- Digitale Krankschreibung: Meldung wird digital an Krankenkasse geschickt
- Ab Juli 2022 entfällt eine weitere nervige Pflicht für Arbeitnehmer
- So einfach wird die Krankmeldung: Das gilt ab Juli
Wer aus Krankheitsgründen nicht zur Arbeit kommen kann, muss bei seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch oft "Krankenschein" genannt, vorlegen. Schon seit vergangenem Oktober hat sich dieser Prozess vereinfacht. Seitdem übermitteln nämlich erste Arztpraxen die AU digital an die Krankenkassen. Ab Juli 2022 macht die Digitalisierung der Krankschreibung noch einmal einen Sprung: Dann nämlich soll die Krankmeldung nicht nur an die Krankenkassen, sondern auch an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin übermittelt werden.
Digitale Krankschreibung: Ab jetzt wird sie direkt an den Arbeitgeber übermittelt
Das bedeutet für Beschäftigte den Wegfall einer nervigen Pflicht: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss die Bescheinigung dann nicht mehr selbst zum Arbeitgebenden bringen, sondern die Übermittlung geschieht auf digitalem Weg.
Die elektronische Krankmeldung wandert also ab jetzt automatisch von den Krankenkassen an den Arbeitgebenden.
Die ausgedruckte Bescheinigung für die Krankschreibung soll dann ausschließlich der eigenen Dokumentation dienen.
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