Update vom 28.10.2025, 14.15 Uhr: Kurioser Likör-Prozess - Gericht fällt eindeutiges Urteil
Kurioser Rechtsstreit: Ob der Name "Likör ohne Ei" für einen Likör, der kein Ei enthält, rechtlich in Ordnung ist, dürfte den wenigsten Menschen Kopfzerbrechen bereiten. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie befürchtete aber eine Verwirrung der Verbraucher und zog gegen den Hersteller, ein kleines Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg, vor das Landgericht Kiel und verlor eindeutig.
Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. "Weil es eben nicht Eierlikör ist", sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Der Verband hatte argumentiert, die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei.
Nach Richters Angaben erlaubt das Gericht auch die Formulierung "Alternative zu Eierlikör", weil das eine Abgrenzung zu Eierlikör sei. Bei dem Produkt der Nachlass Wahrlich GmbH handelt es sich um einen veganen Likör auf Sojabasis mit Rum. Das Unternehmen hat auch einen klassischen Eierlikör im Angebot. Das beklagte Unternehmen muss dem Urteil zufolge aber 5000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.
Kurioser Likör-Streit entschieden - Unternehmen muss trotzdem zahlen
Der beklagte Unternehmer Ole Wittmann äußerte sich zufrieden nach dem Urteil. "Ich bin extrem erleichtert und glücklich." Wittmann hatte zur Finanzierung des Prozesses ein Crowdfunding gestartet und eine Sonderedition des Likörs herausgegeben, bei dem der letzte Buchstabe des Namens auf dem Etikett durch eine Hahnenfeder abgedeckt ist. Geld, das nach dem Prozess übrig sei, werde er dem Tierschutz spenden. Einen positiven Nebenaspekt hat das Verfahren aus Wittmanns Sicht: "Durch den großen Medienrummel und die große Resonanz in den sozialen Medien hat das zu einer gewissen Bekanntheit geführt." Der "Likör ohne Ei" verkaufe sich inzwischen gut im Online-Shop.
Für den Schutzverband der Spirituosen-Industrie, dessen Vorsitzender der Geschäftsführer des Eierlikörherstellers Verpoorten, William Verpoorten, ist, kündigte Rechtsanwalt Christofer Eggers Berufung zum Oberlandesgericht Schleswig an: "Die Entscheidung hat mich in der Tat überrascht, auch wenn das LG Kiel bereits in der mündlichen Verhandlung sein Unbehagen zum Ausdruck gebracht hat." Das Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit einer verbotenen Anspielung nur eine vereinnahmende Anspielung gemeint sei, nicht aber eine abgrenzende Anspielung. Das weicht nach Eggers Angaben von bisher vorliegenden Urteilen zu dieser Frage ab.
Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein anderes Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke "Eieiei" und dem berühmten Slogan "Eieiei Verpoorten" bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht.
Ursprungsmeldung: Kurioser Prozess am Landgericht - darf ein Likör ohne Ei "Likör ohne Ei" heißen?
Mit einer äußerst speziellen Fragestellung des Verbraucherschutzes befasst sich das Landgericht Kiel. Es wird am Dienstag (28. Oktober 2025) darüber urteilen, ob ein Likör, der kein Ei enthält, auch als "Likör ohne Ei" bezeichnet werden darf. Diesen Namen hat ein kleines Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt.
Dagegen hat der Schutzverband der Spirituosen-Industrie Klage eingereicht. Der Verband sieht darin einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung. "Wir beanstanden jede Bezugnahme auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör und die Bezugnahme auf die Mitverwendung von Eiern, die nicht stattfindet", hatte Rechtsanwalt Christofer Eggers, der den Verband repräsentiert, bei einer früheren Gelegenheit dem NDR mitgeteilt.
"Anspielung, die das Gesetz verbietet": Streit um "Likör ohne Ei" entbrannt
Auch die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her. "Das ist die Anspielung, die das Gesetz verbietet", argumentierte Eggers. Der Unternehmer Ole Wittmann ist überzeugt, dass Verbraucher verstehen, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und sieht daher keine Täuschung. "Der Likör ohne Ei kann schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht enthalten ist und auch ganz eindeutig darauf hingewiesen wird, dass darin kein Ei ist", hatte Wittmann dem NDR vor der Verhandlung im Sommer erklärt.
Wittmanns Firma bietet auch Eierlikör an. Die Farbe des "Likörs ohne Ei" ähnelt der des Eierlikörs. Um die Prozesskosten zu decken, hatte Wittmann unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett geringfügig verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt "Likör ohne E".
Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke "Eieiei" und dem berühmten Slogan "Eieiei Verpoorten" bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht.
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