Bei manchen Leckereien sagt es schon der Name: Es gibt wohl kaum jemanden, der überrascht ist, wenn in Rumkugeln Rum enthalten ist. Bei anderen Lebensmitteln rechnet man hingegen nicht unbedingt damit. Aber auch in Milchbrötchen, Eis oder in Bananen kann Alkohol enthalten sein. Gerade in der Weihnachtszeit kommen viele Lebensmittel auf den Tisch, die Alkohol enthalten können.
Alkohol ist in Lebensmitteln aus unterschiedlichen Gründen enthalten: Einerseits des Geschmackes wegen, aber oft auch als Konservierungs- oder Lösungsmittel. Außerdem enthalten auch manche natürliche Lebensmittel, insbesondere Obst, Alkohol. Oft ist die Alkohol-Dosierung in diesen Fällen gering, aber auch geringe Mengen Alkohol können schädlich sein. Dies gilt besonders für Schwangere, Kleinkinder, Suchtkranke und Menschen mit Leberschäden und anderen Erkrankungen.
In diesen Lebensmitteln ist Alkohol
Online haben verschiedene Stellen Material zu alkoholhaltigen Lebensmitteln zusammengetragen. Unter anderem beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Blauen Kreuz, bei Ökotest oder den Verbraucherzentralen der Bundesländer findet sich Material zu alkoholhaltigen Lebensmitteln. Doch wer sich alkoholfrei ernähren will, stößt auf mehrere Probleme:
- Die Produkte der Lebensmittelhersteller ändern sich regelmäßig, deshalb veralten Listen mit alkoholhaltigen Lebensmitteln schnell.
- Bei vielen Lebensmitteln findet sich ein Hinweis auf Alkohol nur im Kleingedruckten auf der Rückseite.
- Jeder muss sich selbst fragen, wie streng man bei Lebensmitteln ist, die Alkohol nur in Spuren enthalten.
Natürlicher Alkohol, beispielsweise in Sauerkraut, Fruchtsäften oder Brot, entsteht durch den natürlichen Gärungsprozess. Er übersteigt laut der Verbraucherzentrale Hamburg selten einen Wert von 0,3 Prozent. Er ist nicht zu schmecken und gilt als unbedenklich. Dennoch: Durch den natürlichen Gärungsprozess kann Alkohol auch bei Hefeteig, Kefir oder sehr reifem Obst entstehen. Vor allem sehr zuckerhaltiges Obst ist betroffen. Bananen bezeichnet die Zeitung Spektrum Wissenschaft zum Beispiel als "Promilleteufel unter den Nahrungsmitteln", da in reifen Bananen etwa 0,6 Volumenprozent Alkohol stecken könne.
9 weihnachtliche Lebensmittel, die Alkohol enthalten
- Süßigkeiten: Weihnachtszeit ist Naschzeit. Doch nicht nur in Pralinen ist häufig Alkohol enthalten. Auch bei anderen Süßigkeiten kann Alkohol als Geschmacksträger oder Lösungsmittel Verwendung finden. Beispiele sind laut Verbraucherzentrale Hamburg Yes-Törtchen und verschiedene Milka-Produkte wie Tender oder Choco-Trio. Alkohol ist hier oft als Aroma-Zusatz enthalten und kleingedruckt in den Inhaltsstoffen zu finden.
- Weihnachtsstollen, fertige Kuchen und Gebäck: Der Christstollen gehört für viele Menschen zu Weihnachten. Doch oft enthält Stollen Alkohol - beispielsweise der beliebte Dresdner Christstollen von Quendt. Auch andere fertige Kuchen, beispielsweise von Bahlsen, enthalten Alkohol.
- Adventskalender: Die beliebten Adventskalender enthalten unter Umständen ebenfalls Alkohol. Bei Adventskalendern mit Pralinen ist dies naheliegend - aber auch andere Adventskalender können Alkohol enthalten.
- Obst: Insbesondere Obst mit hohem Fruchtzuckergehalt enthält Alkohol. Dies gilt beispielsweise für Bananen. Auch in anderen Obstsorten, wie den in der Winterzeit geschätzten Orangen und Mandarinen, kann Alkohol enthalten sein. Dabei kommt es insbesondere auf den Reifegrad des Obstes an: Je reifer Obst ist, desto mehr Fruchtzucker wurde bereits in Alkohol umgewandelt.
- Saft: Was für Obst gilt, gilt auch für daraus hergestellte Säfte. Durch Gärung entsteht aus dem enthaltenen Fruchtzucker Alkohol. Wenn der gesetzliche Höchstwert erreicht wird, enthalten neun Liter Saft ungefähr dieselbe Menge Alkohol, wie ein halber Liter Bier, wie das Bundeszentrum für Ernährung vorrechnet.
