• Woher die Tradition des Weihnachtsbaumes kommt
  • Deinen Christbaum darfst du nicht einfach ohne Erlaubnis aus dem Wald holen
  • Langjährige Haftstrafen oder hohe Geldstrafen

Wenn in Deutschlands Familien die Vorfreude auf Weihnachten steigt, das Haus mit Plätzchenduft durchzogen ist und Ruhe einkehrt, stellt sich jährlich die Frage nach dem schönsten Weihnachtsbaum, den man finden kann. Rund 30 Millionen Nadelbäume landen jährlich in deutschen Wohnzimmern. Bezugsquellen gibt es viele: Baumarkt, Supermarkt oder direkt vom Forstbetrieb. Aber die Wälder sind doch voll von Tannenbäumen – warum nicht mit der Axt ab ins Dickicht und kräftig sparen? Ob es aber erlaubt ist, einfach aus dem Wald einen Baum zu holen, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christian Halm auf der Internetseite des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Wo stand der erste Weihnachtsbaum?

Die Geschichte des Weihnachtsbaumes geht schon hunderte Jahre zurück. Zur Entstehung der Tradition gibt es unterschiedliche Überlieferungen. Bereits 1419 soll in Freiburg im Breisgau ein geschmückter Baum gestanden haben. Das geht zumindest auf Unterlagen der dortigen Bäckerzunft hervor.

In anderen Geschichten werden die ersten Weihnachtsbäume dem Baltikum zugeschrieben. Ursprünglicher Schmuck waren Äpfel, Nüsse und bunte Bänder. Heute reichen die Anhänger von Kitsch bis zu traditionellem, vor allem in Oberbayern beliebtem Holzschmuck.

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Christbaum: Du darfst nicht einfach einen Baum aus dem Wald mitnehmen

Grundsätzlich darf jeder einen Wald betreten, wenn er nicht gerade gesperrt ist, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen wegen Holzarbeiten. Begründet ist das mit Recht auf Erholung. In Bayern ist das sogar in der Verfassung verankert.

Das heißt aber nicht, dass du auch etwas mitnehmen darfst, schon gar keinen Baum. Denn der Wald gehört jemandem, entweder dem Staat oder einem privaten Waldbesitzer. Rechtsanwalt Halm rät, den Besitzer vorher um Erlaubnis zu fragen – entweder das Forstamt oder den privaten Forstbetrieb. Gegen eine geringe Gebühr wirst du dann den Baum schlagen dürfen. Manche Erzeuger bieten sogar gezielt "Weihnachtsbäume zum Selbstschlagen" an.

Die Energiepreise steigen. Ob du aus dem Wald Brennholz mitnehmen darfst oder das sogar strafbar ist, erfährst du hier.

Weihnachtsbaum unerlaubt schlagen: Langjährige Haftstrafen drohen

Wenn du beim unerlaubten Schlagen eines Baumes oder beim Abtransport erwischt wirst, musst du mit einer Anzeige rechnen. Das ist nämlich kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl. Der Paragraf 242 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe vor. Solltest du gerade im Begriff sein, mit der "Arbeit" zu beginnen, wenn der oder die Waldbesitzer*in auftaucht, hilft auch keine Ausrede. Denn auch der Versuch ist strafbar.

Wer so dreist ist, Bäume illegal zu schlagen, um diese anschließend zu verkaufen, muss mit noch höheren Strafen rechnen. Denn das ist gewerblicher Diebstahl. Darauf sieht das Gesetz bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. So oder so: Wenn du erwischt wirst und es zu einer Verurteilung kommt, bist du vorbestraft – auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Übrigens: Auch wenn du im Wald lediglich am Boden Zweige oder Äste für die heimische Dekoration sammelst, ist das ebenfalls Diebstahl.

Fazit

Du darfst im Wald keinen Baum schlagen, ohne vorher die Erlaubnis des Waldbesitzers oder der Waldbesitzerin einzuholen. Wenn du erwischt wirst, musst du mit einer langjährigen Freiheitsstrafe oder mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

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