- Um welche Dienstleistungen handelt es sich?
- Welche Vorteile haben Patient*innen?
- Darum ärgern sich die Ärzt*innen
Mit einer Atemwegserkrankung zur Apotheke und nicht mehr zu Arzt oder Ärztin gehen, das ist jetzt möglich. Apotheken dürfen seit Kurzem verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Einweisung zum Inhalieren von Medikamenten, anbieten. Zu dieser Entscheidung ist nach einem langen Streit zwischen dem KV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine Schiedsstelle gekommen. Die Dienstleistungen durch Apotheken sollen den Versorgungsengpässen entgegenwirken und somit den Patient*innen dienen. Die Ärzt*innen hingegen freuen sich nicht, teilte das Ärzteblatt mit. Was ändert die neue Regelung und welche Vor- und Nachteile bringt sie mit sich?
Diese Dienstleistungen gibt es ab sofort in der Apotheke
Fünf pharmazeutische Dienstleistungen kannst du ab jetzt von deinem*r Apotheker*in in Anspruch nehmen. Dazu zählt die erweiterte Medikationsanalyse bei Polymedikation; das heißt, dass du in der Apotheke beraten werden kannst, wenn du mehr als vier Medikamente einnehmen musst. Außerdem können Patient*innen nach einer Organtransplantation pharmazeutisch betreut werden, ebenso Tumorpatient*innen, die oral Antitumormittel einnehmen.
Nur extra angestelltes pharmazeutisches Personal darf Patient*innen betreuen, die Bluthochdrucksenker einnehmen. Zudem darf dieses speziell ausgebildete Personal in Zukunft Einweisungen zu Medikamenten zum Inhalieren bei Atemwegserkrankungen geben.
Wem nützt die neue Regelung? In erster Linie sollen die zusätzlichen Leistungen in der Apotheke die Versorgungsengpässe für Patient*innen aufheben. Patient*innen sollen außerdem profitieren, indem ihre individuelle Arzneimitteltherapie wirksamer gestaltet werden kann. Die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, ist mit der Entscheidung der Schiedsstelle zufrieden: "Das ist ein Meilenstein für die Patientenversorgung."
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Anders sehen das viele Ärzt*innen. Sie ärgern sich über die neue Regelung. Das hat verschiedene Gründe - einer davon sei Misstrauen. Die ärztliche Betreuung sei immer noch die fundiertere, findet der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Man befürchte, dass Apotheken mit veränderten Medikamentdosierungen in die Therapie eingreifen würden.
Zum anderen geht es um die Kosten. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes zahlen die Gesundheitskassen für die erweiterte Medikationsanalyse sowie für die Betreuung von Organtransplantierten und Krebspatient*innen jeweils 90 Euro netto. Ein Folgegespräch nach zwei bis sechs Monaten werde mit weiteren 17,55 Euro vergütet. Für die Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik soll es bald 20 Euro netto geben, für die Risikoerfassung bei hohem Blutdruck je Beratung 11,20 Euro netto.
Damit würden die Apotheker*innen für die gleiche Leistung deutlich besser bezahlt werden als die Arztpraxen. Andreas Gassen fordert deshalb die Angleichung der Kosten. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist nicht erfreut. Die Politik habe angekündigt, die hausärztliche Versorgung zu stärken. Mit der neuen Regelung sei das Gegenteil passiert. Letztlich zweifeln die Ärzt*innen an, dass das erweiterte Dienstleistungsspektrum der Apotheken wirklich etwas nützen wird.
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