• Rechte und Pflichten im eigenen Garten
  • Entsorgung von Gartenabfällen
  • Umgang mit überstehenden Ästen beim Nachbarn
  • Gartenarbeit in Mehrfamilienhäusern

Rechte und Pflichten im eigenen Garten: Wir erläutern dir im Folgenden, was du in Bezug auf den Umweltschutz im Garten wissen musst, wie Gartenabfälle entsorgt werden, wann überstehende Äste der Nachbarn geschnitten werden dürfen und was im Garten eines Mehrfamilienhauses wichtig ist. So bist du mit den aktuellen Regelungen vertraut und gut auf die Gartensaison vorbereitet.

Umweltschutz im Garten: Einsatz von Düngemitteln

Im Frühjahr wird es Zeit, den Garten wieder auf Vordermann zu bringen. Dazu gehört es auch, den Pflanzen zu einem optimalen Wachstum zu verhelfen. Dafür gibt es sowohl chemische als auch natürliche Düngemittel. Doch du darfst nicht generell jedes chemische Mittel einsetzen. Was genutzt werden darf, wird durch das Pflanzenschutzgesetz sowie die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geregelt. Dort ist eine Liste mit verbotenen Inhaltsstoffen enthalten.

Gerade auf versiegelten oder gepflasterten Bereichen dürfen die Mittel nur bedingt eingesetzt werden. Das liegt daran, dass dort chemische Stoffe nicht biologisch abgebaut werden können, sondern ins Grundwasser gelangen. Vor allem Düngemittel, die Stickstoff und Phosphor beinhalten, sind teilweise verboten. Dazu gehören auch Mittel, die Schwermetalle, wie Blei, Arsen oder Nickel enthalten. Gleiches gilt für Düngemittel mit Nitrat.

Besonders vorsichtig solltest du auch an der Grenze zum Nachbarn sein, da die Düngemittel nicht auf das andere Grundstück übertreten dürfen. Entstehen dadurch Schäden im Nachbargarten, musst du gegebenenfalls sogar dafür aufkommen. Doch auch organische Dünger sind mit Vorsicht zu genießen, da sie oft einen unangenehmen Geruch erzeugen. Allerdings müssen die Nachbarn diesen bei einer fachgerechten Ausbringung hinnehmen. Erlaubte chemische Mittel dürfen ebenfalls eingesetzt werden, sofern sie nach der Gebrauchsanweisung und unter Beachtung der Sicherheitshinweise genutzt werden.

Entsorgung von Gartenabfällen

Wenn du dich um deinen Garten kümmerst, dann fallen natürlich auch immer wieder Gartenabfälle an. Die einfachste Lösung zur Entsorgung ist eine Biotonne. Doch die kostet Geld und gerade bei viel Grünschnitt reicht diese Form der Entsorgung häufig nicht aus. Daher bieten viele Kommunen zentrale Stellen, an denen der Gartenabfall abgeladen werden kann.

Obwohl die Abfälle biologisch abbaubar sind, darfst du sie weder im Wald abladen, noch verbrennen. Generell ist das Verbrennen von festen Stoffen in allen Bundesländern verboten. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, gibt es jedoch regionale Ausnahmen. In Bayern gilt diese Regelung außerhalb von bebauten Ortsteilen und ausschließlich für pflanzliche Gartenabfälle, die auf dem eigenen Grundstück angefallen sind. Dabei muss eine Geruchsbelästigung der Anwohnenden ausgeschlossen werden. Innerhalb von Ortschaften dürfen Gartenabfälle verbrannt werden, sofern diese aufgrund ihres Holzgehaltes nicht ausreichend verrotten können. Dazu gehören beispielsweise Zweige und Äste.

Die Gemeinde muss das Verbrennen innerhalb einer Ortschaft jedoch durch eine Verordnung zulassen, im Landkreis Nürnberger Land gilt dies beispielsweise für die Stadt Altdorf und die Gemeinde Schwaig. Das Verbrennen ist an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr zulässig, bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden.

Gartenarbeit: Pflanzen, die über die Grenze des Nachbarn herausragen

Wer hohe Sträucher oder Bäume im eigenen Garten hat, dem passiert es schnell, dass die Äste auf das Grundstück der Nachbarn überhängen. In diesem Fall bist du verpflichtet, die Äste zurückzuschneiden. Das ist übrigens auch den Nachbarn erlaubt: Wurzeln, die auf das eigene Grundstück eindringen, dürfen abgeschnitten werden. Das gilt ebenso für Zweige.

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Vorher muss dem Besitzer bzw. der Besitzerin jedoch eine Frist zur Beseitigung gegeben werden. Erst nach Ablauf dieser Frist darf selbst zurückgeschnitten werden. Das kannst du anschließend sogar in Rechnung stellen, sofern der Strauch oder Baum fachgerecht zurückgeschnitten wurde. Die übliche Frist liegt hierbei zwischen vier und sechs Wochen.

Allerdings sollte dabei eine tatsächliche Beeinträchtigung des Grundstücks vorliegen. Wird die Nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigt, dann kann dieses Recht entfallen oder muss im Zweifel von Sachverständigen geprüft werden. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollte bereits bei der Bepflanzung der verpflichtende Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden.

Gartenarbeit in einem Mehrfamilienhaus

Viele Mehrfamilienhäuser haben einen eigenen Garten, der sich von den Mietern geteilt wird. Die Regelung zur Nutzung wird dabei im Mietvertrag festgelegt. Als Vermieter ist es möglich, den Garten nur bestimmten Parteien zur Verfügung zu stellen und andere davon auszuschließen.

Der Garten darf grundsätzlich so genutzt werden, wie es im Vertrag und der Hausordnung geregelt ist. Dabei solltest du darauf achten, dass der Garten weder optisch noch baulich verändert werden darf: Soll eine Gartenhütte gebaut oder ein Baum gepflanzt werden, dann müssen die Vermieter das Einverständnis geben.

Für die Pflege des Gartens ist generell die vermietende Person verantwortlich, die Aufgabe darf jedoch auch an die Mietparteien oder ein Fachunternehmen weitergegeben werden. Die Kosten für die Pflege können in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Sogar dann, wenn die Mieter den Garten gar nicht nutzen dürfen, das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgelegt.

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