• Darf man einen Wald jederzeit betreten?
  • Drohen Bußgelder?
  • Darf man auf Waldwegen Auto oder Motorrad fahren?

Einschränkungen bei der Urlaubsplanung, freie Zeiteinteilung durch Home-Office, vielleicht auch Langeweile: Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov gibt bundesweit ein Viertel der Befragten an, in Coronazeiten häufiger spazieren zu gehen. Da bieten sich hervorragend Wälder an - raus aus der Stadt, rein in die Natur! "Wir beobachten auch in Bayern ein höheres Besucheraufkommen in den Wäldern", sagt Hans Ludwig Körner, Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbandes. Andererseits neigen Menschen zur Bequemlichkeit. Was, wenn der romantische Waldsee tief im Forst liegt? Darf man dann auch mit dem Auto oder dem Motorrad das Traumziel aufsuchen?

Darf man Wälder uneingeschränkt betreten?

"Ja, jeder darf zu jeder Zeit den Wald betreten", sagt Körner und verweist auf eine bayerische Besonderheit. Dieses Recht ist nämlich sogar in der Bayerischen Verfassung verankert. Dort heißt es im Artikel 141: "Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, [...] ist jedermann gestattet." Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wald dem Freistaat gehört, in kommunalem Besitz ist oder einem privaten Waldbesitzer gehört. Bundesweit regelt dieses Recht, teilweise eingeschränkt, das Bundeswaldgesetz.

Waldbesucher haben aber auch Verpflichtungen, die ebenfalls in der Bayerischen Verfassung zu lesen sind: Die Natur ist zu schützen und behutsam zu behandeln. "Da kommt es immer wieder zu Konflikten", weiß Körner. "Wenn zum Beispiel Forstkulturen zum Schutz vor Wildbiss eingezäunt ist, darf man nicht einfach über den Zaun klettern." Obwohl an solchen Kulturen keine Verbotsschilder angebracht werden, sieht das Bayerische Naturschutzgesetz für Uneinsichtige Bußgelder vor. Auch Lärmen ist nicht gerne gesehen. "Da wird das Wild aufgeschreckt, das sich im Dickicht aufhält", so Körner.

Gefährlicher, aber gesetzlich nicht geregelt, ist das Betreten des Waldes während der Jagd. "Gerade zu Jagdzeiten in der Dämmerung im Wald spazieren zu gehen, ist lebensgefährlich. Verbieten kann den Aufenthalt niemand", so Körner. Er appelliert an den Hausverstand.

Darf man auf Waldwegen Auto oder Motorrad fahren?

Ob man einen Waldweg befahren darf, kommt auf die Art des Weges an. "Sogenannte Holzrückewege dienen einzig und alleine der Bewirtschaftung des Waldes", erklärt Körner. Diese sind nicht besonders befestigt und auch nicht für den Verkehr gedacht. Man erkennt sie meist nur durch eine Lücke im Wald.

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Anders verhält es sich auf Waldwegen, die auch im Kataster verzeichnet sind. Sie sind zwar nicht asphaltiert, bestehen aus festgedrücktem Waldboden mit teilweise Schotter, aber diese dürfen tatsächlich befahren werden, wie Körner erklärt: "Die meisten dieser Wege sind für den Verkehr freigegeben." Sie gehören nämlich in Bayern meistens nicht dem Waldbesitzer, sondern der Gemeinde. Aber auch hier sieht der Forstexperte Konfliktpotential. "Wenn zum Beispiel während Holzarbeiten Stämme über den Weg ragen, kommt es immer wieder zu Konflikten mit privaten Waldbesuchern." Er empfiehlt, eine solche Stelle zu meiden, denn auch hier besteht Lebensgefahr. Waldarbeiter stellen zwar Schilder auf, die auf die Arbeiten hinweisen, sperren dürfen sie den Weg nicht. "Das müsste angemeldet und der Weg von der Polizei abgesperrt werden", so Körner, "auch in solchen Situationen ist der Hausverstand der Bevölkerung gefragt."

Ob Rechte und Verbote gesetzlich geregelt sind oder nicht: Am besten stellt man das Auto oder das Motorrad außerhalb des Waldes ab und genießt ein paar Meter Frischluft - ganz im Sinne der anderen Waldbesucher, der Fauna und Flora und letztendlich der eigenen Gesundheit und Fitness.

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