- Der freie Tag vor der schriftlichen Prüfung
- Besteht die Prüfung aus zwei Teilen, gibt es zwei freie Tage
- Gibt es noch andere Freistellungen während der Ausbildung?
- Und was ist nach der erfolgreichen Abschlussprüfung?
Der Tag der schriftlichen Abschlussprüfung ist natürlich ein besonderer. Geht es doch um die Frage, ob du deine Ausbildung erfolgreich beendest oder noch ein zweites Mal antreten musst. Bestehst du, hast du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Klar, dass sich Auszubildende optimal auf das Examen vorbereiten wollen. Deshalb hast du einen Anspruch darauf, dass dich der Betrieb am Tag vor der schriftlichen Prüfung freistellt. Übrigens, die meisten Kandidaten scheitern im theoretischen, also schriftlichen Teil der Prüfung. Aber was sieht die Regelung genau vor?
Der freie Tag vor der schriftlichen Prüfung
Bewährt hat sich in der Praxis die Neufassung von § 15 Abs. 1 Nr. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Aber was regelt der Paragraf? Nun, das ist jedenfalls eine Regelung, die Auszubildende (kurz Azubis), die vor der Abschlussprüfung stehen, zu schätzen wissen. Sie haben nämlich an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, arbeitsfrei.
Seit 2020 gibt es diese Bestimmung, die zu einer Vereinheitlichung führte. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es zwei unterschiedliche Regelungen: Eine im BBiG und eine andere im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die unter 18-Jährigen bekamen den freien Tag schon immer (§ 10 Abs. 1 JArbSchG), die über 18-Jährigen nicht. Dies hatte eine unterschiedliche Behandlung jugendlicher und erwachsener Azubis bei der Freistellung zur Folge.
Jetzt haben Jugendliche und erwachsene Azubis gleichermaßen einen Anspruch auf Freistellung für den der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag. Auszubildende müssen nicht extra Urlaub nehmen. Die Anrechnung der Arbeitszeit ist so geregelt, dass der Tag mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit zu berücksichtigen ist.
Besteht die Prüfung aus zwei Teilen, gibt es zwei freie Tage
Es gibt zwei Besonderheiten: Ist die Prüfung an einem Montag oder nach einem Feiertag, dann gilt diese Bestimmung nicht. Der arbeitsfreie Tag entfällt in diesen Fällen. Wird allerdings üblicherweise am Sonntag gearbeitet, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, dann ist der Sonntag der Arbeitstag, der der Prüfung "unmittelbar vorangeht" und ist deshalb arbeitsfrei. Eine zweite Besonderheit bezieht sich auf den Fall einer gestreckten Abschlussprüfung. Diese andere Variante der Abschlussprüfung findet sich immer öfter in den 324 betrieblichen Ausbildungsberufen.
Was ist eine gestreckte Abschlussprüfung? Es bedeutet, dass die alte Aufteilung in eine Zwischenprüfung (ohne Benotung) und in eine Abschlussprüfung aufgegeben ist. Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte deiner Ausbildung statt, der zweite am Ende. Die Ergebnisse beider Prüfungen spiegeln sich in der Abschlussnote wider. Dabei zählt der erste Teil meistens zwischen 30 % und 40 %, die Prüfung am Ende deiner Ausbildung die restlichen 60 % bis 70 %.
Warum gibt es die neue Prüfung? Um die Lernmotivation auch in der Mitte der Ausbildung hochzuhalten. Da die Zwischenprüfung vorher nicht in die Endnote einfloss, haben sich viele Azubis nur halbherzig darauf vorbereitet. Da der erste Teil der gestreckten Prüfung nun mitzählt, bereiten sich die Kandidaten entsprechend intensiver vor. Schließlich zählt das Ergebnis. Fragt sich nur, was die Zweiteilung der Prüfung für den freien Tag bedeutet? Absolviert der Azubi eine gestreckte Abschlussprüfung, dann hat er sowohl am Tag vor dem Teil 1 der schriftlichen Prüfung als auch am Tag vor dem Teil 2 der schriftlichen Prüfung frei.
Gibt es noch andere Freistellungen während der Ausbildung?
Für den Unterricht in der Berufsschule (egal ob an einem, zwei Tagen oder im Blockunterricht) muss der Betrieb ebenfalls für eine Freistellung sorgen. Streit gab es lange darum, ob der Azubi nach der Berufsschule in den Betrieb zurückkehren muss. Dies ist nicht der Fall, wenn der Schultag mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten umfasst (§ 15 BBiG). An diesem Tag gibt es keine Rückkehr mehr in den Betrieb. Bei der Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit berücksichtigt und vergütet (§ 19 BBiG).
Bei einem weiteren Berufsschultag in der gleichen Woche gibt es erneut eine Freistellung für den Unterricht. Allerdings umfasst die Anrechnung auf die Arbeitszeit nur die Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen. Hier kann der Betrieb die Rückkehr an den Arbeitsplatz verlangen.
Blockunterricht: Eine Freistellung erfolgt in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen. Angerechnet wird hier die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit.
Und was ist nach der erfolgreichen Abschlussprüfung?
Normalerweise endet deine Azubi-Zeit an dem Stichtag, der in deinem Vertrag steht. Dieses Datum fällt jedoch selten mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung zusammen. Deshalb ergibt sich Frage: Was passiert, wenn die Tage auseinanderfallen?
Wenn der Azubi die Prüfung früher besteht, gibt es eine Sonderregelung: Deine Azubi-Zeit endet an dem Tag, an dem du das Prüfungszeugnis im Betrieb vorlegst. Dieser Termin ist unabhängig von dem, was als Enddatum im Ausbildungsvertrag steht. Aber: Warum ist diese Regelung für die Jung-Facharbeiterin und den Jung-Facharbeiter genauso wichtig wie für den Betrieb?
Wird der oder die Ex-Azubi nach Vorlage des Prüfungsergebnisses auch nur einen Tag lang beschäftigt, ergibt sich daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG). Normalerweise ist der Lehrvertrag befristet. Eine automatische Übernahme ist nicht vorgesehen. Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, kann er einen Antrag stellen, dass sich das Azubi-Verhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr, verlängert. Der Betrieb muss den Azubi in diesem Fall weiter beschäftigen.