Wer es eilig hat und schnell voran kommen möchte, ist in der Stadt mit dem Fahrrad in der Regel besser dran, als zu Fuß oder mit dem Auto. Als Fahrradfahrer kann man sich an Staus vorbeischlängeln oder mal eben den Gehweg als Abkürzung nutzen. Aber Vorsicht: Viele der alltäglichen Angewohnheiten sind eigentlich gar nicht erlaubt.

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es dazu klare Vorschriften, auch für Radler. Bei Verstößen kann es schnell teuer werden. Diese 13 Regeln solltest du daher unbedingt kennen, wenn du häufiger mit dem Rad unterwegs bist:

1. Auf dem Radweg fahren

Wenn ein Radweg durch ein rundes, blaues Schild mit weißem Rad markiert ist, müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren. Auf der Fahrbahn fahren darfst du mit dem Fahrrad dann nur aus triftigem Grund. Das wäre beispielsweise ein Falschparker oder andere Hindernisse wie Baustellen auf dem Fahrradweg, erklärt chip. Dass der Belag des Radwegs zu schlecht ist, reicht als Begründung nicht aus.

2. Nebeneinander fahren

Gemütlich mit Freunden plaudern während ihr Rad fahrt – klingt erstmal verboten, ist es aber nicht! Wenn ihr den Verkehr nicht stört, ist nebeneinander Fahrradfahren erlaubt. Bei Gruppen von mehr als 15 Personen, ist es sogar ausdrücklich erwünscht, da zwei Radfahrer nebeneinander besser zu erkennen sind, als eine lange Schlange, erklärt FahrradXXL Blog. Gleiches gilt für Fahrradstraßen: Auch hier darf nebeneinander gefahren werden, da die gesamte Fahrbahn grundsätzlich für den Fahrradverkehr reserviert ist, wie der ADAC informiert.

3. Rote Ampeln ignorieren

Wenn du beispielsweise bei einer Fahrraddemo mitfährst, wird es mit dem Einhalten der Ampelzeichen schwierig. Tatsächlich darfst du dann auch bei Rot weiterfahren. Denn wer in einer Gruppe mit mindestens 16 Radlern mitfährt, darf als Verbund auch bei Rot weiterfahren, solange die vordersten Radfahrer noch Grün hatten. Anders sieht es aus, wenn du alleine unterwegs bist. Hier musst du dich - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - an die Ampeln halten, sonst drohen laut dem Bußgeldkatalog Strafen von bis zu 208,50 Euro. Auch bekommst du immer einen Punkt in Flensburg, wenn du über eine rote Ampel fährst.

4. Autoampel oder Fahrradampel?

Fahrradampeln gibt es als eigens installierte Ampeln oder auch in Kombination mit Fußgängerampeln. Wenn eine eigene Fahrradampel da ist, müssen sich Radfahrer auch an dieser orientieren und nicht nach der großen, "normalen" Ampel richten. Ist keine Fahrradampel vorhanden, gilt für Radler die normale Autoampel. Obwohl die Fahrradampel viel kleiner und unscheinbarer wirkt, ist das Bußgeld laut dem Bußgeldkatalog aber nicht geringer, wenn du über Rot fährst. Auch dieser Verstoß kann bis zu 208,50 Euro kosten. 

5. Kopfhörer auf und Musik an

Es fühlt sich illegal an, ist aber tatsächlich keine Ordnungswidrigkeit. Solange du die Verkehrssignale um dich herum noch hören kannst, ist es zumindest aus rechtlicher Sicht kein Problem, mit Kopfhörern auf den Ohren zu radeln. Zu den Verkehrssignalen zählen beispielsweise Fahrradklingeln, Hupen oder Sirenen. Wenn deine Musik aber zu laut ist, kann dich das laut Bußgeldkatalog 10 bis 15 Euro kosten. Teurer wird es, wenn du während dem Fahrradfahren telefonierst. Das ist grundsätzlich verboten und kann ein Bußgeld von 25 Euro nach sich ziehen.

