Krank im Bett statt im Wartezimmer? Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat eine Idee, die Arbeitnehmer, Eltern und Ärzte entlasten könnte: Krankschreibungen ausnahmslos erst ab dem vierten Krankheitstag und eine Verlängerung der Karenzzeit auf vier bis fünf Tage..
Die aktuelle Regelung, die Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag zur Vorlage einer Bescheinigung berechtigt, führt laut dem Ärzteverband zu unnötigen Arztbesuchen. Ein Problem, das besonders in Zeiten hoher Krankheitswellen spürbar wird. Der Vorschlag sorgt für Diskussionen: Während Arbeitnehmer vom zusätzlichen Freiraum profitieren könnten, sehen Arbeitgeber darin Risiken für den Betriebsablauf. Trotzdem könnte diese Reform ein Schritt in Richtung mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie sein – ein Gewinn für alle Beteiligten.
Gelockerte Regeln: Kassenärzte wollen Krankschreibung erst ab Tag vier
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat sich erneut für gelockerte Regeln bei der Krankschreibung ausgesprochen. Arbeitnehmer sollten erst ab dem vierten Krankheitstag verpflichtet sein, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, erklärte er im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die aktuelle Regelung erlaubt es Arbeitgebern, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung zu verlangen. Gassen argumentiert, dass dies zu zahlreichen unnötigen Arztbesuchen führe, die sowohl das Gesundheitssystem belasten als auch wertvolle Zeit für Ärzte und Patienten kosten.
Gassen plädiert dafür, die Karenzzeit, in der eine Krankschreibung nicht erforderlich ist, auf vier oder sogar fünf Tage auszudehnen. "Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer selbst verantwortete Karenzzeit", betonte er. Eine solche Änderung könnte nicht nur Ärzte entlasten, sondern auch die Selbstverantwortung der Beschäftigten stärken. Für den Fall, dass die Frist verlängert wird, müssten Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem fünften oder sechsten Krankheitstag vorlegen.
Entlastung für Eltern und Arztpraxen
Ein weiterer Vorschlag der Kassenärzte betrifft Kinder. Aktuell müssen Eltern bereits ab dem ersten Krankheitstag ihres Kindes eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten.
Gassen schlägt vor, diese Regelung zu lockern, um sowohl Eltern als auch Kinderärzte in Zeiten hoher Krankheitswellen zu entlasten. "Gerade in Phasen mit hohem Infektionsgeschehen könnte der Verzicht auf solche Bescheinigungen helfen, die kinderärztlichen Praxen zu entlasten", erklärte er. Dies sei insbesondere in Grippe- oder Erkältungszeiten ein wichtiger Schritt, um überlastete Praxen zu entlasten.
Die Forderung nach einer Lockerung der Krankschreibungsregeln ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit hatte Gassen ähnliche Vorschläge eingebracht, doch die Umsetzung stieß auf Widerstand. Deutschland hat laut Statistiken eine der höchsten Krankschreibungsquoten in Europa, was eine Lockerung für viele Arbeitgeber wenig attraktiv macht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte, dass eine längere Karenzzeit zusätzliche Belastungen für die Unternehmen mit sich bringen könnte, ohne die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem zu lösen.
Diskussion über Kosten und Effizienz
Ein zentrales Argument Gassens ist die finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems. Jeder Arztbesuch kostet die gesetzlichen Krankenversicherungen Geld, das eingespart werden könnte, wenn Arbeitnehmer nicht sofort zum Arzt gehen müssten. "Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines reinen 'Formvordrucks'", erklärte Gassen. Zudem könnten Ärzte ihre Zeit besser für dringlichere medizinische Anliegen nutzen.
Trotz der potenziellen Vorteile stoßen die Vorschläge auf gemischte Reaktionen. Während Patientenverbände und einige Politiker die Idee unterstützen, um die Eigenverantwortung zu fördern, sehen Arbeitgeber die Gefahr von steigenden Ausfallzeiten.
Die Arbeitgeber weisen Überlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurück, Beschäftigten bei einer Erkrankung ein etwas längeres Fehlen auch ohne Krankschreibung zu ermöglichen. "Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur.
Arbeitgeber gegen Verlängerung der Karenzzeit
Kampeter warnte, dass längere Karenzzeiten die Arbeitsorganisation in Unternehmen erschweren könnten. Es sei wichtig, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finden.
Nach Auffassung Kampeters brauche es eine stärkere Patientensteuerung: "Nur so kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar bleiben." Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz. Die Arbeitgeber unterstützen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in ihren Überlegungen, die Ausgaben gezielt zu senken. "Die Ärzteorganisationen sollten daran konstruktiv mitwirken und nicht durch Nebelkerzen die Debatte in die falsche Richtung lenken."
In Bayern zeigt eine aktuelle Statistik, dass der Krankenstand stark von regionalen Unterschieden geprägt ist. Während Oberfranken überdurchschnittlich hohe Werte aufweist, sind die Zahlen im Süden Bayerns geringer. Einige Unternehmen versuchen, den hohen Krankenstand durch finanzielle Anreize wie Anwesenheitsprämien zu senken. Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum nicht krankgemeldet sind, können Prämien von bis zu 1000 Euro erhalten. Kritiker warnen jedoch, dass solche Maßnahmen den sogenannten "Präsentismus" fördern könnten, bei dem Beschäftigte trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen. Deutschland ist Weltmeister bei den Krankmeldungen - so begründete Allianz-Chef Oliver Bäte seinen Vorstoß zum Jahresbeginn, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag abzuschaffen. Mit dieser Maßnahme könnten Arbeitgeber deutlich entlastet werden, während Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen müssten.
Schon gewusst? Wer länger krank ist, erhält nach einer sechs Wochen andauernden Lohnfortzahlung Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Dieser Anspruch gilt maximal für 72 Wochen, und auch die weiteren gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld sind klar definiert. sl/mit Material von dpa
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