Der Bundesrat setzt sich für ein Ende des "begleiteten" Alkohol-Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren ein. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung in einer Entschließung auf, eine bestehende gesetzliche Ausnahme zu entfernen. Jugendliche dürfen normalerweise ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt erwerben und konsumieren. In Begleitung einer "sorgeberechtigten Person" ist es jedoch bereits ab 14 Jahren gestattet - auch in Gaststätten oder im öffentlichen Raum.
Die bisherige Ausnahmeregelung stehe "im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes", heißt es in der Entschließung, die auf einen Antrag Bayerns zurückgeht. Alkoholkonsum mit 14 und 15 Jahren sei mit erheblichen Risiken verbunden. Gerade in der Pubertät befinde sich das Gehirn in einer empfindlichen Reifungsphase. Ein früher Erstkonsum sei zudem mit späteren "riskanten Konsummustern" von Alkohol und anderen Substanzen verbunden.
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich erst Mitte Juni erneut für ein Verbot des "begleiteten" Konsums ausgesprochen. Bundesministerin Nina Warken (CDU) begrüßte dies.
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