- Fertiges Wintergemüse wie Weinsauerkraut oder Rotkohl: Die zur Weihnachtszeit geschätzte Beilage Rot- oder Sauerkraut enthält Alkohol in Form von Rot- oder Weißwein. Dieser entweicht beim Erhitzen zwar, aber nicht vollständig.
- Fertigsuppen und Fertiggerichte: Wer zur Weihnachtszeit mal nicht aufwendig kochen will, greift zu verschiedenen Fertiggerichten. Doch in vielen kann Alkohol enthalten sein. Fisch-, Ochsenschwanz- und Zwiebelsuppen, Hühnerfrikassee, Königsberger Klopse - sie allen enthalten Alkohol.
- Bratensoßen: Wer selbst einen Braten zubereitet, kann bewusst auf Wein oder Bier als Zusatz verzichten. Ansonsten gilt der Hinweis, dass Alkohol ja verkocht, nur bedingt. Denn Alkohol verflüchtigt sich zwar bei höheren Temperaturen - wird aber teilweise auch in anderen Stoffen gebunden und ist so weiterhin im Essen enthalten. Wer in der Weihnachtszeit essen geht, hat dabei noch weniger Einfluss auf die Menge Alkohol, die er oder sie aufnimmt. Im Zweifelsfall kann man im Restaurant direkt nachfragen.
- Alkoholfreie Getränke: Dass Bier Alkohol enthält, ist den meisten Menschen klar. Doch auch "alkoholfreie" Getränke enthalten mitunter Alkohol. Bis zu 0,5 Prozent Alkohol darf in alkoholfreien Getränken enthalten sein. Dies kann auch bei den als Alternative für Kinder geschätzten Malzgetränken der Fall sein. Im Zweifelsfall kann man auf Zusätze wie "0,0% Alkohol" achten.
Da es eine Kennzeichnungspflicht gibt, kann man davon ausgehen, dass nennenswerte Mengen Alkohol in einem Lebensmittel auf der Verpackung gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnungspflicht hat aber auch Lücken: Ist ein Aroma in Alkohol gelöst, müsse dies in der Zutatenliste des Endproduktes nicht angegeben werden, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Und rät: "Wer sichergehen will, auch kleinste Alkoholmengen zu vermeiden, fragt direkt beim Hersteller nach." Kennzeichnungslücken gibt es auch bei manchen Süßwaren oder Kleinverpackungen, teilt das Blaue Kreuz auf seiner Seite mit. Auch Torten beim Bäcker, Essen im Restaurant oder das Eis beim Eishändler hat möglicherweise einen geringen Alkoholgehalt, darauf muss aber nicht speziell hingewiesen werden.
Bei Getränken muss der Alkoholgehalt erst angegeben werden, wenn sie über 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das bedeute: Auch in "alkoholfreiem Bier" könne sich noch eine geringe Menge Alkohol befinden. Viele alkoholfreie Biere enthalten den Hinweis <0,5 Prozent Alkohol. Auch der VerbraucherService Bayern warnt, dass Fassbrause häufig noch Restalkohol von 0,15 bis 0,5 Volumenprozent habe. Hinzu komme ein ähnlich herber Geschmack wie bei alkoholhaltigem Bier. Im lebensmittelrechtlichen Sinne gelte Fassbrause dennoch als ein alkoholfreies Getränk, da der Alkoholgehalt unter 0,5 Prozent liege. Gesundheitlich wohl nicht problematisch, aber kein sinnvolles Getränk für Kinder oder Jugendliche, da sie sich hierdurch sehr frühzeitig an den Biergeschmack gewöhnten.
Tipps, um Alkohol in Lebensmitteln zu entdecken
Die gute Nachricht: Es gibt aber zahlreiche Tipps, um Alkohol in Lebensmitteln zu erkennen. Das sollte man tun, um auf versteckten Alkoholgehalt in Lebensmitteln aufmerksam zu werden:
- Die Inhaltsstoffe lesen: Achtung! Vor allem bei wenig Alkohol steht der Hinweis erst in der Mitte oder am Ende der Liste. Auf Alkohol in einem Produkt weisen auch folgende Begriffe hin: Ethylalkohol, Äthylalkohol, Ethanol, Trinkalkohol und Äthanol. Auch E-Nummern können ein Hinweis sein, E 334 = Weinsäure, E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol.
- In Restaurants, an Theken und Cafés nach den Inhaltsstoffen fragen, ob sich Alkohol in den Produkten befindet.
- Kuchenähnlichen (Fertig-)Lebensmitteln ist häufig Alkohol zugesetzt. Manchmal hilft es, direkt nach dem Öffnen der Verpackung daran zu riechen, denn so riecht man den Alkohol besser heraus. Auch bei Süßigkeiten darauf achten: Schokoladenfüllungen sind oft alkoholhaltig.
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