- Lärm beim Springen: Diese Regeln gelten
- Kann man das Trampolin überall aufstellen?
- Darf jeder ein Trampolin im Garten aufstellen?
Ein Trampolin im Garten aufzustellen birgt potenzielle Strafen, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden. Ruhezeiten für das Hüpfen gelten, die allgemeine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr muss beachtet werden. Zusätzlich können Gemeinden, Hausordnungen oder Mietverträge spezielle Regelungen vorgeben. Vor dem Aufbau sollte geprüft werden, ob der Untergrund nicht beschädigt wird und ob eine Aufbauerlaubnis vorliegt, insbesondere wenn der Garten gemeinsam genutzt wird. Ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Regelungen zum Lärmschutz variieren regional.
Regelungen in Bezug auf den Lärm
Im Frühling, Sommer und oft auch noch Herbst bietet das Trampolin eine Menge Hüpf-Spaß für die ganze Familie. Trampoline im Garten sind heutzutage sehr beliebt, sodass auch du sicherlich schon einmal ein Trampolin bei jemandem im Garten gesehen hast. Das Spielgerät solltest du hingegen keinesfalls einfach so in deinen Garten stellen. Es gibt einige Regeln, die es zu beachten gibt.
Bestseller Trampolin - hier direkt ansehenDas Erste, was du wissen solltest, ist, dass Ruhezeiten für das Hüpfen auf dem Trampolin gelten. Zwar muss Kinderlärm nach § 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hingenommen werden, jedoch nur, solange er sich im normalen Rahmen bewegt. Zudem gilt die Tendenz: Je jünger ein Kind, umso mehr Lärm muss geduldet werden. Die allgemeine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr muss dennoch beachtet werden, dies gilt auch für das Hüpfen auf dem Trampolin.
Darüber hinaus gibt es oft spezielle Regelungen seitens Gemeinden, Hausordnungen oder Mietverträgen. So kann es zum Beispiel sein, dass eine Mittagsruhe vorgeschrieben wird. Diese liegt oft zwischen 13 und 15 Uhr. Bist du dir unsicher, welche Regelungen in deiner Gemeinde gelten, kannst du einfach bei der entsprechenden Stelle in deiner Gegend nachfragen.
Regelungen in Bezug auf den Untergrund und die Aufbauerlaubnis
Das Zweite, was du dir vor dem Aufbau eines Trampolins überlegen solltest, ist, wo genau du es aufbauen möchtest. Chip.de verweist auf den Immobilienverband Deutschland (IVD), laut welchem sichergestellt werden muss, dass das Turngerät den Untergrund nicht beschädigt. Nimmt der Untergrund wegen des Trampolins Schaden, musst du als Mieter*in einer Immobilie hierfür aufkommen. Die Beschädigung musst du spätestens dann beseitigen, wenn du das Mietverhältnis beendest.
Bevor du ein Trampolin aufstellst, solltest du vorher prüfen, ob du dies überhaupt darfst. Lebst du beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit einem geteilten Garten, haben in der Regel alle Mieter*innen ein Nutzungsrecht für den Garten. Folglich musst du von allen Mitnutzer*innen eine Zustimmung einholen. Hast du das alleinige Nutzungsrecht, ist eine Nachfrage bei den Nachbar*innen zwar höflich, aber nicht notwendig. Ist der Garten mitgemietet, darfst du laut Deutschem Mieterbund den Garten so nutzen, wie du möchtest.
Vermutest du, dass der Standort des Trampolins für dein*e Nachbar*in ein Problem sein könnte, solltest du ihn oder sie darauf ansprechen. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn das Trampolin nahe am Nachbargrundstück steht oder die Sicht des Nachbarn möglicherweise durch das Trampolin eingeschränkt wird. Um Streit zu vermeiden, lohnt es sich, das persönliche Gespräch zu suchen. Möglicherweise könnt ihr euch gemeinsam auf einen Standort einigen, der für beide Seiten in Ordnung ist. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück gibt es nicht.
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