Nun ist es beschlossen: Das neue Förderprogramm für Elektroautos und Plug-in-Hybride steht. Damit kommt die E-Auto-Prämie nach der Aussetzung früherer Programme im Jahr 2023 zurück. Diese Entscheidung ist Teil eines größeren politischen Versuchs, den Absatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu stärken und klimafreundliche Mobilität für breitere Bevölkerungsgruppen attraktiver zu machen. Prinzipiell gilt jedoch: Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten. 

Sowohl E-Autos als auch Plug-in-Hybride, die seit dem 1. Januar 2026 gekauft wurden, sollen nun wieder finanzielle Zuschüsse erhalten. Laut dem Bundesumweltministerium sind insgesamt drei Milliarden Euro für die Kaufprämie vorgesehen. Das soll etwa für 800.000 geförderte Fahrzeuge bis 2029 ausreichen.

So hoch fallen die neuen Zuschüsse für E-Autos aus

Die neue Förderung für E-Autos und Hybride richtet sich in erster Linie an private Haushalte mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen, die sich ein klimafreundliches Fahrzeug anschaffen möchten. Der staatliche Zuschuss kann je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart zwischen 1.500 und 6.000 Euro betragen.

Ein zentrales Element des Programms ist eine Einkommensgrenze. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis etwa 80.000 Euro jährlich – plus Zuschläge für Kinder – sollen die vollen Förderbeträge erhalten. Wichtig zu wissen: Die Förderung gilt aktuell nur für Neuwagen. Gebrauchtwagen werden demnach nicht gefördert. Die IG Metall und die Grünen-Fraktion forderten, dies noch zu ändern. Folgendes gilt:

  • Fördergrenze: Die Fördergrenze liegt bei 80.000 Euro. Das entspreche etwa einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Alleinstehenden und 5.400 Euro bei Paaren. Sind Kinder vorhanden, verschiebt sich die Fördergrenze um jeweils 5.000 Euro nach oben. Es werden bei der Berechnung des Zuschusses jedoch maximal zwei Kinder beachtet. Insgesamt ist für eine Familie mit zwei Kindern also eine maximale Fördergrenze von 90.000 Euro vorgesehen.
  • Basisförderung für Elektroautos: Diese liegt bei 3.000 Euro. Liegt das Haushaltseinkommen bei maximal 60.000 Euro oder darunter sind 4.000 Euro vorgesehen, bei einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro gibt es 5.000 Euro Förderung. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, höchstens jedoch um 1.000 Euro.
  • Basisförderung für Plug-in-Hybride: Für Plug-in-Hybride und Autos mit einem Range Extender ist eine Förderung von 1.500 Euro vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung allerdings auf den Prüfstand. Dann sollen neue Vorgaben her, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren. 

Diese Fahrzeuge sind förderfähig

Laut ADAC richtet sich das neue Förderpaket klar an Privatkunden mit mittlerem und niedrigerem Einkommen, die ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen oder leasen möchten.  Förderberechtigt sind demnach reine Elektroautos (BEVs) und Plug-in-Hybride (PHEVs).

Wichtig für Kaufinteressenten zu wissen ist: Förderfähig sind Autos mit Range Extender momentan nur, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

Wenn Leasing ein Modell für dich ist, dann gibt es auch hier gute Nachrichten. Die Förderung soll sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gelten. Dabei kann der Bonus je nach Haushalt und Fahrzeug unterschiedlich hoch ausfallen, was insbesondere Familien mit Kindern zugutekommen kann. 

Hinweise zur Umsetzung und Antragstellung

Mit der Beantragung müssen sich E-Auto-Besitzer vermutlich noch bis Mai gedulden. Erst dann soll das entsprechende Internet-Portal an den Start gehen. Die Förderung kann jedoch auch rückwirkend beantragt werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass die Förderung zusätzlich zur bereits verlängerten Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos gilt. Diese soll für Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bis zu zehn Jahre steuerfrei sein. 

Für am Kauf eines E-Autos oder Hybriden Interessierte empfiehlt es sich, die offiziellen Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und des Bundesumweltministeriums im Auge zu behalten. Dort werden die genauen Formulare und Fristen für die Anträge veröffentlicht werden. Zudem lohnt sich ein Blick auf die ADAC-Seite, die regelmäßig aktualisierte Hinweise zur Förderung bereitstellt. 

Dieser Artikel wurde mit Material der dpa erstellt.