Ob sprudelnd oder still: Wir alle brauchen Trinkwasser zum Überleben. Dein Wasser kannst du im Supermarkt kaufen oder aus der Leitung trinken. Der Vorteil: Leitungswasser fließt im Normalfall bei uns kostengünstig und ohne Begrenzung aus dem Wasserhahn. Doch ist Wasser aus der Leitung genauso gut wie Wasser aus dem Supermarkt? Oder solltest du es vor dem Trinken filtern?

Strikte Regelungen: Die Trinkwasserverordnung in Deutschland

Unser Trinkwasser in Deutschland gilt allgemein als sehr sauber. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Leitungswasser in Deutschland überall in guter bis sehr guter Qualität verfügbar ist. Du kannst es also in der Regel bedenkenlos trinken. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sich Bleileitungen im Haus befinden. Dies ist allerdings höchstens in alten Gebäuden mit einem Baujahr vor 1973 der Fall. Für das Leitungswasser wird Grund-, Talsperren- oder Flusswasser in einem Wasserwerk trinkbar gemacht. Verschiedene Aufbereitungsverfahren sorgen dafür, dass alle unerwünschten Stoffe entfernt werden.

Die Qualität von Trinkwasser wird in Deutschland durch die sogenannte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Die Verordnung regelt die Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch sowie die Aufbereitung, die Pflichten des Wasserversorgers sowie die Überwachung. Ebenso gibt es klare Grenzwerte für verschiedene Stoffe wie Nitrat, Blei, Kupfer und Uran. Alle Grenzwerte sind so niedrig festgelegt, dass du dir keine Sorge um die Stoffe machen musst. Aus diesem Grund sind auch Filter für Leitungswasser nicht notwendig.

Ein großer Vorteil von Leitungswasser ist laut der Verbraucherzentrale, dass es etwa 100-mal preiswerter als Mineralwasser aus Flaschen ist. Je nach Marke und Einkaufsort erhältst du im Supermarkt für 10 Euro 2 bis 20 Liter Mineralwasser. Für denselben Kostenpunkt kannst du allerdings 4.000 Liter Leitungswasser bekommen. Außerdem musst du dieses nicht vom Supermarkt aus nach Hause schleppen, sondern kannst einfach bequem zu Hause den Wasserhahn aufdrehen.

Finger weg von warmem Leitungswasser - Verbraucherzentrale und Bundesumweltamt raten ab 

"Warmes Wasser aus der Warmwasserleitung zu trinken ist nur bedingt empfehlenswert", schreibt dasUmweltbundesamt. Denn es habe sich durch die Zirkulation im Warmwassersystem länger in den Rohren aufgehalten. "Die Zirkulation ist notwendig, damit es überall heiß genug aus dem Wasserhahn kommt, um Legionellenbildung zu vermeiden. Andererseits können sich aber je nach Leitungsmaterial Stoffe lösen", so die Behörde.

Stand das Wasser bei dir länger als 4 Stunden im Rohr, solltest du es laut der Verbraucherzentrale kurz laufen lassen. Grund dafür ist, dass sich in der Zeit Stoffe aus den Armaturen auf das Wasser übertragen könnten oder es verkeimt. Läuft das Wasser kühl aus dem Hahn, kannst du es wieder trinken.  

Das Wasser, das in der Zwischenzeit aus dem Hahn läuft, kannst du beispielsweise zum Putzen oder Blumengießen verwenden. Ein Vergleich zeigt, dass die Klimabelastung bei abgefülltem Wasser fast 600-mal höher ist als bei Leitungswasser. Grund hierfür ist, dass Mineralwasser zunächst in Flaschen abgefüllt werden muss, diese dann transportiert und eventuell recycelt werden müssen. All das kostet Ressourcen und Energie. Zudem wird beim Transport der Flaschen CO₂ emittiert.

Grenzregelungen bei Legionellen und wann sie gefährlich werden

Eine Sache sollte allerdings nicht vergessen werden: Das Trinkwasser enthält von Natur aus zahlreiche Bakterien. Die meisten davon sind für uns Menschen unbedenklich, sofern sie in einer geringen Anzahl vorhanden sind. Was sich beispielsweise im Wasser befinden kann, sind sogenannte Legionellen. Dabei handelt es sich um schlauchförmige Stäbchenbakterien. Sie vermehren sich ideal bei Temperaturen von 25 bis 50 °C. Im Leitungswasser liegt der Grenzwert für Legionellen bei 100 KbE, was so viel wie Kolonie-bildende Einheiten bedeutet, pro 100 ml. Wird dieser Grenzwert überschritten, kann es gefährlich werden. Vor allem über die Atemwege gelangen Legionellen in den menschlichen Organismus und können dort unter anderem zu der sogenannten Legionärskrankheit führen. Wie du eine Infektion erkennen kannst, haben wir bereits in diesem Artikel für dich zusammengefasst.

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Vermieter*innen von Mehrfamilienhäusern sind dazu verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Regeluntersuchungen nachzukommen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes am 6. Mai 2015 bestätigte: Auch abseits der gesetzlich verpflichtenden Regeluntersuchungen müssen Vermieter*innen dafür Sorge tragen, dass das Leitungswasser vollkommen unbedenklich ist. Dazu gehört auch beispielsweise seit der Erneuerung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2018 eine strenge, engmaschige Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Als Mieter*in kannst du dir zudem selbst einen Test kaufen, mit dem du Legionellen im Trinkwasser nachweisen kannst.

Konntest du tatsächlich Legionellen in deinen Trinkwasserleitungen nachweisen, kannst du als Mieter*in Schadensersatz und eine Minderung der Miete fordern. Grundsätzlich gilt eine Meldepflicht bei einem positiven Legionellenbefund. Informationen rund um dein Trinkwasser kannst du über den lokalen Wasserversorger erhalten. Diese sind dazu verpflichtet, dir als Verbraucher*in die Informationen über das Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kannst du eine eigene, private Untersuchung deines Trinkwassers anfordern. Eine Liste von Laboren, die dies anbieten, kannst du je nach Bundesland beispielsweise hier finden:

Fazit: Leitungswasser ist umweltfreundlich und kostengünstig

In Deutschland ist eine hohe Qualität des Trinkwassers durch die Trinkwasserverordnung gewährleistet. Filtern musst du das Wasser vor dem Trinken nicht. Das Leitungswasser ist dabei nicht nur preiswert, sondern auch umweltfreundlicher als Mineralwasser aus dem Supermarkt. Dein Wasserversorger ist dazu verpflichtet, dich über die Qualität deines Trinkwassers zu informieren. Die letzten Meter der Wasserleitung liegen in Verantwortung des Hauseigentümers. Als Vermieter*in bedeutet dies, dass du den gesetzlichen Regelungen in dem Bereich nachkommen musst.

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