- Was bringt die Anzeige einer Coronainfektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
- So sind Berufskrankheiten definiert
- In diesen Fällen zählt Corona zu den Berufskrankheiten
- Wer meldet die Krankheit?
Auch am Arbeitsplatz kannst du dich mit Corona infizieren. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfiehlt in einem solchen Fall COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall zu melden. Die Leistungen der Unfallversicherungsträger sind deutlich höher als die der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Was sind Berufskrankheiten
Welche Krankheit mit welcher Ursache als Berufskrankheit gilt, ist in einer Liste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) genau festgehalten. Sie existiert seit 1925 und wird seitdem ständig erweitert.
In der Aufstellung sind alte und neue Berufskrankheiten aufgeführt. Seit 1995 gibt der Sachverständigenbeirat zu jeder neuen Krankheit eine wissenschaftliche Empfehlung ab. Diese muss wissenschaftlich begründet werden.
Das Coronavirus COVID-19 tritt zwar in der Liste nicht als eigene anerkannte Berufskrankheit in der Liste auf. Allerdings ist unter der Nummer 3101 "Infektionskrankheiten" zu lesen. Laut BMAS zählt dazu auch Corona.
Wer kann COVID-19 als Berufskrankheit melden?
Grundsätzlich ist es nur Arbeitnehmer*innen im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrt und in Laboratorien möglich, eine Infektion mit COVID-19 als Berufskrankheit zu melden.
Wie das BMAS auf seiner Internetseite schreibt, seien vom Sachverständigenbereit bisher keine anderen Berufsgruppen definiert worden, die einem ähnlich hohen Ansteckungsrisiko unterliegen. In manchen Fällen außerhalb des Gesundheitsdienstes kann COVID-19 jedoch schon als Berufskrankheit anerkannt werden. Zum einen, wenn die Ausbreitung eine ganze Branche betrifft, zum anderen können Einzelfälle vom Unfallversicherer geprüft werden.
Für eine Einstufung als Berufskrankheit ist es nicht ausschlaggebend, wie lange die Erkrankung dauert und ob Folgeschäden zu erwarten sind.
Wie läuft die Meldung einer Berufskrankheit ab?
Laut DGB ist der Arbeitgeber zur Anzeige beim Unfallversicherungsträger verpflichtet. Aber auch Ärzt*innen, die mit einem entsprechenden Fall konfrontiert sind, müssen sich mit dem Unfallversicherer in Verbindung setzen.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehenUnabhängig von diesen Verpflichtungen kann sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin selbst an den Versicherungsträger wenden.
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