Die Verbraucherschutz-Initiative Foodwatch kritisiert in einer Mitteilung von Mitte dieser Woche die Vermarktungsstrategien von Energydrink-Herstellern wie Red Bull und Monster. Laut Foodwatch sprechen diese gezielt Kinder und Jugendliche an - auch wenn die Produkte an sich nicht geeignet für diese Zielgruppe seien.
Foodwatch hat dazu einen neuen Report mit dem Titel "Erst Flügel, dann Herzrasen" vorgestellt. Dieser zeigt laut der Initiative, dass diese Unternehmen durch Influencer-Marketing, Gaming-Kooperationen und Sportsponsoring junge Menschen für ihre Produkte begeistern. "Energydrink-Hersteller behaupten dreist, ihr Marketing richte sich nur an Erwachsene - doch der foodwatch-Report entlarvt das als glatte Lüge! Red Bull, Monster & Co. ködern gezielt Kinder und Jugendliche, indem sie ihre Produkte mit jungen Social-Media-Influencer:innen oder Sportsponsoring in Szene setzen", sagte Dr. Rebekka Siegmann von Foodwatch.
Foodwatch kritisiert Energydrink-Hersteller für Werbung - Minderjährige als Zielgruppe?
Siegemann betont, dass andere Länder viel konsequenter gegen den Verkauf von Energydrinks an Jugendliche regulieren. Der Report beschreibt konkret, wie Energydrink-Hersteller vor allem Social Media und Influencer nutzen, um ihre Produkte zu bewerben. Beispielsweise macht der Influencer Lewin Ray Wester Werbung für Energydrinks, obwohl der Konsum dieser Getränke bei Kindern gesundheitliche Risiken birgt.
Mediziner warnen laut Foodwatch vor den Folgen wie Herzrhythmusstörungen und Konzentrationsproblemen. Die Verbraucherschützer zitieren eine Studie des Uniklinikums München, der zufolge bereits moderate Mengen von Energydrinks den Blutdruck erhöhen und den Schlaf stören können. Foodwatch fordert deshalb eine gesetzliche Altersgrenze von 18 Jahren für den Verkauf von Energydrinks, um junge Menschen vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen. Nun sieht die Initiative die neue Bundesregierung am Zug, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (Wafg) hat die Forderung von Foodwatch nach einer gesetzlichen Altersgrenze für den Konsum von Energydrinks als unverhältnismäßig zurückgewiesen. In Deutschland existiert bereits ein strenger Rechtsrahmen für Energydrinks, der über die EU-Vorgaben hinausgeht und auf umfassenden wissenschaftlichen Risikobewertungen basiert. Dieser Rahmen beinhaltet verbindliche Höchstmengen für typische Zutaten und regelt die Vermarktung und Kennzeichnung der Produkte. Energydrinks sind als Untergruppe der koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke gesetzlich besonders reglementiert, und die Hersteller verpflichten sich, Kinder nicht gezielt anzusprechen.
"Nicht gerechtfertigt" - Branche wehrt sich gegen Foodwatch-Anschuldigungen
"Foodwatch versucht erneut, auf Grundlage eines sehr einseitigen Verständnisses eine politische Regulierung zu erreichen. Auf der Grundlage aller gesicherten Verzehrdaten gibt es in Deutschland keine Situation, die gesetzliche Abgabeverbote als verhältnismäßig rechtfertigen", kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Wafg, Detlef Groß, in einem Statement. Der Beitrag von Energydrinks zur täglichen Koffeinaufnahme sei bei Erwachsenen und Jugendlichen gering und bei Kindern vernachlässigbar. Andere Koffeinquellen wie Kaffee, Tee und Schokolade würden den größten Anteil des Koffeinkonsums ausmachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat laut dem Branchenverband zudem festgestellt, dass die bisherige Forschung keine besorgniserregenden Auswirkungen auf das Herz durch Energydrinks zeigt.
Die Wafg betont, dass die Forderungen von Foodwatch auf fragwürdigen Grundlagen beruhen und der Bürgerrat einseitig beraten wurde. Die Organisation verweist auf eine EDKAR-Studie, die keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken durch Energydrinks bei Jugendlichen liefert. Die Diskussion um Energydrinks und deren Regulierung bleibt ein kontroverses Thema, bei dem die Wafg auf die Einhaltung bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse pocht.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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