen. Die Ampel-Koalition hatte angekündigt, das Anrechnungssystem perspektivisch zu überprüfen. Der Freibetrag soll auch nach dem Jahr 2025 jedes Jahr neu berechnet werden.
Empfehlungen für Hinterbliebene
Es lohnt sich, das eigene Einkommen aus dem Jahr 2024 zu überprüfen, um feststellen zu können, ob die Erhöhung Einfluss auf die eigene Rente nehmen könnte.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet an, sich bei Unklarheiten individuell beraten zu lassen. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren, um Veränderungen im Voraus planen zu können.
Eine detaillierte Beratung erfolgt über den Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung oder auch über Informationsangebote, beispielsweise die Broschüre: "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Weitere Beratungsstellen für dieses Themengebiet lassen sich in den meisten Gegenden finden.
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