6. Über den Gehweg oder die Fußgängerzone abkürzen

Gehwege und Fußgängerzonen sind für Fahrradfahrer grundsätzlich tabu, denn dort gilt Schrittgeschwindigkeit. Fährst du hier trotzdem, erwarten dich laut chip Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. Manche Gehwege oder Fußgängerzonen sind aber durch Schilder für Fahrräder freigegeben, dort ist das Radfahren dann doch erlaubt. 

7. Rechts an Autos vorbeifahren

Autos mal eben rechts zu überholen, ist grundsätzlich erlaubt - zumindest wenn du langsam und zwischen Fahrzeug und Bordstein fährst. Dabei musst du als Radfahrer aber darauf achten, dass ausreichend Abstand zur Verfügung steht. Ungefähr einen Meter solltest du Platz haben, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club. Zwischen zwei Autoschlangen fahren, ist allerdings nicht erlaubt.

8. Freihändig fahren

Mindestens eine Hand muss immer am Lenker bleiben. Wer trotzdem freihändig fährt, riskiert ein Bußgeld von 5 Euro. Übrigens: Was man mit der einen Hand tut, die nicht am Lenker ist, ist egal, erklärt FahrradXXL Blog. Mit dieser darf man sowohl Gegenstände transportieren als auch die Leine vom Hund halten, ohne ein Bußgeld zu riskieren, ganz egal wie spektakulär das aussieht. Allerdings sollte man auch dabei bedenken, dass die Sicherheit immer Vorrang hat.

9. Entgegen der Einbahnstraße radeln

Genauso wie mit jedem anderen Fahrzeug auch, darfst du auch mit dem Fahrrad nicht einfach Einbahnstraßen in der Gegenrichtung befahren, erläutert chip. Bei manchen Einbahnstraßen hängt aber ein Schild, dass die Fahrt von Radfahrern gegen die Fahrtrichtung grundsätzlich erlaubt. Auf diesem Schild ist ein Fahrrad mit zwei entgegengesetzten Pfeilen abgebildet.

10. Tempolimits für Radler

Auch für Fahrradfahrer gelten die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bei sogenannten Radfahrerüberfahrten, also Radwegen, die den restlichen Verkehr kreuzen, darfst du sogar nur 10 km/h fahren. 

11. Radfahren unter Alkoholeinfluss

Der Grenzwert liegt beim Fahrradfahren bei 0,3 Promille. Wer bei einem Wert darüber auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Solange du im Straßenverkehr aber auch dann ordentlich fährst, brauchst du keine Angst vor einer Strafe zu haben. Die absolute Fahruntauglichkeit setzt mit einem Promillewert von 1,6 ein, erklärt FahrradXXL Blog. Ab dann ist das Fahren mit dem Rad strafbar. Dann kann laut dem Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) die Fahreignung überprüft, der Führerschein entzogen oder sogar ein Radfahrverbot ausgesprochen werden.

12. Auf dem Radweg in die entgegengesetzte Richtung fahren

Wenn es nur einen Radweg neben der Straße gibt und dieser nicht für beide Richtung mit Pfeilen freigegeben ist, darf man den Radweg auch nur in diese Fahrtrichtung befahren - und nicht zum "Geisterradler" werden. Ist der Radweg nicht auf deiner Seite der Straße, musst du auf der Straße fahren. Wenn es für jede Straßenseite einen Radweg gibt, bist du verpflichtet, den Radweg auf deiner Seite zu benutzen. Grundsätzlich gilt, wenn der Weg als Radweg mit einem blauen Schild mit weißem Rad ausgewiesen ist, musst du ihn auch benutzen.

13. Über den Zebrastreifen radeln

Grundsätzlich verbietet dir niemand, mit deinem Rad über den Zebrastreifen zu fahren. Aber wundere dich nicht, wenn Autofahrer nicht für dich anhalten. Denn Vorrang am Zebrastreifen haben ausschließlich Fußgänger, erläutert der ADFC. Sicherer wäre es also, wenn du absteigst und über den Zebrastreifen schiebst, denn dann giltst auch du als Fußgänger und genießt Vorrang.