- Die Steuererklärung zügig abarbeiten
- Klassiker beim Absetzen von der Steuer
- Was kann Ungewöhnliches abgesetzt werden?
Die Steuerklärung abzuarbeiten, macht nicht unbedingt Spaß. Zudem vergessen viele Menschen wichtige Kostenpunkte, die steuerlich relevant sind. Wir erklären dir, was du bei deiner nächsten Steuererklärung unbedingt angeben solltest und womit du einiges an Geld sparen kannst.
Die Steuererklärung zügig abarbeiten
Schon ein Gespräch über die Steuererklärung ist für viele unangenehm. Die meisten scheuen sich vor der Arbeit, nehmen die Steuerklärung zu spät in Angriff und schieben sie gerne vor sich her. Oftmals wird die Arbeit auch an Steuerberater*innen abgegeben. Doch wer sich ein wenig in die Thematik einliest und einige Tricks kennt, der kann sich auf eine hohe Steuerrückzahlung freuen. Somit lohnt sich die Arbeit.
Du kannst die Steuererklärung möglichst effizient und somit deutlich schneller angehen. Wichtige Dokumente und Belege solltest du dazu das ganze Jahr über sammeln. Lege einen Ordner an oder eine eigene Kiste. Gehaltsabrechnungen, Spendenbescheinigungen und weitere Ausgaben können dort gesammelt werden. Auch eine Steuersoftware kann helfen, die Steuererklärung selbst zu bearbeiten und dabei keine Fehler zu machen. Wenn noch nicht geschehen, kannst du den Datenabruf vom Finanzamt beantragen. Dazu meldest du dich bei Elster.de an und kannst dich für das online Finanzamt registrieren. Der Belegabruf lässt sich im Portal freischalten. Krankenversicherung, Lohnsteuer und weitere Zusatzleistungen werden automatisch in die Steuererklärung übertragen. Darüber hinaus spart die Onlineabgabe den Weg zur Post und elektronisch eingereichte Erklärungen werden vom Finanzamt häufig sogar bevorzugt bearbeitet. Damit landet deine Steuererstattung deutlich schneller auf dem Konto.
Im September 2022 wurde eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro bewilligt, die über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgte. Wer diese Pauschale nicht über den Arbeitgeber erhalten hat, kann diesen Bonus über die Steuererklärung einfordern. Die Pauschale erhältst du dann im Rahmen der Steuerrückerstattung. Dadurch erwarten die Finanzämter in diesem Jahr mehr Steuererklärungen, da auch Rentner*innen und Student*innen den Betrag erhalten. Die Bearbeitung wird dadurch etwas länger dauern.
Klassiker beim Absetzen von der Steuer
Es gibt viele verschiedene Ausgaben, die du in deiner Steuererklärung angeben und absetzen kannst. Vor allem in Zeiten von Inflation und steigenden Energiepreisen ist jeder Euro, den du zurückbekommen kannst, hilfreich. Immer mehr Unternehmen setzen auf Home-Office: Das Home-Office kann über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Gerechnet wird mit fünf Euro pro Home-Office Tag. Maximal 120 Tage im Jahr dürfen Arbeitnehmer*innen abrechnen. Zusätzlich zu dieser Pauschale darfst du auch deine Einrichtung für das Bürozimmer, wie den Schreibtisch, oder Arbeitsmittel, wie Stifte, absetzen. Wer Tastatur, Maus oder Computer anschaffen musste, kann das ebenfalls angeben. Auch die Ausgaben für Internet und Telefon werden im Home-Office beruflich genutzt, die Gebühren kannst du für die Home-Office-Zeit mit 20 % der Gesamtkosten pauschal absetzen. Maximal sind 20 Euro pro Monat möglich.
Wer ein ganzes Zimmer zu einem Arbeitszimmer umfunktioniert, der kann anteilig nach Wohnfläche die Miete, den Strom und die Hausratversicherung für den Raum geltend machen. Meistens ist dieser Betrag deutlich höher als die Home-Office-Pauschale.
Viele vergessen die Pendlerpauschale: Pro Kilometer Arbeitsweg kannst du 0,30 Euro steuerlich geltend machen. Ab dem 21. Kilometer darfst du sogar 0,38 Euro absetzen. Auch medizinische Hilfsmittel oder Medikamente können in der Steuererklärung angegeben werden. Ebenso ist es mit Spenden an Vereine, Schulen oder Stiftungen: 20 % des Gesamtbetrags dürfen bei der Steuer angegeben werden.
Diese ungewöhnlichen Dinge lassen sich absetzen
Neben diesen Klassikern kannst du auch einige ungewöhnliche Dinge steuerlich geltend machen. Dazu zählt beispielsweise eine künstliche Befruchtung: Diese Ausgabe kannst du angeben und erhältst dafür eine Steuerersparnis. Beachte jedoch, dass du nur den Teil eintragen kannst, der von der Krankenkasse nicht erstattet wird. Gleichzeitig muss die Behandlung in Deutschland zugelassen sein.
Wenn dein Kind keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat, du es jedoch noch finanziell unterstützt, kannst du den Unterhalt steuerlich geltend machen. Wo wir gerade im Familienbereich sind: wenn Verwandte oder beispielsweise Großeltern die Kinderbetreuung übernehmen, können die Kosten dafür tatsächlich als Kinderbetreuungskosten abgerechnet werden. Möchten die Großeltern kein Geld annehmen, können immerhin die Fahrtkosten erstattet und in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Schriftliche Vereinbarungen sollten hierzu im Zweifel beim Finanzamt vorgelegt werden können. Ebenso ist es mit den Fahrtkosten zu einer Apotheke oder Ärzt*innen, auch diese kannst du mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen. Hast du einen Hund und setzt diesen als Schulhund im Unterricht ein, kannst du die Kosten dafür in der Steuererklärung absetzen. Maximal 50 % werden als Werbungskosten akzeptiert. Auch die Betreuung eines Haustiers darf als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen werden. Dabei werden 20 % des Gesamtbetrags herangezogen, maximal 4000 Euro.
Fazit
Es lohnt sich, die vielen Kostenpunkte zu kennen, die du in der Steuererklärung geltend machen kannst. Diese kannst du entweder selbst sammeln und eintragen oder die entsprechenden Belege an Steuerberater*innen weitergeben.
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