Hast du dich schon einmal gefragt, ob fremde Autos direkt vor deinem Haus parken dürfen? Und das tagelang? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in Deutschland das Parken im öffentlichen Raum.

Die StVO bestimmt, wer wie lange sein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen abstellen und parken darf. Viele denken, es gebe eine Regel für lediglich 14 Tage. Bei gewöhnlichen Autos gibt es diese Regel jedoch nicht. Autos dürfen somit auf unbegrenzte Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz parken. Dies gilt, solange keine lokalen Schilder oder Regelungen etwas anderes vorschreiben. Die einzige Voraussetzung ist: Das Fahrzeug ist zugelassen, jederzeit fahrbereit und hat eine gültige Versicherung sowie TÜV.

In Deutschland gilt ein Dauerparkrecht

Offiziell gibt es also keine Regel, die eine Zeitbegrenzung vorschreibt. In der Theorie kann man das "Dauerparkrecht" auch als "Zwei-Jahres-Parkrecht" interpretieren, da das Auto spätestens nach zwei Jahren dem TÜV vorgeführt und somit auch bewegt werden muss. "Dauerparkplätze" findet man in Wohngebieten jedoch wenig und sind daher sehr gefragt. Daher solltet ihr genau darauf achten, ob die Parkplätze nur für Anwohner bereitstehen oder ob es zeitliche Begrenzungen mit Parkscheibe gibt.

Das Parken vor einem Haus kann erst dann zu einem Problem werden, wenn Einfahrten, Garagen oder sonstige Zufahrten damit blockiert werden. Dies ist tatsächlich verboten. Solange keine Verkehrsschilder oder andere Regelungen gegenteiliges vorschreiben, ist das Parken auf unbestimmte Zeit in Deutschland also erlaubt.

Aber was hat es dann mit der 14-Tage-Regelung auf sich?

Willst du dein Auto über eine längere Zeit parken, weil du zum Beispiel für längere Zeit im Urlaub bist, solltest du idealerweise andere Personen darüber informieren und gegebenenfalls den Fahrzeugschlüssel hinterlegen. Dann kann das Auto jederzeit entfernt werden, falls es mal zu kurzfristigen Straßenarbeiten, Unfällen oder ähnlichem kommt. 

Tatsächlich gibt es eine 14-Tages-Frist, die in §12 der Straßenverkehrsordnung festgehalten ist. Diese besteht jedoch nur für Anhänger ohne Zugmaschine und schreibt vor, dass sie maximal zwei Wochen parken dürfen. Mit eingeschlossen in die Regel sind Camping-Wohnwagen ohne Zugfahrzeug. Hast du ein Wohnmobil, zählt dieser als Pkw und kann genauso unbegrenzt parken. Aber Vorsicht: Diese Regelung gilt lediglich für das Parken und nicht für das Campen. Letzteres darfst du nur auf ausgewiesenen Stellplätzen und Campinganlagen.

Grundsätzlich bekommst du also kein Problem, wenn dein Auto länger vor einem fremden Grundstück steht. Achte dabei aber lieber genau auf Beschilderungen und mögliche Parkscheiben-Anforderungen.