- So solltest du dich verhalten, wenn dich die Polizei anhält
- Diese Pflichten hast du bei einer Polizeikontrolle
- Diese Rechte solltest du kennen
- Welche Fragen der Polizist*innen musst du beantworten und welche nicht?
"Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle." Eine freundliche Begrüßung, auf die manche*r Autofahrer*in am liebsten verzichten würde, auch wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Wie viele Verkehrskontrollen die Polizei deutschlandweit jährlich durchführt, ist statistisch nicht erfasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt registriert aber Zuwiderhandlungen. Demnach kam es im Jahr 2021 zu 256.831 Straftaten im Straßenverkehr. Dazu zählen Alkohol- und Drogenverstöße, Unfallflucht und illegale Straßenrennen. 4.136.652 Ordnungswidrigkeiten zählte die Behörde: Unter anderem Geschwindigkeitsübertretungen, Handy am Steuer, Missachtung des Rotlichts der Ampel. Die Polizei darf dich allerdings ohne vorliegenden Grund anhalten. Ob du dir einer Schuld bewusst oder nicht bewusst bist: Die Polizei hat Rechte, du als Verkehrsteilnehmer*in aber auch.
Wie verhalte ich mich, wenn ich von der Polizei angehalten werde?
Wenn dich die Polizei entweder mithilfe der Kelle oder mit entsprechendem Lichtsignal auf dem Streifenwagen anhält, solltest du zuerst einmal Ruhe bewahren. Das Haltegebot musst du befolgen. Nachdem du den Blinker gesetzt und angehalten hast, solltest du im Wagen sitzen bleiben, wie der Hamburger Anwalt für Verkehrsrecht Arne Egging auf seiner Internetseite rät. Nachdem du den Blinker gesetzt hast und rechts ran gefahren bist, solltest du laut Egging das Fenster öffnen und im Wagen sitzen bleiben – aussteigen nur nach der Aufforderung durch die Polizei. Wenn du der Anweisung nicht Folge leistest, droht sogar ein Bußgeld von 20 Euro.
Des Weiteren empfiehlt der Anwalt, bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung einzuschalten. Hektische Bewegungen solltest du vermeiden und dein eigenes Verhalten, zum Beispiel den Ausweis aus dem Handschuhfach holen, ankündigen. Du musst dich ausweisen können. Polizisti*innen müssen aber auch dir auf Verlangen ihren Dienstausweis vorzeigen.
Lesetipp: Hast du dich schon einmal gewundert, dass die Polizei Fotos von Verdächtigen erst nach einigen Monaten veröffentlicht? Woran das liegt, erfährst du hier.
Polizeikontrolle: Diese Pflichten hast du
Welchen Aufforderungen der Polizei du nachkommen musst, weiß ebenfalls Rechtsanwalt Arne Egging:
- Den Führerschein, den Fahrzeugschein und gegebenenfalls das Anhängerverzeichnis musst du vorweisen.
- Du bist auch verpflichtet, Verbandskasten und Warndreieck vorzuzeigen.
- Du musst den Polizist*innen darüber hinaus ermöglichen, den sogenannten Fahrzeugstand zu überprüfen. Dazu zählen zum Beispiel die Bremsen, die Lichtanlage oder auch die Sicherung und das Gewicht der Beladung.
- Polizist*innen haben auch das Recht, die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Du hast allerdings das Recht, eine Atemalkoholmessung oder einen Drogenschnelltest zu verweigern. Polizist*innen gehen dann aber davon aus, dass du Alkohol oder Drogen konsumiert hast. Sie haben dann das Recht, dich auf die Wache oder in ein Krankenhaus mitzunehmen, um von einem Arzt oder einer Ärztin eine Blutabnahme durchführen zu lassen.
Polizeikontrolle: Diese Rechte hast du
Während einer Kontrolle durch die Polizei hast du auch Rechte.
- Du musst dich ausweisen können, was in der Regel durch den Führerschein geschieht. In Deutschland muss zwar jede*r ab dem Alter von 16 Jahren in Besitz eines Reisepasses oder Personalausweises sein. Entgegen der landläufigen Meinung bist du aber nicht verpflichtet, das Dokument mitzuführen. Die Polizei kann daher weder den Reisepass noch den Personalausweis verlangen.
- Die Polizei hat kein Recht, das Handy ohne richterlichen Beschluss zu überprüfen.
- Ohne richterlichen Beschluss dürfen die Beamten auch keine Durchsuchung deines Fahrzeuges, die über die Überprüfung des Fahrzeugstandes hinausgeht, durchführen. Sowohl bei der Handyüberprüfung als auch bei der Fahrzeug-Durchsuchung gilt: Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei Gefahr in Verzug.
Muss man bei einer Verkehrskontrolle Fragen der Polizei beantworten?
Laut Rechtsanwalt Egging bist du nicht verpflichtet, auf Fragen des Polizisten oder der Polizistin, die über die Angaben zu deinen Personalien hinausgehen, zu antworten. Du musst auch keine wahrheitsgemäßen oder zutreffenden Angaben machen, außer die zu deinen Personalien.
Zu konkreten Vorwürfen musst du dich auch nicht äußern. Denn Fragen dazu dienen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. In diesem Zusammenhang greift auch, dass du die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit durch einen "Nasen-Finger-Test" oder das Beleuchten der Augen ablehnen kannst. Denn das könnte auch gegen dich verwendet werden.
Der Hamburger Jurist rät dazu, zu schweigen. Denn es muss sich niemand selbst belasten. Wenn dein Verstoß klar ist und du diesen bei der Kontrolle zugibst, kann sich das Bußgeld verdoppeln. Denn das Eingeständnis gilt als vorsätzliche Handlung.
Fazit
Die Polizei kann dich auch ohne Grund anhalten. Um Missverständnissen vorzubeugen, solltest du dich ruhig verhalten und im Fahrzeug bleiben. Aussteigen solltest du erst nach der Aufforderung durch die Polizei. Du musst die Fahrzeugpapiere sowie Verbandkasten oder Warndreieck vorzeigen. Eine umfangreiche Durchsuchung des Fahrzeuges darf die Polizei ohne richterlichen Beschluss nicht durchführen. Du bist lediglich verpflichtet, Fragen zu deinen Personalien wahrheitsgemäß zu beantworten. Wo du herkommst, wohin du fährst oder Vorwürfe der Polizei musst du nicht beantworten.
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