- Waschmaschine ausgelaufen: Wer haftet?
- Wasserschutzsysteme helfen, das Schlimmste zu vermeiden
- Versicherungen zahlen nicht ohne weiteres
- Gerichte gehen mit der Zeit, verlangen aber Sorgfalt
Bei vielen Geräten im Haushalt lauern Gefahren. Problematisch sind vor allem ältere Wasch- und Spülmaschinen ohne Aquastop. Zugegeben: Den Zulaufhahn immer wieder auf- und zudrehen, ist schon lästig. Die Versicherungen setzten an dieser Bequemlichkeit an und versuchen, grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, um nicht zahlen zu müssen. Ganz so einfach ist das aber nicht mehr, wie dieser Artikel zeigt.
Leitungswasserschäden verursachen den Versicherungen drei Milliarden Euro Kosten
Wasserschäden sind einer der größten Kostenfaktoren bei Versicherungen: Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft bilanziert, zahlten die Unternehmen 2020 mehr als drei Milliarden Euro für Leitungswasser-Schäden. Dass diese horrenden Kosten anfallen, ist logisch, wenn du bedenkst, dass oftmals nicht nur die eigene Wohnung betroffen ist. Nicht selten dringt Wasser in die Bausubstanz des Gebäudes ein. Schnell ist das Wasser auch bei den Nachbar*innen: Es tropft von der Decke. Möbel und Fußböden quellen auf, Tapeten sind beschädigt. Um die Wohnung trocken zu kriegen, sind lautstarke Bautrockner notwendig. Damit kann es gelingen, das Mauerwerk vor Schimmel zu bewahren.
Angesichts dieser Folgewirkungen ist beim Umgang mit Wasser viel Sorgfalt und Vorsicht ratsam. Das gilt insbesondere für Waschmaschinen, Warmwasserboiler und Geschirrspüler. Was ist bei einem Wasserschaden konkret zu tun? Schnelles Handeln ist angesagt. Sorge dafür, dass du möglichst schnell die Wasserzufuhr (notfalls den Haupthahn) zudrehst, um weitere Folgeschäden zu vermeiden.
Genauso wichtig ist es, den Strom abzustellen (Wasser und Strom mögen sich gar nicht). Wenn möglich, solltest du deinen Hausrat in Sicherheit bringen. Danach kannst du damit beginnen, das Wasser aufzunehmen und zu entfernen. Sind die ausgetretenen Wassermassen zu groß, um sie mit Mopp und Eimer zu bewältigen, rufe die Feuerwehr. Sie ist ausgerüstet, um Räume leer zu pumpen. Auch die Dokumentation ist wichtig: Schäden solltest du durch Handy-Fotos festhalten. Danach ist zu empfehlen, unbedingt die Versicherung zu kontaktieren.
Waschmaschine ausgelaufen: Wer haftet?
Drei Versicherungssparten können betroffen sein: die Hausratversicherung, deine private Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an den eigenen Möbeln. Für Wasserschaden am Gebäude, in dem du als Mieter*in wohnst, kommt die private Haftpflichtversicherung, evtl. zusammen mit der Gebäudeversicherung auf. Bei einem Eigenheim übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Schaden.
Ein Wasserschaden durch die eigene Waschmaschine am Inventar Dritter (Nachbar*innen) übernimmt deine private Haftpflichtversicherung. Ist deine eigene Einrichtung durch einen Schaden betroffenen, den eine fremde Waschmaschine verursacht hat, dann ist die private Haftpflichtversicherung der Nachbar*innen (Dritten) anzusprechen.
Mit der Entsorgung beschädigter Möbelstücke etc. solltest du nicht sofort starten. Grund dafür: Wasserschäden erzeugen hohe Folgekosten. Üblicherweise schickt die Versicherung eine*n Gutachter*in. Erst, wenn die Erlaubnis vorliegt, kannst du ausmisten. Stell dich darauf ein, dass Gutachter*innen, selbst von deiner Versicherung, misstrauisch sind, sie wittern überall Versicherungsbetrug. Davon darfst du dich aber nicht beeindrucken lassen.
Wasserschutzsysteme helfen, das Schlimmste zu vermeiden
Es ist nicht ratsam, Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Spülmaschinen dann anzustellen, wenn du nicht zu Hause bist oder schläfst. Beim Kauf von neuen Maschinen solltest du darauf achten, sie mit einem Wasserschutzsystem, wie Aquastop oder Aquasecure, ausgestattet sind - beide Systeme funktionieren nach dem gleichen Prinzip.
