Bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Dosen- oder Tubentomaten müssen Hersteller das exakte Ursprungsland nicht angeben, was oft zu Missverständnissen bei Verbrauchern führen kann. Darauf weist die Verbraucherzentrale aus Nordrhein-Westfalen hin.
Formulierungen wie "Hergestellt in Italien" deuten lediglich darauf hin, dass die Verarbeitung in Italien stattfand, ohne den Anbau der Tomaten dort zu bestätigen. Daher bleibt die Herkunft der für Tomatenmark genutzten Tomaten häufig unklar, darf aber nicht irreführend dargestellt werden. "Erweckt die Verpackung den Eindruck, dass die Tomaten aus Italien stammen, muss dies auch der Wahrheit entsprechen", erläutert Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW.
Dosentomaten und Tomatenmark: EU-Richtlinie soll Verbraucher schützen
Um Verbraucher vor Täuschungen zu schützen, trat 2020 eine EU-Regelung in Kraft. Diese schreibt vor, dass ein Hinweis erforderlich ist, wenn die Herkunftsinformation eines Produkts nicht mit dem Anbauort der Hauptzutat übereinstimmt.
Konkret heißt das, wird etwa Tomatenmark als "Hergestellt in Italien" gekennzeichnet, stammen die Tomaten jedoch aus China oder der Türkei, so muss dies klar und sichtbar vermerkt sein – nicht nur in kleinem Druck auf der Verpackungsrückseite.
Formulierungen wie "100 Prozent italienische Tomaten" geben hingegen die Sicherheit, ausschließlich Tomaten aus Italien zu enthalten, da irreführende Aussagen zu Konsequenzen führen. Unternehmen, die gegen diese Kennzeichnungspflicht verstoßen, riskieren Geldstrafen.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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