Sind dir beim Spazierengehen in letzter Zeit auch schon mal gelbe Bänder aufgefallen, die um Obstbäume gebunden waren? Falls ja, dann lohnt es sich vielleicht für dich, das nächste Mal einen Rucksack oder Beutel mitzunehmen. Diese Markierungen sind nämlich Teil einer besonderen Aktion.

Um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Ernteaktion Gelbes Band aufgerufen. Aber was hat es mit dem gelben Band genau auf sich?

Gelbes Band um Bäume: Das darfst du bei der Markierung tun 

Besitzer von Obstbäumen oder -sträuchern, die es nicht schaffen, die vielen Früchte während der Obstsaison abzuernten, können ihre Bäume mit einem gelben Band kennzeichnen. Das Band bedeutet: Hier darf Obst ohne weitere Rücksprache für den eigenen Bedarf gepflückt werden. Mit der Aktion soll erreicht werden, dass weniger Obst weggeworfen wird.

Beim Pflücken gibt es aber einige Regeln, auf die das BMEL hinweist:

  • Nur von Bäumen und Sträuchern ernten, die ein gelbes Band tragen.
  • Achtsam gegenüber der Natur und dem Eigentum anderer sein.
  • Nur Früchte ernten, die in Reichweite hängen oder bereits auf dem Boden liegen.
  • Beim Betreten einer Obstwiese auf herumliegende Äste, Bodenunebenheiten und andere Gefahrenstellen achten.
  • Nur so viel ernten, wie man wirklich verbrauchen kann.
  • Prüfen, ob die Früchte noch gut sind. Aber: Nicht von braunen Stellen abschrecken lassen. Die können meist einfach weggeschnitten werden.

Ernteaktion auch in Franken

Auch in Franken ist die Aktion längst angekommen. Jahr für Jahr weisen etwa Landratsämter auf die gelben Bänder hin. Einige Gartenbauvereine würden zusätzlich mit Plakaten für die Aktion werben und auch kostenlose gelbe Bänder zur Verfügung stellen.

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Wenn man selbst Besitzer von Obstbäumen ist und an der Aktion teilnehmen will, solle man sich laut BMEL vorab beim jeweiligen Landkreis informieren, ob die Ernteaktion schon umgesetzt wird. Außerdem könne man sich bei Fragen an die Koordinierungsstelle Zu gut für die Tonne wenden. Zu beachten ist, dass die Verantwortung bei dem Obstbaumbesitzer liegt. Mit Hinweisen, wie "Ernten auf eigene Gefahr" könne man sich nicht von der Haftung ausschließen. Daher sollte vorher mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

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