Fahrradfahren ist nicht nur gut für die Gesundheit, macht Spaß und bringt einen schnell von A nach B - es schont auch die Umwelt. Um sicher unterwegs zu sein, gibt es jedoch einiges zu beachten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) haben klare Regeln, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen darf und wie Fahrradfahrer sich im Straßenverkehr verhalten müssen.
Das Fahrrad muss über mindestens zwei Bremsen verfügen, die unabhängig voneinander funktionieren. Ein Rücktritt zählt auch als eine der zwei Bremsen. Die Bremsen sollten regelmäßig getestet und bei Störungen - beispielsweise wenn die Bremse sich locker anfühlt - ein Fachmann aufgesucht werden. Das Vorhandensein einer Klingel ist in der StVZO vorgeschrieben. Ihr Klang muss ausreichend laut und hell-tönig sein.
Jedes Fahrrad braucht vorne einen weißen und hinten einen roten Strahler. Diese können mittels Batterie oder mit einem Dynamo angetrieben werden. Außerdem wird vorne ein weißer sowie hinten ein roter Reflektor benötigt. Die Pedale müssen ebenfalls mit Reflektoren ausgestattet sein. Je Pedal sind zwei gelbe Reflektoren an der Seite vorgeschrieben. Ist die Beleuchtung nicht sachgemäß vorhanden, so droht ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
Verhalten im Straßenverkehr
Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer. In manchen Fällen sind sie jedoch freigegeben. Das ist in der Regel nur möglich, wenn die Straßen ausreichend breit und übersichtlich sind und die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Ob man als Radler eine Einbahnstraße in beide Richtungen befahren darf, erkennt man an den Schildern zu Beginn und zum Ende der Straße. Am Beginn befindet sich dann unter dem Schild "Einbahnstraße" ein Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen und am Ende der Straße ist am "Einfahrt-Verboten-Schild" für Autofahrer das Symbol "Radfahrer frei" angebracht. Sind an einer Einbahnstraße keine zusätzlichen Schilder für Fahrräder zu sehen, darf man also auch mit dem Rad nur in der vorgegebenen Richtung fahren, andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Genau wie Einbahnstraßen gelten auch Zebrastreifen für Radfahrer. Sie müssen sich dort genauso verhalten wie Autofahrer. Fußgänger haben Vorrang.
Genau wie im Auto darf auch auf dem Fahrrad kein Handy benutzt werden, da die Aufmerksamkeit dadurch bewiesenermaßen erheblich eingeschränkt wird. Wer sich nicht an diese Regel hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 55 Euro.
Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Es drohen demnach keinerlei Strafen oder Bußgelder, falls man ohne Helm auf dem Fahrrad unterwegs sein sollte. Nichtsdestotrotz ist es dringend ratsam, einen Helm zu tragen. Insbesondere das Risiko, in einer Unfallsituation eine schlimme Kopfverletzung davonzutragen, wird durch das Tragen eines passenden Fahrradhelms stark minimiert. In vielen Ländern gibt es bereits eine allgemeine Helmpflicht, in manchen Ländern gilt sie nur für Kinder bis zu einem bestimmten Alter.
Smartes Gadget
Wer in puncto Fahrradschloss eine komfortable Lösung haben möchte, um den eigenen Drahtesel zu sichern, für den könnte ein smartes Schloss genau das Richtige sein. Solche Schlösser lassen sich per App verschließen, ohne dass man sich umständlich bücken muss. Einige Modelle verschließen sich automatisch, sobald sich das verbundene Smartphone entfernt. Außerdem haben manche dieser Schlösser einen integrierten Alarm, der Lärm macht und dem Besitzer beim Aufbruchsversuch eine Nachricht aufs Smartphone schickt.
Anna Traut