• Health Claims: Was steckt dahinter?
  • Welche Angaben sind erlaubt?
  • Kritik der Verbraucherzentrale

Die Health Claims regeln, welche Angaben in Werbeslogans gemacht werden dürfen. Beispielsweise werben Hersteller damit, dass "Vitamin C zur normalen Funktion des Immunsystems beiträgt" oder "Calcium für die Erhaltung normaler Knochen benötigt wird". Häufig werden solche Aussagen genutzt, um Produkte für Verbraucher attraktiv zu machen. Geregelt wird die Verwendung dieser Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben durch die EU.

EU Verordnung: Diese Health Claims sind erlaubt

Wenn Produkte mit Gesundheitsversprechen werben, wird von sogenannten Health Claims gesprochen. Darunter fallen beispielsweise Aussagen wie: "Stärkt die Abwehrkräfte", "Fördert die Leistungsfähigkeit" oder "Zuckerfrei". Sie beinhalten nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln sowie von Nahrungsergänzungsmitteln und postulieren ein Lebensmittel als gesundheitsfördernd. In einer EU-Verordnung sind diese Health Claims geregelt. Seit 2007 bestimmt die Verordnung, dass Hersteller Health Claims nur noch nutzen dürfen, wenn sie auf der Positivliste der EU stehen und das Lebensmittel den Vorgaben entspricht. Das bedeutet: Alle Aussagen, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. So sollen Marketingstrategien verhindert werden, die auf Fehlinformationen basieren.

In der EU Verordnung wird zwischen zwei Arten von gesundheitsbezogenen Angaben unterschieden:

  1. Artikel 14: Angaben zur Verringerung des Krankheitsrisikos und in Bezug auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern
  2. Artikel 13: Angaben, die sich nicht auf Artikel 14 beziehen.

Einerseits können Aussagen über den Nutzen eines Nährstoffs oder anderer Substanzen in Bezug auf das Wachstum, die physiologische Funktion oder die Körperfunktionen verwendet werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür wäre "Calcium fördert die Knochengesundheit". Andererseits können Aussagen in Bezug auf die Möglichkeit der Verringerung eines Krankheitsrisikos gemacht werden, wie zum Beispiel: "Eine ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen". Oder sie können sich auf die körperliche Entwicklung beziehen. Verboten sind Aussagen, die eine medikamentöse Wirkung suggerieren oder Heilung versprechen. Die Aussage "Vitamin C – Zur Linderung von Erkältungskrankheiten", wäre demnach verboten. Dass "Vitamin C das Immunsystem in seiner Funktion unterstützt", ist hingegen erlaubt. 

Kritik: Was die Verbraucherzentrale bemängelt

Zugelassen werden die Health Claims von einer Europäischen Kommission. Die gesundheitsbezogenen und nährwertbezogenen Angaben dürfen von Herstellern nur genutzt werden, wenn sie wissenschaftlich nachgewiesen sind und für den Verbraucher verständlich sind. Für die Liste der gesundheitsbezogenen Angaben, nach Artikel 13, wurden von den Mitgliedsstaaten der EU Vorschläge entgegengenommen, die dann von der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) geprüft wurden. Diese Health Claims können von Herstellern genutzt werden und befinden sich auf der aktuellen Positivliste.

Aussagen, die sich auf die Verringerung von Krankheitsrisiken oder auf die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern beziehen (Artikel 14), müssen Hersteller individuell beantragen. Hierfür müssen die Health Claims zusammen mit wissenschaftlichen Daten vorlegen werden. Für eine Genehmigung wird zuvor deren Wahrheitsgehalt von der EFSA geprüft, im Anschluss muss die EU-Kommission diese noch zulassen. 

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Hersteller die Health Claims missbrauchen, indem sie in ihren Lebensmitteln bestimmte Substanzen wie zum Beispiel Vitamin C oder Mineralstoffe in der notwendigen Menge verarbeiten, um so bestimmte Aussagen nutzen zu können. Die Aussagen würden als "Alibi" verwendet, um die Produkte "aufzupeppen". Doch zu viel Vitamin C, Folsäure oder auch Eisen kann sich ins Negative umkehren und dem Körper eher schaden. Zusätzlich kritisiert die Verbraucherzentrale, dass die Health Claims nichts bringen, wenn nicht auch ein bestimmtes Nährwertprofil dahinter steht. Laut der Verbraucherzentrale würden die Verbraucher und Verbraucherinnen bisher mithilfe der Health Claims über die "wahre Qualität der Produkte" getäuscht.