In Sachen Bürgergeld will die aktuelle Regierung künftig deutliche Abstriche machen: Schließlich forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zuletzt in einem Interview mit Sat.1 Einsparungen in Höhe von fünf Milliarden Euro. Zudem soll die Höhe der Regelbedarfssätze nach Plänen der Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auch im kommenden Jahr nicht steigen. Bürgergeldempfänger erwartet also erneut eine Nullrunde - das trifft allerdings auch Rentner.

Denn: Insgesamt circa 739.000 Personen bezogen laut dem Statistischen Bundesamt zuletzt (Stand Dezember 2024) Grundsicherung im Alter. Diese zählt zwar nicht zum Bürgergeld, sondern zu den Sozialhilfen - die von der Regierung festgelegte Höhe der Regelbedarfssätze gilt jedoch für alle entsprechenden Leistungen gleichermaßen. Steigt also das Bürgergeld nicht, erhöhen sich auch trotz Inflation und gestiegener Preise die Grundsicherungsbeträge für hunderttausende Rentner nicht.

Nullrunde beim Bürgergeld - auch für Rentner ein Problem

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert im Netz: Die Grundsicherung im Alter* sei für Menschen gedacht, die so ein geringes Einkommen oder Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht. Zudem ist ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Als Faustregel gelte: "Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben." Zum Vergleich: Die Durchschnittsrente in Deutschland liegt aktuell bei 1.154 Euro - für Frauen sogar nur bei 955 Euro.

Der Regelbedarfssatz soll der DRV zufolge bei der Grundsicherung im Alter den notwendigen Lebensunterhalt abdecken. Hinzu kommen individuelle Zahlungen für Unterkunft und Heizung, Kranken­ und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise gehbehinderte Menschen und Hilfe in Sonderfällen. Seit 1. Januar 2024 gelten laut der DRV folgende Regelbedarfsstufen:

  • Stufe 1 mit 563 Euro: Erwachsene Personen, die in einer Wohnung ohne einen Ehegatten oder Lebenspartner oder einen Partner in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft leben (insbesondere Alleinstehende, Alleinerziehende, erwachsene Kinder im Haushalt ihrer Eltern oder Eltern im Haushalt eines Kindes)
  • Stufe 2 mit 506 Euro: Erwachsene Personen, die in einer Wohnung mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenleben, sowie erwachsene Menschen mit Behinderungen, die in bestimmten gemeinschaftlichen Wohnformen leben
  • Stufe 3 mit 451 Euro: Erwachsene Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind

Reformen beim Bürgergeld bis zum Jahresende: Kanzler Merz kündigt weitere Änderungen an

Neben der Nullrunde kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach dem Koalitionsausschuss von Union und SPD am Mittwoch (3. September 2025) jedoch noch weitere Änderungen beim Bürgergeld an, wie die dpa berichtet: "Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Jahr die wichtigsten Eckpunkte für eine solche Reform miteinander vereinbaren, sodass es dann auch zügig eine Reform des sogenannten Bürgergelds geben wird", sagte der Kanzler.

Wie diese genau aussehen sollen, bleibt vage. Die neue Grundsicherung solle jedoch durch eine Balance von Fördern und Fordern gekennzeichnet sein und Missbrauch stärker unter Kontrolle bringen. Der Fokus sollte außerdem darauf liegen, die Menschen verstärkt auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Inwiefern die weiteren vorgesehenen Änderungen auch Rentner betreffen könnten, bleibt abzuwarten.

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