Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn, Tempoüberschreitungen beim Überholen und spezielle Regelungen auf Parkplätzen: Im Straßenverkehr gibt es viele falsche Annahmen, die jeder Autofahrer kennt.
Aber: Nicht jede vermeintliche Regel gibt es auch tatsächlich. Diese 10 Mythen sind falsch:
1. Beim Überholen darf ich das Tempolimit überschreiten
Diese Annahme ist falsch. Auch beim Überholen eines anderen Fahrzeuges gilt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Wer diese überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird im schlechtesten Fall auch noch geblitzt.
2. Auf der Autobahn gilt die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Eine vorgeschriebene Autobahn-Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Auf der Autobahn sind nur Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h oder mehr zugelassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du immer mindestens 60 km/h schnell fahren musst. Stattdessen richtet sich deine Geschwindigkeit nach der Beschilderung, der Wetter- und Verkehrslage, sowie dem eigenen Wohlbefinden.
3. Ich darf so langsam fahren, wie ich will
Auch das ist falsch. "Ohne triftigen Grund" darfst du nicht so langsam fahren, dass du den Verkehrsfluss behinderst, regelt §3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei Missachtung dieser Regelung wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Zudem darf die Polizei dann prüfen, ob du unter Drogen oder Alkohol stehst, oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage bist, dich an die StVO zu halten, erklärt das Magazin Auto Motor und Sport.
4. Bei schlechter Sicht darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten
Ganz so leicht ist das nicht. Schlechte Sicht allein reicht nicht aus, um die Nebelschlussleuchte einschalten zu dürfen. Stattdessen gilt: Erst bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern ist das erlaubt, aber nicht verpflichtend. In diesem Fall darfst du maximal 50 km/h fahren. Wer seine Nebelschlussleuchte bei guten Sichtverhältnissen einschaltet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
5. Bei einem Auffahrunfall ist immer der Auffahrende Schuld
Nein, so pauschal stimmt das nicht. Die Schuldfrage ist von dem vorangegangenen Unfallhergang abhängig. Bremst der Vorausfahrende beispielsweise grundlos abrupt ab, war ein Unfall möglicherweise unumgänglich. Das ist allerdings meist schwer zu beweisen. Daher ist in diesen Fällen ein Unfallzeuge hilfreich.
6. Auf Parkplätzen gilt immer "rechts vor links"
Das ist nicht der Fall. Auf öffentlichen und Supermarkt-Parkplätzen gilt die StVO - aber nicht immer "rechts vor links". Die Regel gilt immer dann, "wenn die Fahrspuren deutlich als Straße erkennbar und markiert sind", erklärt der ADAC. Ist der Parkplatz nur eine große Fläche und dienen die Fahrspuren nur zum Rangieren, müssen Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen und gegebenenfalls per Handzeichen klären, wer zuerst fahren darf.
7. Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze dürfen nicht von anderen genutzt werden
Doch. Ein Verkehrsschild für Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplatz gibt es in der StVO nicht - und hat auf Parkplätzen daher auch keine rechtliche Gültigkeit. Es droht also kein staatliches Bußgeld, wenn du ein solches Schild missachtest. Allerdings ist es natürlich gern gesehen, diese Parkplätze für Frauen und Mütter freizuhalten.
8. Als Fußgänger darf ich eine Parklücke reservieren
Nein, darfst du nicht. Ein solches "Reservieren" einer Parklücke ist unzulässig. Stattdessen gilt das Sprichwort: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
9. Ist die Parkuhr defekt, darf ich unbegrenzt parken
Das stimmt nicht. Du darfst in diesem Fall kostenlos parken - aber nicht für unbegrenzte Dauer. Lege deine Parkscheibe mit deiner Ankunftszeit ins Auto und halte dich dann an die angegebene Höchstparkdauer.
10. Als Radfahrer darf ich entgegen der Einbahnstraße fahren
Falsch. Auch als Radfahrer darfst du nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Mit einer Ausnahme: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" hebt das grundsätzliche Verbot auf. Siehst du dieses Schild, darfst du mit deinem Fahrrad in die entgegengesetzte Richtung der Einbahnstraße fahren. Ist kein Schild vorhanden, droht dir ein 20 Euro teures Bußgeld.
Kennst du diese 13 Regeln für Fahrradfahrer? Selbst erfahrene Radler scheitern häufig daran.