• Probezeit nach Erhalt des Führerscheins dauert zwei Jahre
  • Unterschiedliche Tempolimits für Fahranfänger in Europa
  • Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit

Laut ADAC sind junge Menschen, die den Führerschein kürzlich erworben haben, fast doppelt so häufig in Verkehrsunfälle verwickelt wie Menschen, die ihren Führerschein schon länger besitzen. Bei beinahe einem Drittel aller Verkehrsunfälle ist eine Fahrerin oder ein Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren mit beteiligt. Deswegen gelten besondere Regeln für diese Personen im Straßenverkehr.

Was gilt in der Probezeit?

Nicht nur zu Beginn einer neuen Arbeitsstelle gibt es eine Probezeit. Auch dann, wenn du gerade erst deinen Führerschein gemacht hast, kommst du in eine Probezeit.

Diese dauert zwei Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt, wenn dir deine Fahrerlaubnis - also dein Führerschein - ausgestellt wird. Beim begleitendem Fahren ab 17 Jahren gilt der Zeitpunkt der bestandenen Prüfbescheinigung. Je nach Versicherungsanbieter kann die Probezeit für eine Versicherung auch länger als zwei Jahre ausfallen. Dann wirst du über deine gesetzliche Probezeit hinaus als Fahranfängerin oder Fahranfänger eingestuft. Dies bedeutet, dass du dann in der Regel auch höhere Versicherungsprämien bezahlen musst. Lass dich am besten von einem unabhängigen Finanzberater oder einer Finanzberaterin schlaumachen.

Bevor du dich dann das erste Mal hinter das Steuer deines eigenen Autos setzt, solltest du dich über den Versicherungsschutz informieren. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes Auto Pflicht. Eine Kaskoversicherung ist allerdings keine Pflicht. In der Regel fahren Beginner ältere Autos und eine Teilkaskoversicherung ist ausreichend.

Nicht zu schnell unterwegs sein

Ganz klar. Du solltest dich zu jeder Zeit im Laufe deiner Autofahr-Karriere an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Allerdings solltest du als Fahranfängerin oder Fahranfänger wissen, dass es je nach europäischem Land Unterschiede gibt, wie schnell du auf der Straße unterwegs sein darfst. Dort gelten dann Tempolimits für neue Autofahrerinnen und Autofahrer, die du ebenfalls beachten musst.

  • Frankreich: Bei unseren französischen Nachbarn darfst du in den ersten drei Jahren, nachdem du den Führerschein erworben hast, mit maximal 80 km/h unterwegs sein. Auf der Schnellstraße darfst du nur 100 statt 110 km/h schnell fahren. Auf der Autobahn darfst du nur 110 km/h statt 130 km/h fahren.
  • Italien: Hier gilt auch auf den Autobahnen nur 100 statt 130 km/h für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Maximal 90 km/h sind auf der Landstraße erlaubt. Diese Regeln gelten für die ersten drei Jahre nach Erwerb der gültigen Fahrerlaubnis.
  • Kroatien: Solltest du im Urlaub hier unterwegs sein wollen, dann darfst du als Fahranfängerin oder Fahranfänger außerorts 80 statt 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 statt 110 km/h und auf Autobahnen 120 statt 130 km/h fahren. Dies gilt für alle Beginner bis 24 Jahre.

In Deutschland gelten im Grunde keine gesonderten Tempolimits für Neulinge. Aber du kannst höhere Strafen erwarten und es kann deine Probezeit verlängert werden.

Immer nüchtern bleiben

Alkohol hinterm Steuer - das geht gar nicht. Für Beginner in der Probezeit gilt sowieso: absolutes Alkoholverbot. Vor allem, wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, und auch wenn du zwar älter bist, aber deine Probezeit noch nicht beendet hast, gilt das resolute Alkoholverbot.

Wirst du dennoch alkoholisiert erwischt, kann es eine Strafe von bis zu 250 Euro nach sich ziehen. Außerdem bekommst du einen Punkt in der Verkehrssünderkartei im Flensburger Fahreignungsregister. Zusätzlich musst du zu einem Verkehrsaufbauseminar und deine Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Wenn du das begleitende Fahren in Deutschland gemacht hast und mit 17 Jahren bereits hinters Steuer darfst, ist dies ansonsten nur in Österreich erlaubt. In allen anderen europäischen Ländern ist es verboten.