- Als Erstes angehen: die Krankenversicherung für den Nachwuchs
- Die Unterscheidung ist wichtig: privat oder gesetzlich krankenversichert
- Sinnvoller Schutz für Kinder ist die Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sind sinnvoll
- Spezielle Versicherungen für Kinder
Welche Versicherungen brauchen Familien mit Kindern? Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Fragst du die Versicherungswirtschaft, dann kommen die schnell auf zehn oder mehr Policen, die du abschließen sollst. In Wirklichkeit sind es aber nur vier, die wirklich sinnvoll sind. Wir sagen dir, welche das sind.
Als Erstes angehen: die Krankenversicherung für den Nachwuchs
Die wichtigste Versicherung, um die du dich sofort kümmern musst, wenn der Nachwuchs da ist, ist die Krankenversicherung. Ist die Registrierung des Kindes nicht bereits im Krankenhaus erfolgt, musst du es melden, und zwar innerhalb einer Woche bei deinem zuständigen Standesamt. Du bekommst dann vier beglaubigte Geburtsurkunden. Diese sind zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes, des Kindergeldes, Elterngeldes und für religiöse Zwecke. Weitere beglaubigte Kopien beim Standesamt sind möglich, allerdings mit Kosten verbunden.
Das Standesamt benötigt zum Eintrag ins Geburtenregister bei verheirateten Paaren die ärztliche Bescheinigung bzw. das Dokument der Hebamme über die Geburt, den gültigen Personalausweise der Mutter und des Vaters und die Heiratsurkunde. Bei unverheirateten Paaren wird der Personalausweis der Mutter und des Vaters benötigt, die Geburtsurkunde beider Elternteile, falls bereits durchgeführt, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung.
Aber sind Neugeborene nicht automatisch krankenversichert in der sogenannten Familienversicherung der Krankenkassen? Nein – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt solltest du dein Kind bei der Krankenkasse anzeigen. So sorgst du dafür, dass die gesetzliche Versicherungspflicht umgesetzt wird. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt mit der Anmeldung rückwirkend bis zur Geburt. Es empfiehlt sich zunächst, dass du deine Krankenkasse telefonisch informierst, diese schickt dann ein Formular (hier ein Beispiel der Versicherung "Barmer") oder du kannst es sofort downloaden. Die Geburtsurkunde dient der Krankenkasse als Nachweis über die Geburt. Für das Kind erhalten die Eltern nach ca. zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte.
Die Unterscheidung ist wichtig: privat oder gesetzlich krankenversichert
Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Sind sie in unterschiedlichen Assekuranzen, müssen die Versicherten entscheiden, welche es für das Kind sein soll. In der Regel sind deine Kinder also in der Familienversicherung kostenlos mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung beendet haben. Dabei liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Studiert dein Kind, kann es danach eine studentische Krankenversicherung abschließen. Die ist relativ preisgünstig. Die Familienversicherung gilt nicht nur für leibliche Kinder. Als Kinder gelten auch Pflege- und Adoptivkinder. Ebenfalls mitversichert können Stief- oder Enkelkinder sein, wenn du für den Unterhalt aufkommst. Sollte dein Kind regelmäßig mehr als 485 Euro (Stand: 2024) monatlich (bei einem Minijob: 520 Euro) verdienen, endet die kostenlose Familienversicherung vorzeitig.
Komplett anders ist die Situation, wenn beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind in diesem Fall nicht möglich. Das Neugeborene wird privat versichert. Das hat allerdings einen großen Nachteil: In einer privaten Krankenversicherung ist die Mitgliedschaft von Kindern nicht kostenlos. Du musst für jedes Kind einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen. In der PKV gibt es für Kinder spezielle Tarife, die vom Preisniveau deutlich unter den Standardtarifen für Erwachsene liegen. Die WirtschaftsWoche hat ermittelt, dass ab einem Betrag von rund 100 pro Monat der Krankenversicherungsschutz möglich ist. Die Höhe der zu zahlenden monatlichen Beiträge variiert zwischen den Versicherungsanbietern und ist abhängig vom ausgewählten Tarif.
