Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Glatte oder verschneite Straßen erschweren vielen Autofahrerinnen und Autofahrern den Weg zur Arbeit. Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stehen daher für ihren Weg zur Arbeit vor einem Problem.

Was passiert, wenn es plötzlich über Nacht heftig schneit? Was passiert, wenn ich mich verspäte? Oder kann ich sogar zu Hause bleiben? Hier sind alle wichtigen Infos zusammengefasst. Übrigens: Wenn es glatt wird, muss auch der Weg vor dem Haus freigeräumt werden. Aber nicht überall ist Salz erlaubt.

Schnee und Eis auf den Straßen: Kann ich zu Hause bleiben?

In der Theorie ist es so, dass ein Arbeitnehmer in jedem Fall auf der Arbeit erscheinen muss - egal zu welchen Wetterbedingungen. Dies wird als sogenanntes Wegerisiko des Arbeitnehmers bezeichnet.

Wer nicht zur Arbeit erscheint, verletzt also im Zweifel die arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben können, wie eine Rechtsanwältin der Kanzlei Hasselbach erklärt. Ein solches Fernbleiben vom Job wird je nach Fall aber einzeln bewertet. Dein Vorhaben solltest du deinem Arbeitgeber jedenfalls schnellstmöglich mitteilen.

Denkbar wäre es, kurzfristig Urlaub zu beantragen, falls dies in den betrieblichen Möglichkeiten liegt. Urlaubsanträge sollten aber besser etwas im Voraus eingereicht und besprochen werden, da dies im spontanen Fall oft nicht umzusetzen ist und andere Kolleginnen und Kollegen gegebenenfalls Vorrang haben.

Wintereinbruch: Was passiert, wenn ich mich verspäte?

Wer regelmäßig aufgrund von Glätte und Schnee zu spät zur Arbeit kommt, hat definitiv mit Konsequenzen zu rechnen. Bei angekündigten Schneestürmen und Wetterveränderungen muss sich der Arbeitnehmer im Voraus über die Wetterlage informieren und mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen, erklärt die Kanzlei Hasselbach in dem Blogbeitrag.

Dabei wird kein Unterschied zwischen Stau im Straßenverkehr oder Ausfällen und Verspätungen im ÖPNV gemacht. Über Unwetterwarnungen aller Art kannst du dich beispielsweise beim Deutschen Wetterdienst informieren. Die Warnstufen werden beispielsweise in rot oder lila gekennzeichnet. 

Glatte Straßen und Stau: Was passiert bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Bei unvorhergesehenen Wetterumschwüngen wie plötzlichen Schneefällen oder anderen spontan auftretenden Ereignissen ist ein Zuspätkommen jedoch geduldet. Als Arbeitnehmer muss man aber damit rechnen, dass der zeitliche Ausfall nicht bezahlt wird.

Passiert ein Wegeunfall - also ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause - greift die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Dies gilt ebenfalls bei schlechtem Wetter und glatten Straßen.