- Neuerungen ab 2026: Das ändert sich bei der Pendlerpauschale
- Mehr Geld pro Kilometer: Finanzielle Auswirkungen auf deinen Arbeitsweg
- Bei der Steuer angeben: Praktische Tipps für Pendler
Die Pendlerpauschale, offiziell auch als Entfernungspauschale bezeichnet, ermöglicht es Arbeitnehmern, ihren täglichen Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Die Pendlerpauschale wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht und soll die finanzielle Belastung durch das Pendeln zur Arbeit verringern. Seit Januar 2026 gilt nun ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Inwiefern sich die Änderung auf deinen Berufsalltag auswirkt und worauf du als Pendler in deiner Steuererklärung achten solltest, erfährst du hier.
Das ändert sich bei der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ist nach langer Zeit gesetzlich näher an die berufliche Realität gerückt. Mit der Neuerung im Gesetz seit dem 1. Januar 2026 soll verstärkt auf die Lebenswirklichkeit von Millionen Pendlern in Deutschland eingegangen werden. Die zentrale Neuerung der Pendlerpauschale ist die Einheitlichkeit des Satzes von 38 Cent pro Kilometer. Außerdem wird diese nun für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz angewendet.
Zuvor wurde dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer angesetzt; die ersten 20 Kilometer konnten lediglich mit 30 Cent geltend gemacht werden. Das bedeutet konkret: Als Berufspendler kannst du jetzt für jeden tatsächlich zurückgelegten Kilometer im Jahr mehr Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen als zuvor. Dies gilt unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Bus oder der Bahn pendelst – entscheidend ist einzig der Arbeitsweg.
Für viele Menschen, die täglich zur Arbeit pendeln, ist diese gesetzliche Änderung in der Pendlerpauschale ein spürbarer Vorteil in der Steuererklärung. Bei einem täglichen Arbeitsweg von 10 Kilometern lassen sich im Jahr etwa 176 € zusätzlich steuerlich ansetzen, bei 20 Kilometern sogar 352 €. Auch Kurzstrecken von zum Beispiel lediglich 5 Kilometern solltest du nicht vernachlässigen. Sie bringen rund 88 € mehr steuerliche Werbungskosten.
Finanzielle Auswirkungen auf deinen Arbeitsweg
Ein höherer Kilometersatz in der Pendlerpauschale macht sich vorwiegend bei längeren Pendelstrecken bemerkbar. Eine spürbar höhere steuerliche Entlastung erhalten Arbeitnehmer mit einem täglichen Arbeitsweg über mehrere Kilometer. Insbesondere in ländlichen Regionen mit weniger öffentlichen Verkehrsmitteln und längeren Anfahrtswegen zur Arbeit ist die Erhöhung der Pendlerpauschale eine Erleichterung der täglichen finanziellen Belastung.
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Zusätzlich zur Erhöhung der Pendlerpauschale bleibt die steuerliche Mobilitätsprämie für Personen mit geringen Einkünften erhalten. Diese ergänzt die Entfernungspauschale, wenn die Steuerersparnis aufgrund niedriger Einkommen gering ausfällt. Dies soll sicherstellen, dass auch geringverdienende Pendler entlastet werden.
Dabei ist wichtig zu wissen: Die Pendlerpauschale senkt nicht direkt deine Spritkosten, sondern reduziert das zu versteuernde Einkommen. Das heißt, auch wenn du zu den Vielfahrern gehörst, hängt der tatsächliche finanzielle Vorteil von deinem persönlichen Steuersatz ab. Je höher der individuelle Steuersatz, desto stärker wirkt sich die Pauschale auf die Steuerlast aus.
Praktische Tipps für Pendler
Wenn du von der höheren Pendlerpauschale tatsächlich profitieren möchtest, musst du deine Fahrtstrecken korrekt in der Steuererklärung angeben. Die Entfernung zählt dabei nur in einfacher Richtung – also vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte, deinem Hauptarbeitsort. Das gilt auch dann, wenn du täglich Hin- und Rückfahrt machst.
Auch wenn die Pauschale für alle Verkehrsmittel gilt, kann es sinnvoll sein, Belege für zusätzliche Kosten separat zu sammeln, um sie gegebenenfalls zusätzlich als Werbungskosten anzusetzen. Das können etwa Bahntickets oder Fahrradreparaturen sein.
Zu beachten ist außerdem, dass der steuerliche Vorteil erst dann anfällt, wenn deine Gesamtwerbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag. Er berücksichtigt pauschal berufliche Ausgaben, sogenannte Werbungskosten, ohne dass dafür einzelne Belege eingereicht werden müssen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsmittel oder Büromaterial, Bewerbungskosten, Fort- und Weiterbildungskosten und eben Fahrtkosten zur Arbeit. Liegen deine Werbungskosten insgesamt unter diesem Pauschbetrag, bringt selbst die höhere Pendlerpauschale keinen Steuervorteil.
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