Für die meisten Autofahrer ist es eine bekannte, fast schon alltägliche Situation: Ein Linienbus taucht vor dem Auto auf und tuckert eine gefühlte Ewigkeit im "Stop & Go" von Haltestelle zu Haltestelle. Gerade im Stadt- und Berufsverkehr kommt es häufiger dazu. Für Verkehrsteilnehmer, die hinter dem Bus fahren, heißt es: Geduld haben. 

Nicht selten kann man beobachten, wie Autofahrer einen an der Haltestelle stehenden Bus zügig überholen, um an ihm vorbei und dadurch schneller voranzukommen. Doch Vorsicht: Hat der Bus die Warnblinker eingeschaltet, muss richtig reagiert werden, sonst kann es gefährlich werden.

Bus mit Warnblinker: So reagieren Autofahrer richtig

Autofahrer dürfen grundsätzlich zwar an Bussen vorbeifahren, wenn diese mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle stehen, jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichend Abstand. Denn nur so kann die Sicherheit der aussteigenden Fahrgäste sichergestellt werden. Wenn der Bus nicht sicher überholt werden kann, sollten andere Verkehrsteilnehmer kein Risiko eingehen. Das gilt selbstverständlich auch für den Gegenverkehr.

Ein eingeschaltetes Warnblinklicht bei einem noch fahrenden Bus, bedeutet: Der Bus nähert sich einer Haltestelle und hält gleich an. Für Autofahrer heißt das: Wenn der Bus noch nicht steht, darf nicht überholt werden. Erst wenn er vollständig zum Stehen gekommen ist, darf mit angepasster Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand überholt werden. Dies gilt auch, wenn der Warnblinker zu dem Zeitpunkt noch eingeschaltet ist.

Befindest du dich gerade im Gegenverkehr, musst du laut Straßenverkehrsordnung genau die gleichen Regeln befolgen. Diese Regeln greifen immer, solange die Fahrbahnen nicht durch Leitplanken oder andere Barrieren getrennt sind.

Bei Verstoß drohen Strafen - sogar Punkte in Flensburg möglich

Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Wird ein Bus mit zu hoher Geschwindigkeit überholt, droht ein Verwarngeld von 15 Euro. Wird das Überholverbot gänzlich missachtet, droht sogar eine deutlich höhere Strafe von bis zu 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, sofern Fahrgäste dabei gefährdet werden.

Diese Regelungen gelten jedoch nur für gekennzeichnete Linien- und Schulbusse, die an offiziellen Haltestellen halten. Bei privaten Reisebussen und Fernbussen greifen die Regeln nicht, da diese in der Regel einfach am Straßenrand halten.