Kellnern ist vermeintlich der Klassiker unter den Nebenjobs von Studierenden. Der Job in der Kneipe ist aber keineswegs so dominant, wie man vielleicht meint. Der zahlenmäßig wichtigste ist ein anderer: die wissenschaftliche Hilfskraft. Mit nahezu einem Drittel unter den arbeitenden Studierenden vertreten. Offensichtlich geht es nicht nur ums Geld, sondern um eine einschlägige Tätigkeit. Wir schauen genauer hin, was die Studierenden so machen und wie die Rahmenbedingungen aussehen. Denn da gibt es einige Fallen zu umgehen.

Studieren ohne Nebenjob: fast unmöglich

Studierende müssen sich und ihr Studium irgendwie finanzieren. Für viele scheidet ein monatliche Vollfinanzierung durch die Eltern aus. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist nur für eine kleine Gruppe relevant und erreichbar. Sobald die Eltern etwas mehr verdienen, haben die Sprösslinge keine Chance auf den staatlichen Zuschuss zum Studium. Über den Daumen gepeilt, können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro pro Jahr verdienen, das hat das Deutsche Studierendenwerk (DSW) errechnet. Nur wenn das jährliche Nettoeinkommen der Eltern etwa 20.500 Euro oder weniger beträgt, kann eine BAföG-Vollförderung in Betracht kommen.

Ergebnis dieser restriktiven Höchstbeträge: Nur 13 % der Studierenden erhalten überhaupt BAföG (maximaler Höchstsatz 934 Euro). Die vergleichsweise geringe Zahl an BAföG-Empfängern zeigt, dass es oft gar nicht anders möglich ist, als sich mit einem Nebenjob das Studium zu finanzieren.  

Erhebungen des Allensbach-Instituts haben gezeigt, dass mehr als 68 % nebenbei jobben. In der Forsa-Studie sind sogar 73 %. In den Corona-Jahren gingen die Zahlen zurück, weil viele Jobs einfach wegfielen. Die 22. Sozialerhebung spricht von 63 % aller Studierenden, die neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Für viele geht es bei der Jobwahl notgedrungen, um die Finanzierung ihrer Ausbildung und weniger um erste Kontakte in die Arbeitswelt. Berufserfahrungen sammeln, an spannenden Aufgaben mitarbeiten oder Kontakte knüpfen, das ist erst mal nur in zweiter Linie wichtig.

Meistens passen Job und Studienrichtung nicht zusammen

Trotz dieser ernüchternden Tatsachen gelingt es einer Reihe von Studierenden, ihr Studienziel und erste Berufserfahrungen zu verknüpfen. Rund ein Drittel aller jobbenden Studierenden sind als studentische Hilfskraft tätig. Das bietet Gelegenheit, Einblicke in die Forschung und Lehre zu bekommen, und zwar in dem Fach, das sie studieren. Studienaffine Jobs gibt es allerdings ebenfalls jenseits des Hochschulbetriebs. Dazu zählen beispielsweise Jobs in der Nachhilfe für angehende Lehrkräfte oder interessante Nebentätigkeiten in der IT-Branche. Gerade im IT-Sektor brechen viele Studierende ab, nicht zuletzt, weil sie direkt attraktive Job-Angebote bekommen, weil der Fachkräftemangel hier besonders groß ist.

Die günstige Kombination von Studienfach und passendem Nebenjob funktioniert für die Mehrzahl der Studierenden aber nicht. Sie kellnern, sitzen an der Ladenkasse, füllen Regale, arbeiten in der Fabrik oder helfen im Büro. Wichtig ist eine gute Bezahlung (in jedem Fall den Mindestlohn von 12 Euro). Genauso wichtig ist vielen eine große zeitliche Flexibilität. Schließlich geht es darum, Nebenjob und Studium unter einen Hut zu bringen und das ist gar nicht so einfach.