Ist ein Elternteil privat und der anderer Elternteil gesetzlich versichert, gibt es eine Wahlmöglichkeit. Das Kind kann dann so wohl privat als gesetzlich versichert sein. Und dann gibt es noch eine Ausnahme: Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient und das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2024: 69.300 Euro). Dann ist für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Sonderregelung nicht.
Sinnvoller Schutz für Kinder ist die Privathaftpflichtversicherung
Mit einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie sind Eltern auf der sicheren Seite. Sie bietet sämtlichen Familienmitgliedern einen sinnvollen Versicherungsschutz. Sie ist deshalb zu empfehlen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme ab. Gerade mit kleinen Kindern kann es Veränderungsbedarf bei der privaten Haftpflichtversicherung geben. Der Grund: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind nach dem Gesetz "deliktunfähig", weil sie die Auswirkungen ihres Handelns nicht abschätzen können. Im nicht ruhenden Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren.
Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Was das konkret heißt, das stand in einem Gerichtsverfahren in Detmold zur Debatte. Und das war der Fall: Zwei sechsjährige Freundinnen zerkratzen mit Steinen den BMW des Nachbarn und verursachen einen Schaden von rund 3.250 Euro inklusive Mietwagenkosten für vier Tage. Der BMW-Besitzer bleibt auf dem Schaden sitzen wegen Deliktunfähigkeit der Kinder, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das musste das Landgericht klären. Die Richter stellten fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, weil ein Elternteil nur alle 45 Minuten aus dem Fenster geschaut hatte, um die spielenden Mädchen zu beobachten. Vorschulkinder sind jedoch etwa im Abstand von 15 bis 30 Minuten zu überwachen, stellte das Gericht fest. Die Eltern mussten also hafteten (Landgericht Detmold vom 2.10.2013, Az.: 10 S 17/13).
Häufig gehören Geschädigten zum Freundes- oder Familienkreis und Eltern haben ein persönliches Interesse an der Begleichung des Schadens. Dafür bieten Versicherungen den Leistungsbaustein "deliktunfähige Kinder" an. Deine Privathaftpflichtversicherung mit Zusatzschutz bezahlt den Schaden auch, ohne dass es hierfür einen rechtlichen Anspruch gibt. Es gibt günstige Versicherungen ab 50 Euro im Jahr mit diesem Baustein, wie Verivox ermittelt hat. Tipp: Mit dem kostenlosen Schnellcheck der "Stiftung Warentest" kannst du deinen bestehenden Haftpflichttarif überprüfen.
Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sind sinnvoll
Im Blick auf Kinder ist vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung für dich wichtig. Wer lange Zeit krank ist und nicht arbeiten kann, muss zusehen, wie sie oder er finanziell über die Runden kommt. Im Schnitt sind Menschen, die krankheits- oder unfallbedingt aus dem Job aussteigen müssen, 47 Jahre alt. Es sind auch nicht wenige, um die es dabei geht: Eine Berufsunfähigkeit trifft etwa 25 % der Erwerbstätigen. Die Berufsunfähigkeitspolice bietet in diesen Fällen Schutz. Kann ein Elternteil krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 % im Beruf arbeiten, hilft eine Monatsrente vom Versicherer wenigstens dabei, den Lebensstandard zu sichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schülerinnen und Schüler: Schon ab zehn Jahren ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen. Der Schutz gilt ab dem Schulalter und läuft idealerweise bis zum Rentenbeginn. Wird ein Vertrag bereits für Schüler abgeschlossen und läuft bis zum 67. Geburtstag, ist er über die gesamte Laufzeit preiswerter als bei einem späteren Abschluss mit etwa 25 Jahren. Die "Stiftung Warentest" empfiehlt, die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen.
"Stiftung Warentest" hat errechnet, wie teuer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Dazu gab es zwei Musterfälle: Eine gesunde Controllerin, die mit 30 Jahren eine BU-Versicherung bis zum 67. Lebensjahr abschließt und eine Rente von 2.000 Euro vereinbart, zahlt beim günstigsten Anbieter im Test 740 Euro im Jahr, rund 62 Euro monatlich. Ein gesunder medizinischer Fachangestellter, der mit 25 Jahren eine Rente von 1.000 Euro versichert und einen Vertrag bis zum 67. Geburtstag abschließt, zahlt 618 Euro im Jahr, das sind rund 52 Euro im Monat.