Die Aquastop-Systeme erkennen, wenn Wasser bei Wasch- oder Spülmaschinen ausläuft und unterbricht dann sofort den Zulauf. Damit gelingt es, größere Schäden in der eigenen Wohnung und bei Nachbar*innen zu verhindern. Bei vielen neuen Geräten ist Aquastop bereits verbaut. Diese Systeme sind nachrüstbar und kosten ca. 30 bis 100 Euro, ohne Montage. Zwar ist ein solches Wasserschutzsystem nicht vorgeschrieben, ohne Aquastop erwarten Versicherungen allerdings mehr Aufsicht und Vorsicht beim Betrieb von Waschmaschinen oder Spülmaschinen in der Wohnung.
Außerdem solltest du den Wasserzulauf an einer Waschmaschine immer schließen, wenn du länger abwesend bist (z. B. bei Urlaubsreisen). Hat dein Gerät keinen Wasserschutz, ist es ratsam, den Wasserhahn sogar nach jedem Waschen zu schließen. Falls es die Möglichkeit gibt, stelle die Maschine an einem geeigneten Ort (Waschküche) im Keller auf. Das schützt zwar nicht vor einem Defekt oder vor Auslaufen des Wassers, die Schäden erstrecken sich so jedoch nicht auf die Wohneinheiten.
Versicherungen zahlen nicht ohne weiteres
Darfst du überhaupt die Wohnung verlassen, wenn die Waschmaschine läuft? Generell gilt: Ist kein Aquastop verbaut, darfst du die Wohnung nur kurz verlassen. Es ist in Ordnung, den Müll hinunterzubringen oder den Briefkasten zu leeren. Zwei bis drei Stunden Abwesenheit sind nur denkbar, sofern das Gerät ein Wasserschutzsystem hat. Sonst zahlt die Versicherung wahrscheinlich nicht.
Oftmals verweigert die Versicherung die Schadensübernahme mit der Begründung, du hättest die Maschine nicht genügend beaufsichtigt und daher den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt. Vor allem ältere Gerichtsurteile gaben den Versicherern recht und verlangten hohe Sorgfaltsanforderungen.
So brauchte nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Frankfurt die Versicherung nicht zu zahlen, weil der Versicherte die Waschmaschine in Betrieb setzte und danach die Wohnung verließ. Wer die Wohnung während des Betriebs der Waschmaschine für 4 ½ Stunden verlässt, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Wasserschaden, muss die Versicherung dafür nicht einstehen (Urteil vom 14.10.1992, Az.: 31 C 2064/92).
Gerichte gehen mit der Zeit, verlangen aber Sorgfalt
Auch die Inbetriebnahme der Waschmaschine durch eine Zeitschaltuhr in der Nacht, bewerteten die Gerichte im letzten Jahrhundert als grob fahrlässig. Der Versicherungsnehmer müsse die Maschine in regelmäßigen Abständen "optisch oder akustisch" überwachen, so noch 1993 das AG Bielefeld (Urteil vom 26.1.1993, Az.: 4 C 1093/02).
Inzwischen hat sich die Rechtssprechung aber verändert. Das AG Köln entschied (Urteil vom 23.5.2006, Az.: 144 C 41/06), dass es nicht grob fahrlässig ist, wenn der Versicherungsnehmer zuerst die Maschine anstellt und sich dann schlafen legt. Seine Klage gegen die Hausratversicherung hatte Erfolg. Es setzt sich immer mehr die - lebensnahe - Auffassung durch, dass die Geräte während des Betriebs nicht komplett zu beaufsichtigen sind und ein Verlassen der Wohnung nicht per se grob fahrlässig ist (OLG Koblenz, Urteil vom 20.4.2001, Az.: 10 U 1124/99).
Der Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) zeigt, dass trotzdem Vorsicht geboten ist. Ein Hausbewohner hat den Zuleitungsschlauch seiner Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung mit einer Schlauchschelle an einem Wasserhahn befestigt und diesen danach durchgängig geöffnet gelassen, ohne jemals zu prüfen, ob der Schlauch noch fest sitz. In diesem Fall beruht der entstandene Wasserschaden auf grober Fahrlässigkeit, wie das OLG feststellte (Urteil vom 5.5.2004, Az.: 3 U 6/04 / WM 2005,587).
Fazit
Versicherungsgesellschaften dürfen ihre Zahlung kürzen oder sogar komplett streichen, wenn Versicherte den Schaden grob fahrlässig mitverursacht haben. Deshalb sind die Regeln, bei der Nutzung der Waschmaschine und Geschirrspüler zu beachten. Trotz verbesserter Sicherheit: Es gibt immer noch viele Wohnungen, die unter Wasser stehen, weil die Technik versagt hat.
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