Das Studierendenportal Unicum, hat eine Liste der vermeintlich "besten Studentenjobs" erstellt:

  • Jobs im Bereich Bildung: Erste-Hilfe-Kursleiter*in, Nachhilfelehrer*in, Musiklehrer*in, Tutor*in, Übersetzer*in, Babysitter*in, Studentische Hilfskraft, Stadtführer*in, Hundesitter*in
  • IT-Branche: Programmierer*in, Datenerfasser*in, Call-Center
  • Security Mitarbeitende: Wachpersonal, Nachtwächter*in
  • Gastronomie: Kellner*in, Lieferservice
  • Kaufmännische Jobs: Büroassistenz, Inventurhilfe, Aushilfe 
  • Verkehr: Taxifahrer*in, Kurier

20 Stunden pro Woche maximal, sonst ist der Status verloren

Wo finden Studierende Jobs? Neben den üblichen Jobportalen gibt es speziell für Studierende zugeschnittene Vermittlungsplattformen wie Jobruf, Zenjob, Studentjob oder Jobvalley. Neben den Online-Jobbörsen ist die Hochschule der Ort, wo du Angebote finden kannst. Mitstudierende, Freund*innen, Bekannte oder Eltern sind ebenfalls gute Adressen und du kannst sie als Netzwerk nutzen. Hilfe gibt es ebenfalls beim Arbeitsamt.

Studierende können neben dem Studium in unterschiedlichen Beschäftigungsformaten arbeiten:

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch Minijob oder 520-Euro-Job genannt
  • Beschäftigung als Werkstudent*in
  • Semesterferien-Job oder eine andere kurzfristige Beschäftigung,
  • Midi-Job mit bis zu 2.000 Euro pro Monat.

Eine kurzfristige Vollzeitbeschäftigung darf nur bis zu 70 Arbeitstage im Kalenderjahr umfassen, die schon bei Vertragsabschluss festzulegen sind. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, gibt es keine Befreiung von den Sozialabgaben.

Der Job neben dem Studium ist kein Problem, solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dann musst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Mehrere parallel ausgeübte Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern – auch kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs – sowie als Selbstständige oder Ehrenamtliche sind aufzuaddieren. Wer mehr arbeitet, verliert seinen Status als Student*in. Es gibt Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung, und zwar in der vorlesungsfreien Zeit oder wenn du überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeitest. 

Einkommen im Nebenjob kann zu Kürzungen führen

Neben der Arbeitszeit spielt auch das Einkommen eine wichtige Rolle. Viele Studierende sind bis zum 25. Geburtstag in der Krankenkasse der Eltern beitragsfrei mitversichert. Liegt das regelmäßige Gesamteinkommen der Studierenden über 485 Euro im Monat, dann endet normalerweise die Mitversicherung. Hast du einen Minijob, liegt die Grenze bei 520 Euro. Als Werkstudent*in (sogenanntes Werkstudentenprivileg) darfst du in der Regel maximal 20 Wochenstunden arbeiten, ohne die Mit-Versicherung zu verlieren. Eine Einkommensgrenze gibt es dagegen nicht. In jedem Fall ist es aber ratsam, wenn du mit deiner Krankenkasse sprichst.

Für die Höhe des BAföGs gibt es ebenfalls Einkommensgrenzen: Innerhalb von zwei Semestern oder zwölf Monaten kannst du maximal 6.240 Euro (oder 520 Euro im Monat) verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Wer im Nebenjob mehr verdient, muss einkalkulieren, dass ein Teil des Einkommens mit dem BAföG zu verrechnen ist.

Steuern müssen Studierende wie reguläre Beschäftigte zahlen. Dennoch dürfte sich nur selten eine Steuerbelastung ergeben. Bleibt der Jahresverdienst unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro als Single), erhältst du die gezahlte Einkommensteuer über die Steuererklärung im Folgejahr zurück.

Fazit

Studis-Online.de, ein Portal rund ums Studium, hat im Gegensatz zur 22. Sozialerhebung den Mut, den monatlichen Geldbedarf in Gänze zu ermitteln. Nach den Berechnungen fallen monatlich Kosten in Höhe von 748 bis 1.851 Euro an. Am unteren Ende der Kosten befindest du dich, wenn du kein Auto fährst, über deine Eltern krankenversichert bist, keine Studiengebühren anfallen und die Miete günstig ist. Selbst 748 Euro können viele Familien für das Studium ihrer Kinder nicht aufbringen. Da BAföG vielfach ausscheidet, stecken die Familien in einem Dilemma. Das können sie nur lösen, wenn das studierende Kind zusätzlich noch kräftig jobbt. Mit einem überzeugen Studienkonzept, das die Chancengleichheit fördert, hat das alles nichts zu tun.

Mehr zum Thema: