• Mindesturlaubstage pro Jahr
  • Urlaub zurückgeben
  • Urlaub auf das Folgejahr übertragen
  • Fazit

Die Pläne waren bereits gemacht, die Fahrt oder der Flug vielleicht sogar schon gebucht; doch dann kam dir etwas dazwischen. Kleine oder große Änderungen sind oft unerwartet und können dazu führen, dass der Urlaub nicht wie geplant genommen werden kann. Möchtest du den Urlaub zurückgeben, solltest du die gesetzliche Lage beachten.

Regelungen rund um den Urlaub

Nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer*innen stehen dir bei einer 6-Tage-Woche pro Jahr mindestens 24 Tage Urlaub zu; bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Dein*e Arbeitgeber*in kann individuell natürlich entscheiden, die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr anzuheben. Möchtest du für einen bestimmten Zeitraum Urlaub nehmen, musst du einen entsprechenden Urlaubsantrag einreichen. Wird dieser angenommen, gilt dieser als verbindlich.

Ein genehmigter Urlaubsantrag kann nicht von einer Seite aus aufgehoben werden. Du hast also nicht das Recht, ohne Absprache mit deiner*m Arbeitgeber*in den Antrag zurückzuziehen. Anders sieht es aus, wenn du das Gespräch aufsuchst und ihr einvernehmlich entscheidet, dass der Antrag aufgehoben wird. Individuelle Vereinbarungen können bei unerwarteten Änderungen deiner Pläne ermöglichen, dass du den Urlaub zurückgeben und verschieben kannst. Dein*e Arbeitgeberin ist aber nicht dazu verpflichtet, deinen Antrag auf die Rückgabe der Urlaubstage anzunehmen. Da es sich um eine individuelle Absprache zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in handelt, gibt es auch keine Regelungen dazu, bis wann du die Absage des Urlaubs einreichen kannst. So könntest du beispielsweise auch vereinbaren, früher aus dem Urlaub wiederzukehren oder deinen Urlaub während deiner Urlaubszeit um einige Tage zu verlängern, sofern der*die Arbeitgeber*in sich darauf einlässt. Erfahrungen zufolge werden frühzeitig getroffene Anfragen und Vereinbarungen jedoch eher genehmigt.

Du musst bei einer Zurückziehung deines Urlaubsantrages bedenken, dass du den Urlaub dann auf einen anderen Zeitraum verschiebst. Der §7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass der dir zustehende Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Das Gesetz führt weiter aus: "Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden." Stimmt dein*e Arbeitgeber*in also einer Übertragung übrig gebliebenen Urlaubs auf das Folgejahr zu, musst du diesen bis zum 31. 03 beantragt und genommen haben; ansonsten verfällt er. Eine Auszahlung von übrig gebliebenem Urlaub ist in der Regel nicht vorgesehen, kann in Ausnahmefällen aber auftreten. Ein solcher Fall würde beispielsweise bestehen, wenn ein*e Arbeitnehmer*in aus dem Beschäftigungsverhältnis austritt.

Fazit

Zusammengefasst steht dir pro Jahr gesetzlich eine feste Anzahl an Mindesturlaubstagen zu, dein*e Arbeitgeber*in kann aber auch mehr genehmigen. Hast du bereits einen genehmigten Urlaubsantrag, kommt dir jedoch etwas dazwischen, kannst du versuchen, diesen durch eine persönliche Vereinbarung zurückzugeben. Anschließend solltest du darauf achten, den zurückgegebenen Urlaub in einem anderen Zeitraum im Laufe des Jahres zu nehmen oder rechtzeitig zu fragen, ob du diesen auf das Folgejahr übertragen kannst. Durch persönliche Absprachen lassen sich viele Angelegenheiten individuell klären.

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