- Das Azubi-Ticket kommt jetzt in Bayern
- Das Lohn- und Gehaltskonto und Kindergeld
- Krankenversicherung für Azubis, das muss sein
- Sozialversicherung und Steuer
- Was ist mit der eigenen Wohnung?
Rund 475.000 Jugendliche beginnen im August oder September ihre Berufsausbildung in einem Betrieb. In Bayern sind es 82.000. Damit beginnt eine wirklich neue und einschneidende Phase in ihrem Leben. Es wird alles anders als in der Schule. Was sie in der Ausbildung erwartet, welche Rechte und Pflichten sich für Azubis und Betrieb aus dem Lehrvertrag ergeben, darüber hat inFranken.de bereits informiert. In diesem zweiten Beitrag soll es jetzt um die sozialen Rahmenbedingungen der Ausbildung gehen: Azubi-Ticket, Gehaltskonto, Kindergeld, Krankenversicherung.
Das Azubi-Ticket kommt jetzt in Bayern
Den Weg zur Arbeit und Berufsschule gilt es neu zu organisieren. Der ist ab September 2023 in Bayern preisgünstiger: Denn passend zum Start in die Berufsausbildung hat das Landeskabinett das 29-Euro-Ticket für Azubis und Studierende beschlossen. Es ist eine Ergänzung zum bundesweiten 49-Euro-Ticket, das es seit Mai gibt. Klare Ansage: Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende in Bayern erhalten das Deutschlandticket für ermäßigte 29 Euro. Die Mitnahme von Fahrrädern soll künftig nur noch einen Euro kosten.
Bayern zieht damit nach, was in elf Bundesländern schon länger für Azubis gilt: den Anspruch auf ein besonders preiswertes Ticket-Angebot des örtlichen Nahverkehrsbetriebs. Bislang gab es im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und beim Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ein günstiges Angebot für Schüler*innen und Azubis. Beim VGN und MVV konntest du mit dem 365-Euro-Ticket alle Verkehrsmittel im ganzen Verbundgebiet nutzen: beliebig oft an 365 Tagen, für umgerechnet nur ein Euro pro Tag. Mit dem 29-Euro-Ticket wird es jetzt etwas günstiger – genau sind das 17 Euro weniger im Jahr.
Das Semester-Ticket für Studierende gibt es schon länger. Eine vergleichbare Regelung für Azubis gab es dagegen nicht. Dass dies jetzt in Verbindung mit dem Deutschlandticket kommt, ist ein wichtiges Signal für die Gleichstellung akademischer und beruflicher Bildung.
Das Lohn- und Gehaltskonto und Kindergeld
Viele Kinder haben schon ein Girokonto. Falls das nicht vorhanden ist, musst du spätestens mit dem Start als Azubi eines einrichten. Der Arbeitgeber will wissen, wohin er das Ausbildungsgehalt jeden Monat überweisen soll. Wer noch nicht volljährig ist, benötigt zur Kontoeröffnung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Gerade Azubis haben in den seltensten Fällen ein größeres Budget zur Verfügung. Dem tragen die Banken und Sparkassen Rechnung und bieten dieser Zielgruppe ein kostenloses Girokonto an. Dies gilt aber nur für die Zeit der Ausbildung. Deine Bankverbindung musst du dem Arbeitgeber bei Ausbildungsbeginn mitteilen.
Wenn alle Girokonten für Azubis kostenlos sind, dann ist es im Grunde doch völlig egal, zu welchem Kreditinstitut du gehst. Dies ist soweit richtig, aber zu kurzfristig gedacht, meint wenigstens das Online-Portal Verivox. Zum einen bieten manche Direktbanken attraktive Geldprämien für die Kontoeröffnung. Darüber hinaus ist klar, dass die Ausbildung früher oder später endet. Deshalb ist es schon wichtig zu prüfen, bei welchem Institut du dein Girokonto hast und welche Kosten nach der Ausbildung anfallen.
Und wie steht es um das Kindergeld? Befindest du dich in der Ausbildung, erhalten deine Eltern weiterhin das Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr. Im Regelfall zahlt die Familienkasse der Arbeitsagentur die aktuell 250 Euro Kindergeld weiter an die Eltern. Es kann aber auch der Fall sein, dass das Kind während der Ausbildung nicht mehr zu Hause lebt. Die Eltern sind dazu verpflichtet, das Kindergeld direkt an den Nachwuchs zu überweisen. Machen sie das nicht, dann kannst du einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen. Wird der Antrag genehmigt, erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes direkt auf dein Konto.
Krankenversicherung für Azubis, das muss sein
Ohne eine Krankenversicherung (KV) geht in Deutschland gar nichts, sie ist Teil der Sozialversicherung. Kinder sind üblicherweise familienversichert, das ändert sich aber mit dem Start als Azubi. Azubis müssen dann eigenständig versichert sein. Die KV ist deshalb wichtig, weil sie dich absichert, wenn du krank wirst. Sie übernimmt die Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus und ebenso die Ausgaben für Medikamente. Bei langer Krankheit zahlt sie das Krankengeld.
Azubis sind automatisch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung (PKV) ist erst nach Ende der Ausbildung möglich. Welcher KV du beitrittst, bleibt dir überlassen. Wenn du dich nicht selbst um die KV kümmerst, muss du damit rechnen, dass der Arbeitgeber einen Versicherer aussucht. Für die Wahl der Krankenkasse hat der Azubi nach Ausbildungsbeginn genau 14 Tage Zeit. Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Formen, die du an den Kürzeln erkennst: zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK); Ersatzkrankenkassen (EK), Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK; Betriebskrankenkassen (BKK) oder Innungskrankenkassen (IKK).
Und was sind Sozialabgaben? Das ist die Summe aller Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das sind zur Zeit, ab 1.7.2023, rund 41,4 % deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Der Ausbildungsbetrieb und du teilt euch die Kosten. Für dich gilt, dass du etwas über 20,7 % deiner Ausbildungsvergütung zahlen musst. Konkret: Von einem Bruttoentgelt von 1.000 Euro gehen im Schnitt 207 Euro an die Sozialversicherungen.
Sozialversicherung und Steuer
Als Azubi bekommst du mindestens zwei Nummern zugeteilt: Deine Sozialversicherungsnummer (auch Rentenversicherungsnummer genannt) und die Steueridentifikationsnummer (auch Steuernummer genannt). Beide sind wichtig und begleiten dich dein ganzes Leben lang. Wenn du vor der Ausbildung einen Minijob hattest, dann kennst du das vielleicht schon. Diese Nummern müssen Auszubildende bei der Einstellung im Ausbildungsbetrieb angeben. Sie dient nicht nur dem Deutschen Rentenversicherungsträger (DRV) als Erkennungsmerkmal für alle Versicherten, sondern ist ebenfalls für die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung wichtig.
Die Sozialversicherungsnummer besteht aus elf Zahlen und einem Buchstaben. Typisch sieht sie beispielhaft so aus: 33 160894 W 098. Dabei sind die Ziffern kein Zufall. Die ersten zwei Zahlen stehen für den Rentenversicherungsträger. Dann folgen dein Geburtsdatum und der Anfangsbuchstabe deines Geburtsnamens. Die beiden nächsten Ziffern stehen für das Geschlecht und die letzte Nummer ist die Prüfziffer. Die DRV speichert unter deiner Sozialversicherungsnummer alle relevanten Informationen, die unter anderem für die Berechnung deiner Rente wichtig sind. Deshalb solltest du, wenn du dich an den Rentenversicherungsträger wendest, immer deine Versicherungsnummer auf dem Schreiben vermerken oder sie am Telefon bereithalten, damit die Zuordnung zum richtigen Versicherungskonto gelingt.
Der Ausbildungsbetrieb muss dich als Azubi beim Finanzamt anmelden. Spätestens mit dem Beginn deiner Ausbildung wird geprüft, ob du Steuern bezahlen musst. Wenn dein Azubi-Gehalt gering ist und im Jahr als Single unter 10.908 Euro liegt, zahlst du keine Steuern. Beträge, die darüber hinausgehen, musst du versteuern. Die Zahlung übernimmt der Arbeitgeber für dich. Das Finanzamt registriert alle Steuerzahlenden mit der Steueridentifikationsnummer (IdNr), bisher auch Steuernummer genannt. Die IdNr ersetzt die Steuernummer für den Bereich der Einkommenssteuer. Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung deines Personenstandes. Die IdNr ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über dich oder das zuständige Finanzamt.
Was ist mit der eigenen Wohnung?
Azubis suchen und finden am liebsten ihren Lernplatz in der Nähe ihres Elternhauses. Das erspart den Umzug und hohe Mietkosten. Aber nicht immer lässt sich der Umzug vermeiden. Die Kosten für die Miete sind mit der Ausbildungsvergütung nicht immer leicht zu stemmen. Unter Umständen können Auszubildende, die nicht mehr zu Hause wohnen, dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen – ein staatlicher Zuschuss, der monatlich gezahlt wird und nicht zurückzahlbar ist. Der Höchstsatz beträgt aktuell 781 Euro monatlich, aufgeteilt in den pauschalen Grundbedarf von 421 Euro und die Pauschale für Miete von 360 Euro. Je nach vorhandenem Einkommen wird der Bedarf möglicherweise gemindert. Dazu werden Fahrtkosten in Höhe von max. 476 Euro monatlich erstattet. Für die Höhe der Leistungen zählt das Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr.
Aber für die eigene Wohnung gibt es beim BAB ein paar Bedingungen zu erfüllen: Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Welche Entfernung zum Elternhaus als angemessen gilt, um einen eigenen Haushalt zu rechtfertigen, ist gesetzlich nicht definiert, deshalb prüft die Arbeitsagentur den Einzelfall. Entscheidend ist nicht die Entfernung in Kilometern, sondern die Wegezeit. Hierzu schreibt die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihren fachlichen Hinweisen zu § 60 SGB III unter der Randziffer 60.1.5, dass eine Ausbildungsstätte nicht mehr in angemessener Zeit zu erreichen ist, wenn der Auszubildende unter Berücksichtigung der günstigsten Verkehrsanbindung für Hin- und Rückweg eine Wegezeit von mehr als zwei Stunden benötigt.
Anders sieht die Sache aus, wenn du als Azubi über 18 Jahre alt bist und nicht mehr zu Hause lebst, obwohl die Eltern nahe am Ausbildungsbetrieb wohnen. In diesem Fall kannst du BAB bekommen. Auch wer verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft hat oder selbst Kinder hat, kann den Zuschuss bekommen. Gut ist es, den Antrag auf BAB vor Beginn der Ausbildung zu stellen. Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, ist sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats der Antragstellung zu leisten. Vorab kannst du mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob und in welcher Höhe dir die Beihilfe voraussichtlich zusteht. Gut zu wissen: Wer eine schulische Ausbildung macht, zum Beispiel zur Physiotherapeutin, bekommt keine BAB. Hier kann unter Umständen BAföG infrage kommen.
Anmeldung nicht vergessen
Bei einem Umzug für die Ausbildung musst du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (in unserem Fall beispielsweise die Stadt Bamberg) als Neuankömmling ummelden, und zwar innerhalb von 14 Tagen. Für die Adressänderung musst du üblicherweise den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, außerdem eine schriftliche Bestätigung des Vermieters. Meist ist die Ummeldung kostenlos, in einigen Städten fallen Gebühren von etwa 10 Euro an.
Nicht vergessen: Nach einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes solltest du direkt deinen Versicherungen, dem Mobilfunkanbieter und der Bank die neue Adresse mitteilen und gegebenenfalls einen Nachsendeantrag bei der Post stellen.
In Deutschland besteht gesetzliche Meldepflicht. Das heißt: Selbst wenn das elterliche Zuhause Lebensmittelpunkt und damit dein Hauptwohnsitz bleibt, musst du deinen zweiten Wohnsitz anzeigen. Wenn du dieser Pflicht nicht rechtzeitig nachkommst, riskierst du ein Bußgeld.
Steht dir Urlaub zu?
Was ist mit Urlaub? Der gehört zu deiner Ausbildung. Für Jugendliche ist der Urlaub nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der oder die Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der oder die Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der oder die Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Wie viel Urlaub dir als Azubi pro Jahr zusteht, ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Viele Auszubildende, für die ein Tarifvertrag gilt, haben mehr Urlaubstage, als gesetzlich festgelegt ist. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen am Stück.
Übrigens: Den Urlaub solltest du in den Berufsschulferien nehmen. Wenn du nicht in den Berufsschulferien deinen Urlaub nimmst, ist für jeden Berufsschultag, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. Gut zu wissen: Im ersten und letzten Ausbildungsjahr wird der Urlaub in der Regel anteilig berechnet. Wenn du möchtest, kannst du deine Urlaubstage mit dem Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf durchrechnen.
Fazit
Der Start ins Berufsleben ist nach vielen Jahren der Schulzeit ein Meilenstein im Leben vieler Jugendlicher. Vieles ist neu. Egal ob das die Geheimnisse der Sozialversicherung sind, die Notwendigkeit einer eigenen Krankenkassenanmeldung oder das System der Berufsausbildungshilfe. Für den Eintritt in das Berufsleben gibt es klare rechtliche Strukturen. Je früher du dich damit beschäftigst und da den Durchblick hast, umso besser ist es.