Spezielle Versicherungen für Kinder
Wer für Kinder sorgt, braucht ebenso eine Risikolebensversicherung – egal ob junge Familie oder Alleinerziehende. Mit dieser Police sind Kinder finanziell abgesichert. Stirbt der Hauptverdiener, gleicht das Geld von der Assekuranz eine Zeit lang den Einkommensverlust aus. Beim Tod der oder des Versicherten erhalten Angehörige die vereinbarte Todesfallsumme, zum Beispiel 300.000 Euro. Die Versicherung ist nicht besonders teuer, die günstigste gibt es schon laut Verivox für ca. 80 bis 100 Euro im Jahr. Wer ein Haus oder eine Wohnung per Kredit finanziert, muss diese Versicherung in der Regel ohnehin abschließen. Viele Kreditinstitute verlangen das. Als Faustregel schlägt die Stiftung folgendes vor: Die Versicherungssumme sollte etwa beim Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoeinkommens liegen, in den meisten Fällen sind das zwischen 200.000 und 300.000 Euro.
Zusätzlich bietet der Versicherungsmarkt Policen, die speziell auf Kinder zugeschnitten sind. Eltern können sie teils schon für Babys abschließen. Manche laufen bis zu einem bestimmten Alter (etwa bis 18 oder 21 Jahre), andere ein Leben lang. Die "Stiftung Warentest" hat zwei Policen genauer angeschaut. Kinder-Invaliditätsversicherung (KIV): Sie hilft, wenn das Kind einen Unfall hat oder schwer erkrankt und danach mit einer Behinderung leben muss. In Deutschland leben mehr als 180.000 Kinder und Jugendliche mit einer Schwerbehinderung. Die meisten entwickelten sich nach einer schweren Erkrankung. Invalidität und Pflegebedürftigkeit des Kindes verändern natürlich das Leben der Familie. Eine Versicherung kann dann wenigstens dazu beitragen, dass bei einem solchen Fall genügend Geld zur Verfügung steht. Laut Stiftung gibt es Angebote mit einer lebenslangen Monatsrente für das Kind, zum Beispiel 1.000 Euro. Andere Versicherungen zahlen eine einmalige Kapitalleistung. Ein guter Tarif mit Monatsrente ist laut Stiftung schon ab 275 Euro im Jahr zu haben. Diese finanzielle Unterstützung ist existenziell, wenn ein Elternteil den Job aufgeben muss, um zu Hause das Kind zu versorgen. Manchmal ist ein rollstuhlgerechter Wohnungsumbau notwendig, der Geld kostet. Mit der KIV gilt es vor allem, langfristig den Lebensstandard des Kindes abzusichern.
Kinder-Unfallversicherung: Es gibt nur wenig Angebote für eine spezielle Kinder-Invaliditätsversicherung. Die allgemeine, private Unfallversicherung ist dagegen weit verbreitet. Etwa 40 % der Eltern haben Unfallschutz für ihr Kind abgeschlossen. Geld gibt es nach einem Unfall, der zu einem bleibenden gesundheitlichen Schaden führt. Tritt dieser als Folge einer Erkrankung auf, ist er jedoch nicht versichert. Kinder-Unfallversicherungen, die 100.000 Euro bei 50 % dauerhafter Invalidität zahlen, gibt es für unter 50 Euro im Jahr.
Fazit: Vier Versicherungen sind richtig wichtig
Mit der Geburt des ersten Kindes sollten Eltern ihre bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Weil sich mit der neuen Lebenssituation sich auch der Vorsorgebedarf ändert. Die Krankenversicherung, egal ob bei einer privaten oder gesetzlichen Assekuranz ist von großer Bedeutung und sollten Eltern so schnell wie möglich nach der Geburt auf den Weg bringen. Ein zweiter Baustein in deinem Versicherungs-Portfolio ist die private Haftpflichtversicherung, die alle Familienmitglieder umfassen sollte. Die dritte und vierte Versicherung, die wichtig sind, sind die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen.