Ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, sind zahlreiche Kundinnen und Kunden der Element Insurance AG seit 2. April 2025 ohne Versicherungsschutz. Am 1. März 2025 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren gegen die Versicherung. 

Und auch, wenn vielen der Name des Versicherers nicht geläufig ist, könnte es sein, dass Verträge über Kooperationspartner abgeschlossen wurden. Die Insolvenz gilt für alle Versicherungsverträge, bei denen Element Risikoträger ist, wie die Verbraucherzentrale informiert. Bis zum 31. Mai 2025 sollten deshalb diverse Versicherungsverträge und vor allem das Kleingedruckte überprüft werden. 

Problematik: Versicherungsschutz kann durch Insolvenzverfahren eingeschränkt sein 

Zwar laufen die Versicherungsverträge noch weiter, allerdings kann es sein, dass der Versicherer jetzt im Schadensfall nicht oder nur noch anteilig zahlen kann. "Verträge können daher außerordentlich gekündigt werden", heißt es seitens der Verbraucherzentrale. Über ein Online-Formular können Kunden der Versicherung sich ihr Geld zurückholen.

Gestellt wurde der Insolvenzantrag für die Element Insurance AG bereits im Dezember 2024 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), da die Versicherung überschuldet war. Zu den betroffenen Versicherungsverträgen können folgende zählen: 

  • Hausratversicherung, 
  • Wohngebäudeversicherung,
  • Handyversicherungen, 
  • Unfallversicherung, 
  • Fahrradversicherung. 

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Kooperationspartner von Element: Hast du hier eine Versicherung abgeschlossen?

Unter anderem berichtet Stiftung Warentest darüber, welche Versicherungen als Kooperationspartner der Element Insurance AG zählen und wo Kunden betroffen sein könnten: 

  • Manufaktur Augsburg,
  • DEMA,
  • Schutzgarant GmbH
  • direkt-AS,
  • Asspario,
  • Panda. 

Solltest du hier eine Versicherung laufen haben, solltest du unbedingt das Kleingedruckte in deinem Vertrag dahingehend prüfen, ob die Element Insurance AG als Kooperationspartner oder Risikoträger auftaucht. Sollte das der Fall sein, solltest du dir auf Anraten der Verbraucherzentrale eine neue entsprechende Versicherung suchen, da es sein kann, dass dein Versicherungsschutz bereits nicht mehr besteht. Zudem kann es hilfreich sein, sich bei einem Versicherungsmakler oder der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

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