- Behindert oder schwerbehindert
- Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?
- Was bringt der Ausweis?
Für Menschen mit schweren Behinderungen kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Welche Behinderungen sind dies und was bringt der Ausweis? Woher bekommst du ihn und was musst du sonst noch beachten?
Behindert oder schwerbehindert: der Schwerbehindertenausweis
Manche Menschen sind es von Geburt an, andere werden es durch einen Unfall oder eine Krankheit - Schwerbehindert. Aber ab wann gilt eine Person als schwerbehindert? Das ist im Sozialgesetzbuch IX (§ 2 Abs. 1 SGB IX) der Bundesregierung genau geregelt: "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
Hier wird auch nach der Schwere unterschieden und der Umfang in Grad der Behinderung (GdB) beschrieben. Die Versorgungsmedizin-Verordnung gibt Anhaltspunkte, mit deren Hilfe der GdB festgelegt werden kann. Grundsätzlich gilt: Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Bereits ab einem GdB von 30 bis 50 kann jemand unter Umständen eine Gleichstellung erhalten, also von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das gilt dann, wenn infolge einer Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden kann. Im Ausweis können dann zusätzliche Merkzeichen eingetragen werden:
- G – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt.
- aG – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist außergewöhnlich gehbehindert.
- H – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist hilflos.
- Bl – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist blind. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe so gering ist, dass er sich in einer ihm nicht vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe nicht zurechtfinden kann.
- Gl – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist gehörlos, weil Taubheit beider Ohren vorliegt oder die Person weist zum einen eine Hörbehinderung mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beidseits und zum anderen eine schwere Sprachstörung bzw. eine schwer verständliche Lautsprache oder einen geringen Wortschatz auf.
- B – Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson.
- RF – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und ggf. für den Sozialtarif für Verbindungen im T-Net.
- TBl – Das Merkzeichen erhalten taubblinde Menschen. Das Merkzeichen TBl wird vom Versorgungsamt festgestellt, wenn wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 anerkannt ist.
Was gilt allgemein als Schwerbehinderung?
Der VDK listet als Schwerbehinderung chronische Krankheiten auf. Diese sind unter anderem:
- Asthma,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- Schlaganfall,
- Rheuma,
- Diabetes,
- Multiple Sklerose
- schmerzhafte Rückenleiden
- Krebserkrankungen
Als chronisch krank gilt, wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist sowie einen Pflegegrad oder eine Schwerbehinderung hat oder sich in dauerhafter Behandlung befindet, damit die Krankheit sich nicht verschlimmert. Aber auch psychische oder seelische Behinderungen können unter Umständen als Schwerbehinderung anerkannt werden. Es gibt noch mehr Krankheiten, die als Schwerbehinderung anerkannt werden können. Dazu zählen:
- Schlaf-Apnoe-Syndrom (GdB 50)
- arterielle Verschlusskrankheiten (GdB 50 bis 100)
- das Fehlen oder der Ausfall einer Niere (GdB 60 bis 80)
- Krampfadern (GdB 50 bis 70)
- Zwerchfellbrüche (GdB 50 bis 100)
- Beeinträchtigungen der Lungenfunktion (GdB 50 bis 100)
- Verlust von Körperteilen (GdB 50 bis 80)
- verschiedene Hautkrankheiten (GdB 50 bis 100)
- Gelenkversteifungen (GdB 80 bis 100)
- starke Blutungen (GdB 50 bis 80)
- Epilepsie (GdB 60 bis 80)
- schwere Migräne (GdB 50 bis 60)
- Artikulationsstörungen (GdB 50)
- eine Gaumenspalte mit Atem- und Hörbeschwerden (GdB 100)
- Schizophrenie (GdB 50 bis 70)
- Neurosen (GdB 50 bis 70)
Was bringt der Ausweis?
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Menschen ab einem GbB von mindestens 50, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person in Deutschland arbeitet oder sich gewöhnlich hier aufhält. Um den Ausweis zu erhalten, muss zunächst der GdB festgestellt werden, dazu muss ein Antrag beim Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgefüllt werden. Die Adresse erfährst du beim Bürgeramt deiner Stadt. Mittlerweile ist ein Antrag auch online möglich. Auch der VdK bietet Hilfe dabei an.
Als Schwerbehinderter hast du oft genug höhere Kosten für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege. Mit dem Ausweis werden die Nachteile etwas ausgeglichen. Doch welche Vorteile erhältst du?
- Früher in Altersrente gehen
- Besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Ermäßigungen: Weniger Kosten beim Eintritt ins Museum, Theater oder Kino
- Kindergeld für erwachsene Menschen mit Schwerbehinderung
- Rundfunkbeitrag– Ermäßigung und Befreiung
- Kriegsopferfürsorge und Soziale Entschädigung
- Mehrbedarf bei Sozialhilfe
- Studium
- Telefon
- Post: Blindensendungen
- Bausparverträge
Der Antrag ist kostenlos. Sollte sich der Zustand verschlechtern oder neue Krankheiten oder Behinderungen dazukommen, wird der GdB auf erneuten Antrag angepasst.
Fazit
Mit einer Schwerbehinderung zu leben, kann mitunter schwierig sein. Nicht nur, dass die körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, auch finanziell kann es Probleme geben. Hier dämpft der Schwerbehindertenausweis zumindest einige Nachteile ab. Hilfe beim Antrag geben der Hausarzt, der VdK und die Behindertenverbände.