Zwei Minister und eine Ministerin sind nach dem Ampel-Aus aus der Regierung ausgeschieden. Dafür haben zwei Politiker jetzt zwei Ministerämter: Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat zusätzlich das Bildungsressort übernommen und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP, jetzt parteilos) ist jetzt auch Bundesjustizminister. Beide haben den Doppel-Job, bis der Bundespräsident neue Minister ernennt.
Das kann dauern: Zunächst findet am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl statt und danach müssen sich Parteien zu einer Koalition zusammenraufen und eine neue Regierung bilden, die eine Mehrheit im Bundestag hat. So lange sind die Doppel-Minister im Amt. Spannende Frage: Bekommen Cem Özdemir und Volker Wissing jetzt auch doppeltes Gehalt?
Doppel-Minister: Gibt es jetzt auch zwei Gehälter?
Nein, erklärt Elke Gurlit, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, auf Anfrage des Magazins Stern. Im Bundesministergesetz (BMinG) ist in § 5 Abs. 1 geregelt, dass die Bundesminister ihr Ministergehalt nur einmal erhalten – also unabhängig davon, wie viele Ressorts sie betreuen.
Die Höhe des Gehalts der Bundesministerinnen oder Bundesminister ist unabhängig von der Größe und Bedeutung des Ressorts. In einer unterschiedlichen Bezahlung zeigt sich nicht die Wichtigkeit des Ministers oder der Ministerin. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weiß genau, welche Vergütung die Bundesminister und der Bundeskanzler im Monat bekommen. Die Gehälter der Minister und Ministerinnen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Amtsgehalt, Ortszuschlägen und Dienstaufwandsentschädigung.
Der Bundeskanzler bezieht derzeit rund 22.083 Euro Gehalt im Monat. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von rund 12.271 Euro im Jahr. Die Bundesminister verdienen weniger als ihr Chef und erhalten rund 17.990 Euro pro Monat. Auch ihnen steht eine jährliche steuerfreie Pauschale von etwa 3.681 Euro zu.
Anstatt Ministergehalt gibt es jetzt Übergangsgeld
Die jetzt ausgeschiedenen Minister Christian Lindner, Marco Buschmann und Ministerin Bettina Stark-Watzinger erhalten ein Übergangsgeld. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister rund 81.000 Euro Übergangsgeld zu, so die Information des BdSt. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld maximal auf knapp 243.000 Euro steigen und für zwei Jahre nach dem Ausscheiden gewährt werden. Das Übergangsgeld wird ab dem zweiten Monat des Bezugs mit anderen privaten Einkünften verrechnet.
Aus Sicht des BdSt bedarf es beim Übergangsgeld einer Neuregelung. Es soll maximal ein Jahr lang gezahlt werden, so der Vorschlag. Wobei ein Jahr als Minister einen Anspruch von einem Monat Übergangsgeld auslöst. Bei sehr kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden. Tritt ein Minister freiwillig von seinem Amt zurück, sollte ihm kein Übergangsgeld zustehen. Das würde im konkreten Fall auf Marco Buschmann und Ministerin Bettina Stark-Watzinger zutreffen. Christian Lindner bekam die Entlassung vom Bundeskanzler, die beiden anderen nicht, sie traten freiwillig aus dem Amt zurück.
Und wie sieht die Rentenregelung für Bundesminister aus? Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält eine Pension von 4.990 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 430 Euro monatlich bis maximal 12.908 Euro. Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Doch können ehemalige Bundesminister unter Umständen schon mit 60 ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen.
Müssen Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger jetzt darben?
Die drei liberalen Minister bekommen ihr Ministergehalt ab Dezember nicht mehr, aber sie fallen, zumindest kurzfristig, nicht allzu hart. Alle drei sind weiterhin Bundestagsabgeordnete (MdB), jedenfalls bis zu den Neuwahlen. Das Geld ist also nur etwas knapper.
Bislang erhielten Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger das volle Ministergehalt (bis zum 30. November monatlich rund 18.000 Euro brutto) und eine halbierte Abgeordnetenentschädigung (knapp über 5.500 Euro).
Ab Dezember gibt es das bereits erwähnte Übergangsgeld, das aber in kurzer Zeit mit ihrer jetzt wieder vollen Abgeordnetenentschädigung (rund 11.000 Euro) verrechnet wird.
Konrad Adenauer und Helmut Schmidt waren auch Doppel-Minister
Die Neubesetzung durch Cem Özdemir und Volker Wissing war erforderlich, da einige Ministerämter – insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung (Art. 65a Grundgesetz), das Bundesministerium der Justiz (Art. 96) und das Bundesministerium der Finanzen (Art. 108) – besetzt sein müssen. Das Bildungsministerium hingegen hätte unbesetzt bleiben können. Bundeskanzler Olaf Scholz hat anders entschieden.
Deswegen erhielt Cem Özdemir keine zweite Ernennungsurkunde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Er hat die neuen Aufgaben kommissarisch übernommen. In Deutschland liegt die Organisationsgewalt für die Ressortverteilung beim Bundeskanzler. Daher kann er einer Person auch mehrere Geschäftsbereiche übertragen.
Das ist keineswegs ungewöhnlich und in der Geschichte der Bundesrepublik bereits vorgekommen. Kanzler Konrad Adenauer übernahm von 1951 bis 1955 das Außenministerium. Auch Kanzler Helmut Schmidt übernahm kurzzeitig das Amt des Außenministers, nachdem seine Koalition durch den Rückzug der FDP zerbrochen war. Zwei Wochen später endete Schmidts Kanzlerschaft nach einem Misstrauensvotum im Bundestag.